Erklärung zur Barrierefreiheit im Internet

Die Gruppe DKV Seguros erklärt ihre Verpflichtung zur allgemeinen Zugänglichkeit und zur Beseitigung von Hindernissen beim Zugang zu ihren Dienstleistungen gemäß den Grundsätzen der Gleichheit, Inklusion und Nichtdiskriminierung.

Mit diesem Ziel vor Augen befinden wir uns in einem ständigen Verbesserungs- und Anpassungsvorgang bezüglich der digitalen Umgebungen an die geltenden gesetzlichen Anforderungen. Zu den geltenden Vorschriften gehören das Gesetz 11/2023 vom 8. Mai, das verschiedene Richtlinien der Europäischen Union zur Barrierefreiheit bestimmter Waren und Dienstleistungen umsetzt, und der Königliche Erlass 193/2023 vom 21. März, in dem die grundlegenden Bedingungen für die Zugänglichkeit und Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Dienstleistungen geregelt werden.

Die vorliegende Webseite wurde deshalb so erstellt, dass sie allen Interessenten, unabhängig von Alter und Fähigkeiten, die Navigation und Nutzung gemäß den folgenden Kriterien für Zugänglich erleichtert:

  • Einhaltung des Niveaus AA der Vorschriften über Barrierefreiheit bezüglich des Webinhalts (WCAG 2.1) des W3C (World Wide Web Consortium)

  • Die Überprüfung wurde sowohl mit automatisierten Werkzeugen als auch mit manuellen Tests, einschließlich unterstützender Technologien, durchgeführt.


Die Richtlinien gelten derzeit für:

  • Die offenen bzw. frei zugänglichen Bereiche des Portals

  • Bereiche, die auf angemeldete Benutzer (Kunden, Berufstätige im medizinischen Bereich, Mediatoren oder Unternehmen) beschränkt sind.

  • Anwendungen zur Einsichtnahme in das Ärzteverzeichnis und zur Beantragung von Genehmigungen für Untersuchungen und ärztliche Vorgänge.