Vereinbarung zu podologischen Diensten

Inbegriffen sind für MUFACE-Versicherte podologische Dienste

 

Dies ist möglich dank der Vereinbarung, die unterzeichnet wurde zwischen der Gegenseitigkeitsversicherung und dem Vorstand der offiziellen Berufsvereinigungen der Podologen.

Als Nächstes behandeln wir folgende Punkte:

  1. Behandlungen, die in der Servicevereinbarung enthalten sind

  2. Berufsvereinigungen von Podologen, die sich der Servicevereinbarung angeschlossen haben

 

Behandlungen, die in der Servicevereinbarung enthalten sind  

Die zwischen MUFACE und dem Vorstand der offiziellen Berufsvereinigungen der Podologen geschlossene Servicevereinbarung beinhaltet je nach podologischer Behandlung die Deckung eines bestimmten Betrags:

 

MEDIZINISCHE HANDLUNG

BETRAG

1. Erster Besuch

20 €

2. Therapeutische Kontrolle

18 €

3. Biomechanische Untersuchung mit Gang- und Laufanalyse

35 €

4. Biomechanische Untersuchung mit digitaler Gang- und Laufanalyse

50 €

5. Fußpflege

20 €

6. Behandlung von Onychocryptosis (eingewachsenem Fußnagel)

30 €

7. Warze (Heilsitzung)

12 €

8. Pädiatrische Einlagen

100 €

9. Einlage, Stützsohle zur Regulation der Fußsohle

120 €

10. Fersenschutz-Einlage

35 €

11. Hallux Valgus-Stulpen

75 €

12. Mittelfuß- und Zehenorthese

60 €

13. Zwischenzehen-Orthese

35 €

14. Mittelfuß- und Zehen-Prothese

130 €

15. Totalprothese

300 €

16. Korrektur der fünften Zehe

35 €

17. Kuppen und Ringe

50 €

18. Verlängerung aus weichem Material

25 €

19. Erhöhungen, Keile, Verstärkungen

25 €

20. Sohlen aus weichem Material

50 €

21. Schienen

200 €

22. Infiltrationen im Fuß

6 €

23. Nagelchirurgie

130 €

24. Chirurgie: Zysten, kleine gnomische Tumoren

100 €

25. Chrirurgische Behandlung von Exostose/Subungualem Chondrom

130 €

26. Operation von Zehen

200 €

27. Operation der fünften Zehe (Mittelfußknochen und Phalangen des fünften Zehs)

200 €

28. Metatarsale Ausrichtung

300 €

29. Operation Hallux Valgus

200 €

30. Operation Morton Neurom

200 €

 

Die podologischen Behandlungen Nr. 23 und 30 müssen auch die Kosten für den OP-Raum und weitere Zusatzkosten beinhalten. Für diese Kosten wird vom Podologen vor dem chirurgischen Eingriff ein Kostenvoranschlag erstellt.

 

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