Welche Laufzeit hat die Erstattungsversicherung und welche die Verlängerung?


Die Versicherung wird mit der in den Besonderen Vertragsbedingungen vorgesehenen Laufzeit abgeschlossen. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird, stimmt die Laufzeit der Versicherung mit einem Kalenderjahr überein. Die Laufzeit wird dieselbe sein wie die der Hauptversicherung.


Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sollte DKV die Entscheidung treffen, bei der Verlängerung Änderungen vorzunehmen, werden Sie zwei Monate vor dem Ende des laufenden Jahres benachrichtigt.


Auch der Versicherungsnehmer kann der Vertragsverlängerung widersprechen. Hierfür ist eine Frist von mindestens einem Monat vor dem im Vertrag festgelegten Ablauf einzuhalten und die Mitteilung an DKV Seguros hat in einer Weise zu erfolgen, die die Führung eines Nachweises erlaubt.

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