Bescheinigungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, Risiko während der Schwangerschaft und während der natürlichen Stillzeit sowie zur Mutterschaft

Die elektronische Ausgabe der Formulare zur Bescheinigung von Krankmeldung, Mutterschaft und vorübergehender Arbeitsunfähigkeit sowie der entsprechende Download über das Internet sind geregelt.

 

Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, Risiko während der Schwangerschaft, Risiko während der natürlichen Stillzeit und Mutterschaft werden anhand von Bescheinigungen mithilfe von Formularen anerkannt, die vom behandelnden Arzt ausgestellt werden; dieser kann entweder dem öffentlichen Gesundheitssystem angehören oder dem entsprechenden Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Diese gehören zur Gesundheitsfürsorge für Beamte.

Diese Formulare zur Bescheinigung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, bei bestehendem Risiko während der Schwangerschaft und des Risikos während der natürlichen Stillzeit sowie die Formulare zur Bescheinigung der Mutterschaft werden geregelt und sind zu finden in den Anhängen der Anweisung PRE / 1744/2010. Eine Aktualisierung wurden vorgenommen durch den Beschluss vom 29. November 2010 des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit „Mutualidad de Funcionarios Civiles del Estado“.

Wir werden in diesem Artikel den folgenden Fragen nachgehen:

  1. Wo kann ich die Formulare zur Bescheinigung von vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, bestehenden Risiken während der Schwangerschaft und der natürlichen Stillzeit bekommen?

  2. Gibt es ein spezielles Modell für die Beantragung des Mutterschaftsurlaubs?

  3. Elektronische Ausgabe der Formulare 

 

Wo kann ich die Formulare zur Bescheinigung von vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, bestehenden Risiken während der Schwangerschaft und der natürlichen Stillzeit bekommen?

Über die Website von Muface, unter dem Abschnitt Download von Formularen.

 

Gibt es ein spezielles Modell für die Beantragung des Mutterschaftsurlaubs?

Ja. Sie können dieses über die Website von Muface erhalten Download von Formularen

 

Elektronische Ausgabe der Formulare

Die elektronische Ausgabe der Formulare zu Krankmeldung, Bescheinigung der Mutterschaft und für den Arztbericht zu vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wird geregelt durch den Beschluss vom 30. September 2009 des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit „Mutualidad de Funcionarios Civiles del Estado“, veröffentlicht im spanischen Amtsblatt BOE am 13. Oktober 2009.

Gemäß dieses Beschlusses obliegt es MUFACE, die Formulare durch andere zu ersetzen, die auf elektronischem Weg über Technologien zur Datenfernübertragung und auf telematischem Weg bereitgestellt werden können. Darüber hinaus gliedert sich die elektronische Ausgabe dieser Formulare ein in den vorgegebenen Rahmen des Gesetzes 11/2007 vom 22. Juni über den elektronischen Zugang der Bürger zu öffentlichen Dienstleistungen, wodurch die Ausübung von Rechten und die Erfüllung von Verpflichtungen mit elektronischen Mitteln ermöglicht sowie die Nähe zum Bürger und die administrative Transparenz gefördert werden.

 

In diesem normativen Kontext beginnt MUFACE damit, das alte System der Herstellung von Formularen in gedruckter Form aufzugeben und diese zunehmend durch die elektronische Ausgabe derselben und den entsprechenden Download über das Internet zu ersetzen.

Aufgrund des eben Dargelegten wird Folgendes geregelt:

Die elektronische Ausgabe der Formulare, auf welche Muface-Mitglieder Zugriff über die Webseite von MUFACE haben.

  1. a) Formulare für Krankheit, Unfall oder Risiko während der Schwangerschaft und Stillzeit
    b) Besonderer Arztbericht bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
    c) Formular zur Mutterschaft

 

Die elektronische Ausgabe der genannten Formulare ist uneingeschränkt gültig für Verfahren zur Anerkennung von vorübergehender Arbeitsunfähigkeit sowie Risiken während der Schwangerschaft und der natürlichen Stillzeit und auch zur Erteilung der entsprechenden Genehmigungen.

Dieser Beschluss vom 30. September 2009 ist rückwirkend gültig ab dem 11. August 2009, dem Datum, ab dem die Modelle der Formulare den Nutzern in der elektronischen Version zur Verfügung stehen.

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