Wenn Sie für die öffentliche Verwaltung im Ausland oder als Entwicklungshelfer arbeiten, werden Sie nirgendwo besser versorgt als bei der DKV

Genießen Sie sämtliche Vorteile, die wir Ihnen anbieten, wenn Sie zur DKV gehören.

  • 24-Stunden-DKV-Arzt, für telefonische Konsultationen, ohne dass Sie dafür das Haus verlassen müssen.

  • Exklusive Angebote, um sowohl auf Ihre eigene Gesundheit als auch auf die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Familie zu achten.

  • Virtuelle Arztsprechstunden kostenlos: per Chatgespräch oder per Videoanruf.

  • Die beste Gesundheits-App QC+.

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Telefonlinien zur medizinischen Beratung

Gesundheitsversorgung bei Notfällen und Notfallsituationen im Ausland

Kontaktaufnahme mit dem Notfall-Koordinierungszentrum der DKV.

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Telemedizinischer Service

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Arztkonsultationen 24 Stunden am Tag.

 

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Informationen und Unterstützung

 

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Konsultieren Sie zur Erledigung sämtlicher Verwaltungsangelegenheiten den Bereich für Versicherte.

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Wenn Sie eine die Gesundheit betreffende Frage haben, können Sie rund um die Uhr und an allen sieben Tagen der Woche ein Gespräch oder ein Chatgespräch mit einem Arzt führen. Sie können Bilder und Dokumente, so zum Beispiel Laborergebnisse und Berichte, empfangen und versenden und alles in einem einzigen Verzeichnis abspeichern. Darüber hinaus haben wir „cuida tu mente“ hinzugefügt, einen Service zur psychologischen Orientierung per Chat, mit Tools zur Verbesserung Ihrer psychischen Gesundheit. Alle Dienste rund um Ihre Gesundheit in einer einzigen App!

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  • Sterbeversicherung

  • Zahnversicherung 

  • Rückerstattungsversicherung

  • Lebensversicherung

  • Haus- und Hausratversicherung

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Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten die am häufigsten gestellten Fragen für internationale Versicherte der öffentlichen Verwaltung

WIE FUNKTIONIERT DER BEREICH KOSTENERSTATTUNG DES KUNDENBEREICHS DER DKV?

Klicken Sie auf den nächsten Link und wir erklären es Ihnen auf einfache Art und Weise

WO MUSS ICH MEINE RECHNUNGEN EINREICHEN?

Sie können Ihre Rechnungen über unsere KundenbereichDKV-App für Rückerstattungen für Android oder IOS sowie in jeder unserer Zweigstellen oder per Post einreichen (Postfach: Apartado de Correos 20 - Carrer de la Constitució 3, 4ª Planta - 08960 Sant Just Desvern, Barcelona).
Wichtig: Anträge auf Kostenerstattung, die über die E-Mail-Adresse von DKV Seguros eingehen, können nicht akzeptiert werden.

WELCHE ANGABEN MUSS MEINE RECHNUNG ENTHALTEN?

Als unverzichtbare Angaben muss die Rechnung Folgendes enthalten:

  • Rechnungsnummer.
  • Datum.
  • Daten des Arztes/ der Gesundheitsfachkraft.
  • Daten des Patienten.
  • Erbrachte Leistung (bei mehreren mit Aufschlüsselung der einzelnen Leistungen).
  • Betrag bzw. Beträge je erbrachter Leistung.
  • Zahlungsbestätigung (Stempel des Leistungserbringers mit Bestätigung, dass dieser die Zahlung erhalten hat oder ein anderes, die Bezahlung nachweisendes Dokument).

Soweit dies möglich ist, sollten die Rechnungen ins Englische, Französische oder Deutsche übersetzt eingereicht werden.

KANN ICH RECHNUNGEN MIT MEHREREN VERSCHIEDENEN LEISTUNGEN EINREICHEN?

Ja, das ist möglich. In diesen Fällen ist jedoch eine Aufschlüsselung der einzelnen Leistungen unverzichtbar und es muss der für jede Leistung erhobene Betrag einzeln ausgewiesen werden. Bei Leistungen, die nach der Anzahl von Behandlungssitzungen abgerechnet werden, ist es erforderlich, dass das Datum jeder einzelnen Sitzung ausgewiesen wird.

IN WELCHEN FÄLLEN MUSS ICH EINEN MEDIZINISCHEN BERICHT ODER EINE VERSCHREIBUNG BEIFÜGEN?

Die Verschreibung muss der Rechnung beigefügt werden bei diagnostischen Untersuchungen, medizinischen Behandlungen und bei chirurgischen Eingriffen, im letzteren Fall muss auch der medizinische Bericht beigefügt werden.

WIE KANN ICH MICH BEZÜGLICH DES BEARBEITUNGSSTANDES MEINES ANTRAGS AUF KOSTENERSTATTUNG INFORMIEREN?

Sie können den Bearbeitungsstand der von Ihnen eingereichten Anträge auf Kostenerstattung abfragen über:

WAS MUSS ICH TUN, WENN ICH EINE E-MAIL MIT DER BENACHRICHTIGUNG ERHALTE, DASS ICH EINE NACHRICHT IM ZUSAMMENHANG MIT MEINEM ANTRAG AUF KOSTENERSTATTUNG ERHALTEN HABE?

Im Zusammenhang mit unseren Mitteilungen haben wir Änderungen vorgenommen, sodass nur Sie selbst auf die Informationen zugreifen können. Wenn sich der Status eines Antrags ändert, erhalten Sie eine E-Mail mit direktem Zugang zum DKV Kundenbereich, der Sie direkt dorthin weiterleitet.

WO IM KUNDENBEREICH KANN ICH MEINE BENACHRICHTIGUNGEN EINSEHEN?

Zahlungsmitteilungen können Sie einsehen über:

  • den Abschnitt „Meine Verträge/Mitteilungen“
  • über das „Sandwich“-Symbol, das sich in der oberen linken Ecke der Webseite befindet.

Beachten Sie, dass die Zustellung von Schreiben, mit denen Sie darüber informiert werden, welche ergänzenden Angaben die Versicherung zur Validierung Ihrer Kostenerstattung noch benötigt sowie Benachrichtigungen im Zusammenhang mit Anträgen, für die keine Deckung besteht, innerhalb der Ihre Kostenerstattung betreffenden Abfrage erfolgen. Gemeinsam mit der Mitteilung enthalten Sie einen Barcode und darunter eine Nummer, die Ihren Antrag identifiziert.

WIE KANN ICH DAS GIROKONTO ÄNDERN, DAS ICH FÜR DIE GUTSCHRIFT VON RECHNUNGEN ANGEGEBEN HABE?

Wenn Sie einen Erstattungsantrag einreichen, haben Sie die Möglichkeit, das vorhandene Girokonto auszuwählen oder eine Änderung vorzunehmen, indem Sie ein neues Konto hinzufügen. Bitte beachten Sie, dass diese Änderung nur Berücksichtigung findet für die Erstattung, für die Sie diese vorgenommen haben. Rückerstattung beantragt.

Als Inhaber des Girokontos können Sie für jeden der durch Sie Begünstigten einen Antrag auf Erstattung der Kosten auf dessen persönliches Girokonto stellen. Um das Girokonto zugunsten eines Begünstigten dauerhaft zu ändern, unter der Voraussetzung, dass dieser volljährig ist, ist es erforderlich, dass Sie eine E-Mail senden an international@dkvseguros.es / muface.internacional@dkvseguros.es / cooperantes.aecid@dkvseguros.es oder esplazados.aecid@dkvseguros.es. Beizufügen sind:

  • Eine Fotokopie Ihres Ausweisdokumentes
  • IBAN (vollständige Kontonummer)
  • SWIFT-Code (zur eindeutigen Identifizierung der Bank)
  • ABA (nur für USA/Puerto Rico)

AB WELCHEM MINDESTBETRAG WERDEN IM RAHMEN DER KOSTENERSTATTUNG ZU LEISTENDE ZAHLUNGEN AUSGEFÜHRT?

Für internationale Transaktionen wird von den Banken ein Mindestbetrag verlangt. Daher werden einzelne Gutschriften von Ihnen zu erstattenden Beträgen unter 20 Euro so lange zurückgehalten, bis insgesamt der vom Bankensektor geforderte Mindestbetrag überschritten wird. Sobald dieser Zeitpunkt gekommen ist, nimmt die DKV die Auszahlung vor.

WARUM KANN ICH DIE RÜCKERSTATTUNG EINER DURCH MEINE VERSICHERUNG BEGÜNSTIGTEN PERSON NICHT EINSEHEN?

Versicherte, die volljährig sind, können ihren eigenen Zugangscode beantragen. Beantragt eine dieser Personen dann mit diesem eigenen Zugangscode eine Kostenerstattung, so ist diese nur für die jeweilige begünstigte Person einsehbar, nicht jedoch für den Versicherungsnehmer. Anders verhält es sich, wenn der Versicherungsnehmer für eine durch ihn begünstigte Person einen Erstattungsantrag einreicht, in diesem Fall kann er den Antrag einsehen.

WELCHE LEISTUNGEN WERDEN DURCH DIE DKV GEDECKT?

Der Versicherungsschutz, den Ihnen Ihre Versicherung bietet, entspricht dem, den das spanische staatliche Gesundheitssystem bietet. Das Konzept für Nutzung und Deckungsgarantien beruht auf einer Versicherung, die eine 100%ige Deckung der für Gesundheitsversorgung erbrachten Ausgaben vorsieht, bei - mit Ausnahme von Spanien - weltweit freier Wahl von Behandlungszentrum und medizinischem Fachpersonal, es sei denn, Sie sind als Mitglied bei dem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Muface Internacional versichert, dann haben Sie auch in Spanien Versicherungsschutz.

WO MUSS ICH IM FALLE EINES KRANKENHAUSNOTFALLS, EINER RÜCKFÜHRUNG ODER EINER EVAKUIERUNG ANRUFEN?

Bei Notfällen oder Notsituationen, bei Notwendigkeit einer Rückführung oder Evakuierung rufen Sie die folgende Nummer an +34 976 768 998 (für Hilfestellung außerhalb von Spanien).
Bitte denken Sie daran, dass Ihnen die DKV im Falle eines Notfalls, eines Krankenhausaufenthalts, bei ergänzenden Untersuchungen sowie bei sehr teuren Behandlungen anstelle des herkömmlichen Systems der Kostenerstattung die Möglichkeit der Abgabe einer Zahlungsgarantie anbietet.

WAS IST EINE ZAHLUNGSGARANTIE?

Eine Zahlungsgarantie ist ein Verfahren zwischen DKV Seguros und dem betroffenen medizinischen Zentrum mit dem Ziel der direkten Bezahlung der Kosten durch die Versicherung, sodass die versicherte Person selbst keinerlei Zahlungen zu leisten hat.

WIE KANN ICH DIESE ZAHLUNGSGARANTIE BEANTRAGEN?

DKV leistet direkte Zahlungen an im Ausland befindliche Gesundheitszentren und medizinische Fachkräfte - sofern diese dies akzeptieren - für die größtmögliche Anzahl der in der Vereinbarung enthaltenen Leistungen, insbesondere bei geplanten Krankenhausaufenthalten, der Behandlung chronischer Erkrankungen sowie bei komplexen diagnostischen Tests.
Dem nachfolgend beschriebenen Verfahren folgend organisieren wir bereits vor Beginn der Behandlung alles mit dem entsprechenden Gesundheitsdienstleister und stellen, wann immer dies möglich ist, eine Zahlungsgarantie bereit, damit Sie die Leistung in Anspruch nehmen können, ohne diese zuerst einmal aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

  1. Laden Sie das Formular zur Gewährleistung der Zahlung herunter Kundenbereich.
  2. Übersenden Sie uns dieses mindestens 72 Stunden vor der Behandlung ausgefüllt zur Vorautorisierung. Die Übersendung können Sie per E-Mail vornehmen, und zwar an die entsprechende E-Mail-Adresse der Organisation, der Sie angehören:
    • Muface.internacional@dkvseguros.es
    • Internacional@dkvseguros.es
    • Cooperantes.aecid@dkvseguros.es
    • Desplazados.aecid@dkvseguros.es
  3. Wir werden uns direkt mit dem entsprechenden Gesundheitsdienstleister - Fachpersonal oder Einrichtung - in Verbindung setzen, um die Direktzahlung in die Wege zu leiten (sofern dies möglich ist).
  4. Vonseiten der DKV wird dem Betroffenen bzw. Begünstigten das Ergebnis der eingeleiteten Schritte innerhalb von maximal fünf Tagen per E.Mail unter Verwendung der bereitgestellten E-Mail-Adresse mitgeteilt.

AN WEN MUSS ICH MICH WENDEN, WENN ICH FRAGEN BEZÜGLICH DER RÜCKERSTATTUNG ODER ZAHLUNGSGARANTIE HABE?

Haben Sie Fragen, können Sie sich per E-Mail unter Verwendung der folgenden Adresse an unser Team wenden:

  • Muface.internacional@dkvseguros.es
  • Internacional@dkvseguros.es
  • Cooperantes.aecid@dkvseguros.es
  • Desplazados.aecid@dkvseguros.es

Oder Sie rufen uns an unter: +34 976 768 998

Wir möchten Ihnen dabei helfen, die beste Entscheidung zu treffen

Warum Sie für Ihre Gesundheitsversorgung DKV wählen sollten

Wir sind Experten in Sachen Gesundheit und Vorsorge

Wir kümmern uns seit mehr als 40 Jahren um die Gesundheit unserer Mutualistas

Wir setzen auf Digitalisierung

Für 75 % aller medizinischen Untersuchungen und Tests können die Formalitäten zum Erhalt der Autorisierungen online erledigt werden.

Wir sind immer in Ihrer Nähe

Wir stellen über 23 „Espacios de Salud DKV“ genannte eigene Gesundheitszentren und mehr als 1.000 medizinische Behandlungszentren bereit

Wir sind Gesundheitsaktivisten

Wir haben zahlreiche Initiativen zur Pflege der Gesundheit und zur Integration von Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen sowie Maßnahmen zum Schutz der Erde

Organisationen und Behörden, die uns vertrauen

  • Spanische Agentur für internationale Entwicklungszusammenarbeit

  • Zentrum für industrielle technologische Entwicklung

  • ICEX Spanien, Export und Investitionen

  • Ministerium für Bildung und Ausbildung

  • Ministerium für Finanzen und öffentliche Aufgaben

  • Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus

  • Justizministerium

  • Ministerium für ökologischen Wandel und demografische Herausforderungen

  • Institut Cervantes

  • Das spanische Tourismusinstitut

  • Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung

  • Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Europa und Kooperation

  • Präsidialministerium, für Beziehungen zum Parlament und demokratische Erinnerung

  • Muface internacional

  • Allgemeiner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit der Justiz

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