Bietet die Unfallversicherung im Ausland Versicherungsschutz?
 

Immer dann, wenn dies in den Besonderen Vertragsbedingungen vereinbart wurde.
 

  • Die Deckungsgarantien bei „Todesfall“, „dauerhafter Arbeitsunfähigkeit“, „schwerer Invalidität“, „vorübergehender Arbeitsunfähigkeit“ und „Gesundheitsversorgung“ schließen weltweiten Versicherungsschutz bei Unfällen mit ein, vorausgesetzt der ständige Wohnsitz des Versicherten befindet sich tatsächlich in Spanien.
     

  • Die Deckungsgarantien für „vorübergehende Arbeitsunfähigkeit“ und „Gesundheitsversorgung“ gelten nur dann, wenn sich der Versicherte auf spanischem Staatsgebiet befindet. Die Deckung bei „unfallbedingtem stationären Krankenhausaufenthalt“ ist auf die Staatsgebiete der Staaten beschränkt, die der Europäischen Union angehören, dazu kommen die Staatsgebiete der Vereinigten Staaten von Amerika und von Kanada.

Sind Sie DKV Kunde

Rufen Sie uns an unter

900 810 072

Exklusive für Mutualisten (Versicherte bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit)

Rufen Sie uns an unter

900 810 073

Sie sind kein Kunde bei DKV