Laufzeit und Verlängerung der Rückerstattungsversicherung


Die Laufzeit des Vertrages ist in der Police angegeben. Es handelt sich um einen Jahresvertrag, der um ein Kalenderjahr verlängert werden kann. Der Vertrag verlängert sich automatisch jedes Jahr, ohne dass die Verlängerung bestätigt werden muss.

 

Sowohl Sie als auch wir, DKV, können den Vertrag zum Ablaufdatum kündigen, dies ist der jeweils anderen Vertragspartei in einer Form mitzuteilen, die es erlaubt, einen Nachweis darüber zu führen. Der Versicherungsnehmer hat eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat einzuhalten und die Versicherung DKV eine Frist von zwei Monaten. Um einen Mehrwert zu bieten, verpflichten wir uns, die Police nicht zu kündigen, wenn der Versicherte drei aufeinanderfolgende Jahre im Vertrag geblieben ist. Ab dem dritten Jahr haben Sie somit eine lebenslange Versicherung.

 

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