Besteht bei der Unfallversicherung Deckung bei Ausübung von Sport?
Im Falle einer Unfallversicherung, von der Sportunfälle abgedeckt werden, ist es wichtig zu wissen, welche Sportarten inbegriffen sind und welche nicht.
Von den meisten grundlegenden Versicherungen werden bestimmte Sportarten nicht abgedeckt, die als riskant gelten oder besonderen Schutz erfordern. Nicht abgedeckt sind beispielsweise Unterwassersportarten mit autonomem Atemgerät,Trainings und Wettkämpfe oder Geschwindigkeits- oder Ausdauertests mit jeder Art Fahrzeug,Luft- und Abenteuersportarten wie Bergsteigen, Canyoning, Klettern, Boxen, Kampfsportarten, Bobsport, Skifahren und Snowboarden abseits der Pisten, Ballsport mit Schlägern, Korbball, Tauchen oder Rugby;
Ferner auch die Ausübung jeglicher Profisportarten und die Teilnahme an Wettbewerbe oder Turniere, die von Sportverbänden oder -vereinen organisiert werden sind in den meisten Standardverträgen grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Sportarten bergen ein höheres Risiko und erfordern daher einen besonderen Schutz.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Unfallversicherungsschutz auf weitere Sportarten auszuweiten. Durch die Zahlung eines zusätzlichen Beitrags oder aufgrund einer Versicherungserweiterung, kann die Unfallversicherung auch Sportarten wie Wandern, Trekking, Höhlenforschung, Unterwasserschwimmen und Großwildjagd abdecken. Auch Skifahren, Snowboarden (sofern nicht abseits der Piste) und Reiten können in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.
Zusammenfassend, wenn Sie sich fragen, ob Unfallversicherung abgeschlossen werden sollte. Sportarten abgedeckt ist, die Sie ausüben, ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen und den Abschluss einer Zusatzversicherung für bestimmte Sportarten in Erwägung zu ziehen, insbesondere wenn es sich um Risikosport handelt oder um Sport, der auf Verbandsebene und in Wettkämpfen ausgetragen wird.
Mit einer Sportversicherung sind Sie nicht nur gegen Unfälle geschützt, sondern haben auch die Sicherheit, Ihre Lieblingsbeschäftigungen unbeschwert genießen zu können.