Leistungen von Muface

Den Mitgliedern des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit und den durch sie Begünstigten stehen zahlreiche Leistungen zur Verfügung. Diese können in Gesundheits-, Sozial- und andere Leistungen zusammengefasst werden

 

Artikel 12 des spanischen Gesetzes zur Sozialversicherung der zivilen Staatsbeamten, Königliches Dekret mit Gesetzeskraft Nr. 4/2000 vom 23. Juni, bezieht sich konkret auf die Leistungen von Muface und weist darauf hin, dass die Mitglieder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder die durch sie Begünstigten in den rechtlich begründeten Fällen Anspruch auf die folgenden Leistungen haben:

  • Medizinische Versorgung

  • Beihilfen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Risiken während der Schwangerschaft oder während der Stillzeit.

  • Genesungsleistungen bei vollständiger dauerhafter Arbeitsunfähigkeit, absoluter dauerhafter Arbeitsunfähigkeit und vollständiger Invalidität.

  • Leistungen zur Vergütung der für die Betreuung des Bezugsberechtigten, der die vollständige Invalidität erlitten hat, verantwortlichen Person.

  • Entschädigungsleistungen für Verletzungen, Verstümmelungen oder Missbildungen, die durch eine Berufskrankheit oder in Ausübung des Dienstes oder als Folge von dessen Ausübung verursacht wurden.

  • Soziale Dienste

  • Soziale Unterstützung

  • Familienbeihilfen für behinderte, unterhaltsberechtigte Kinder

  • Finanzielle Beihilfe bei Mehrlingsgeburt

 

Die Leistungen von Muface können zusammengefasst werden in die folgenden Gruppen:

  1. Gesundheitsleistungen

  2. Soziale Leistungen

  3. Sonstige Leistungen

 

Gesundheitsleistungen

Dazu gehören:

 

  • Durch Abkommen geregelte Gesundheitsversorgung innerhalb von Spanien: Zweck ist die Bereitstellung von medizinischen, chirurgischen und pharmazeutischen Dienstleistungen, die der Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit der durch dieses Sondersystem Begünstigten sowie ihrer Arbeitsfähigkeit dienen. Die Gesundheitsfürsorge umfasst die Grundversorgung, einschließlich der primären Notfallversorgung, ambulant oder zu Hause, die fachärztliche Versorgung entweder ambulant oder im Krankenhaus, einschließlich der Notversorgung in Krankenhäusern, alle mit analogem Inhalt zu den Leistungen, die für die Begünstigten des nationalen Gesundheitssystems gelten.

  • Gesundheitsversorgung im Ausland: Muface bietet diese seinen Mitgliedern und den durch diese Begünstigten, die im Ausland leben und dort ihren Dienst verrichten, durch ein Abkommen zur Gesundheitsfürsorge im Ausland an. Ein seit dem 1. Januar 2012 gültiges Abkommen, das mit der Versicherungsgesellschaft DKV unterzeichnet wurde. Der Inhalt der Gesundheitsfürsorgeleistungen entspricht den Leistungen, die in Spanien allen durch Muface geschützten Personen gewährt werden.

  • Pharmazeutische Leistungen: Die pharmazeutischen Leistungen umfassen durch Formula magistralis hergestellte Medikamente, Fachpräparate sowie pharmazeutische Wirkstoffe und Komponenten, soweit diese auch den Begünstigten des nationalen Gesundheitssystems zur Verfügung stehen. Die Begünstigten werden durch die Zahlung eines prozentualen Betrags pro Verschreibung oder gegebenenfalls pro Medikament, an den Kosten beteiligt; diese wird durch Vorschriften festgelegt.

  • Ergänzende Gesundheitsleistungen: Ihre Definition, Umfang und Inhalte werden durch Vorschriften festgelegt. Es werden die Folgenden aufgezählt: Zahnbeihilfen, Beihilfen für optische Hilfsmittel und andere ergänzende Beihilfen sowie Leistungen für Mittel aus den Bereichen Prothetik und Orthetik

  • Erstattung von Aufwendungen in der Gesundheitsfürsorge: Diese ist in zwei Fällen vorgesehen: Gesundheitsfürsorge in Fällen von Nichtmitgliedschaft und Gesundheitsfürsorge bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.

 

Soziale Leistungen:

  • Berufsunfähigkeit

Gemäß Artikel 19 des Gesetzes ist eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit gegeben, wenn der Beamte aufgrund einer Krankheit einen pathologischen Prozess erleidet, oder aufgrund einer Verletzung, die auf einen Unfall zurückzuführen ist, vorübergehend an der normalen Erfüllung seiner öffentlichen Pflichten verhindert ist oder sich aufgrund einer Berufskrankheit unter ärztlicher Beobachtung befindet, wenn und solange die erforderliche Gesundheitsfürsorge zur Genesung durch die allgemeine Gegenseitigkeitsversicherung der Zivilbeamten des Staates geleistet wird und der Betroffene Krankheitsurlaub erhalten hat.

 

  • Beihilfe bei Risikoschwangerschaft oder Risiken während der natürlichen Stillzeit.

Risikosituationen während der Schwangerschaft oder während des natürlichen Stillens von Kindern unter 9 Monaten finden die gleiche Berücksichtigung wie eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Berufskrankheit, sodass hierfür keine Karenzzeit anfällt und die Unterstützungsinhalte den für diese Situationen vorgesehenen entsprechen.

 

  • Angehörige

Für diese sind 3 Arten von Leistungen vorgesehen:

  1. Leistung für ein behindertes Kind oder einen Minderjährigen, für den das Sorgerecht übernommen wurde

  2. Finanzielle Leistungen in Form einer Einmalzahlung bei Mehrlingsgeburt oder Mehrfachadoption

  3. Sonderbeihilfe bei Mehrlingsgeburt, Mehrfach-Adoption oder der gleichzeitigen Aufnahme mehrerer Pflegekinder

 

  • Soziosanitäre Schutzleistungen

Muface bietet die folgenden soziosanitären Schutzleistungen an:

  1. Hilfe zur Schaffung persönlicher Autonomie

  2. Beihilfen zur Verlängerung der Gewährung früherer Beihilfen (Abschnitt 9 der Entschlieβung für die Bereitstellung für 2017)

  3. Hilfe bei vorübergehenden Aufenthalten in betreuten Wohnheimen oder in Tages- und Nachteinrichtungen

  4. Hilfe zur Betreuung von drogenabhängigen Personen

  5. Hilfe zur Betreuung von psychisch erkrankten Menschen

  6. Hilfen für an Zöliakie erkrankte Personen

  7. Hilfen für Personen mit onkologischen Erkrankungen

 

  • Weitere soziale Hilfsleistungen. Lernen Sie alle sozialen Hilfsleistungen von Muface kennen.

Sonstige Leistungen:

  • Hypothekendarlehen zum Erwerb von Wohnraum - BBVA

  • Podologische Leistungen (Abkommen zwischen MUFACE und dem Vorstand der Offiziellen Podologenvereinigungen)

Telefonische Erledigung von Formalitäten
DKV-Arzt rund um die Uhr

Telefonische Rechtsberatung

Video-Beratungen und Chat mit Fachärzten
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