Ausweis zum Nachweis der Mitgliedschaft im Allgemeinen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Mitgliedsnummer zum Nachweis der Mitgliedschaft in diesem Sondersystem der Sozialversicherung
Die Zugehörigkeit zum Allgemeinen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wird durch den entsprechenden Mitgliedschaftsausweis nachgewiesen, die durch MUFACE ausgestellt wird. Diese Zugehörigkeit berechtigt, unter anderem, zur medizinischen Versorgung für Beamte.
Wir geben Ihnen Informationen, die im Zusammenhang mit dem Mitgliedschaftsausweis stehen und beschäftigen uns außerdem mit:
-
Der Beantragung der Mitgliedschaft, An- und Abmeldungen
-
Wie wird der Mitgliedschaftsausweis beantragt?
Dieses Dokument enthält die persönlichen Daten des Beamten, die für die Identifizierung als beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit versicherte Person erforderlich sind, weiter seine Mitgliedsnummer, die auf Dauer und mit Gültigkeit für dieses Sondersystem der Sozialversicherung zugeteilt wird. Der Mitgliedschaftsausweis ist zur Erledigung aller Arten von Formalitäten bei MUFACE vorzulegen.
Die von den freien Versicherungsträgern und den öffentlichen Gesundheitssystemen der Autonomen Gemeinschaften für die Gesundheitsversorgung ausgestellten Karten ersetzen in keinem Fall den Mitgliedschaftsausweis.
Gegenwärtig existieren verschiedene Ausweismodelle nebeneinander, die alle gültig sind.
Der Beitritt zum Allgemeinen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit der Zivilbeamten im öffentlichen Dienst ist verpflichtend ab Amtsantritt oder gegebenenfalls ab dem Beginn der Praktikumszeit. Dieser einmalige und unbefristete Beitritt wirkt sich auf das Sozialversicherungssystem aus, ohne Beeinträchtigung von An- und Abmeldungen sowie Änderungen, die gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Der Beantragung der Mitgliedschaft, An- und Abmeldungen
Der Beitritt iwird geregelt durch Art.14 der „Reglamento de Mutualismo Administrativo“ genannten Verordnung zur Regulierung von Gegenseitigkeitsversicherungsvereinen in der öffentlichen Verwaltung.
Die Mitgliedschaft erfolgt automatisch oder, wenn dies nicht der Fall ist, auf Antrag der interessierten Partei. Dieses Verfahren gilt auch für Anmeldungen, Abmeldungen und Änderungen der dienstrechtlichen Stellung.
Die zuständigen Personalabteilungen, die die Verbeamtung der Laufbahnbeamten vornehmen, auf welche der „Mutualismo Administrativo“ Anwendung findet, die die Ernennung von Beamten in Praktika vornehmen, auf welche dieselben Regelungen Anwendung finden, und die Änderungen der dienstrechtlichen Stellung, die Versetzung in den Ruhestand vornehmen und im Allgemeinen alle Verwaltungshandlungen, durch welche Veränderungen oder Modifizierungen eintreten, die die MUFACE-Mitgliedschaft betreffen, müssen diese Verwaltungsakte unverzüglich innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat an MUFACE melden.
Die interessierten Parteien können ihre Mitgliedschaft, ihre An- oder Abmeldung direkt beim Allgemeinen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit melden und haben Änderungen der dienstrechtlichen Stellung oder den Eintritt in den Ruhestand für den Fall zu melden, dass diese Meldungen nicht innerhalb der dafür festgelegten Frist von Amts wegen erfolgt sind.
Der Beitritt oder der Verbleib als freiwilliges Mitglied im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wird von den interessierten Parteien direkt bei MUFACE abgewickelt.
Wie wird der Mitgliedschaftsausweis beantragt?
Die Beantragung kann erfolgen über die Website, das Online-Büro, persönlich oder per Post bei jedem Büro oder in der Muface-Geschäftsstelle der jeweiligen Provinz..
Das Dokument, mit dem die Mitgliedschaft beim Allgemeinen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der Mutualidad General, bescheinigt wird, ist der von MUFACE ausgestellte Mitgliedsausweis, er wird zur Erledigung aller Formalitäten beim Versicherungsverein benötigt. Für den Fall, dass zum Mitglied Begünstigte für die Gesundheitsversicherung gehören, werden diese auf der Rückseite dieses Ausweises aufgeführt.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Eigenschaft als Begünstigter im Bereich des „Mutualismo Administrativo“ für die Personen unvereinbar ist, die sie innehaben:
-
Aufgrund einer neuen Anerkennung oder Beibehaltung der Anerkennung dieser Eigenschaft, die sich von einem anderen bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Versicherten desselben Sozialversicherungssystems ableitet.
-
Durch die Eigenschaft als Pflichtversicherter bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
-
Durch Mitgliedschaft in einem anderen System der Sozialversicherung, ob als Inhaber oder Begünstigter (Artikel 19 der Verordnung).
Weitere Informationen können Sie einholen über die Webseite (www.muface.es) oder telefonisch im Informationsbüro für Mitglieder der Allgemeinen Gegenseitigkeitsversicherung 060 oder aber persönlich in dem für Sie zuständigen Büro oder der Geschäftsstelle der jeweiligen Provinz..
Telefonische Rechtsberatung
Über unsere App Quiero cuidarme Más, ganz gleich, wo Sie sich befinden
Alle unsere Krankenversicherungen beinhalten eine zahnärztliche Versicherung ohne zusätzliche Kosten.
Mehr als 40.000 medizinische Fachkräfte und 1.000 Gesundheitseinrichtungen ohne Wartelisten