Versicherungsvertrag auf Lebenszeit

Bei unseren Krankenversicherungen kündigen wir einen Vertrag nicht aus Gründen des Alters oder der Inanspruchnahme, wenn Sie länger als 3 Jahre bei uns versichert sind
 

Was bedeutet die Klausel des Versicherungsvertrags auf Lebenszeit?

Bei unseren Krankenversicherungen garantieren wir die Nichtauflösung von Verträgen, die länger als drei Jahre bestehen. Aufgrund der Bestimmungen des Versicherungsgesetzes verlängern sich Krankenversicherungen automatisch jeweils am 31. Dezember eines jeden Jahres, sofern nicht eine der beiden Parteien eine gegenteilige Absicht erklärt. Die Dauer eines Versicherungsvertrages wird somit in Zeiträumen von zwölf Monaten und nach Kalenderjahren berechnet.
 

Was bedeutet die Verpflichtung der Nichtauflösung?

Einige Versicherer kündigen ihren Versicherten die Versicherung, wenn diese ein bestimmtes Alter erreichen oder eine besonders schwere Krankheit erleiden. Wir von der DKV nehmen in den Versicherungsvertrag eine Nichtauflösungs-Klausel aus Gründen des Alters und der Inanspruchnahme der Versicherung auf: Die Krankenversicherung bleibt bestehen, und zwar unabhängig vom Lebensalter und den Gesundheitsausgaben, die die Versicherung für den Versicherten aufzuwenden hat.
 

DKV hat meinen Vertrag gekündigt ...

Wir von der DKV haben uns verpflichtet, Versicherungsverträge nicht zu kündigen, wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden. Wir haben dann das Recht, einen Vertrag zu kündigen, wenn eine Nichtbezahlung vorliegt oder der Versicherte unwahre Angaben gemacht (zum Beispiel in der Gesundheitserklärung) oder wenn er einen Betrug begangen hat. Um die konkreten Gründe in Ihrem Fall in Erfahrung zu bringen, ist es erforderlich, Sie zu identifizieren. Bitte schreiben Sie uns an atencioncliente@dkvseguros.com
 

DKV hat den Vertrag meiner Cousine/Nachbarin gekündigt ...

Aus rechtlichen Gründen können wir uns nicht zur Situation einer dritten Person äußern. Wir können jedoch klarstellen, dass die durch uns eingegangene Verpflichtung, einen Versicherungsvertrag nicht zu kündigen, davon abhängt, dass der Versicherte bestimmte Bedingungen erfüllt. Wir haben zum Beispiel dann das Recht einen Vertrag aufzulösen, wenn eine Nichtbezahlung vorliegt oder wenn der Versicherte unwahre Angaben gemacht hat (zum Beispiel bei der Gesundheitserklärung).

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