Muface und Sozialversicherung: Klärung der Konzepte

Muface ist die dem spanischen Finanzministerium zugehörige Behörde, deren Aufgabe die Regelung der Sozialversicherung für Zivilbeamte des Staates ist

 

Im Sozialversicherungsgesetz für Zivilbeamte vermischen sich bei vielen Gelegenheiten die Begriffe Muface und Sozialversicherung. Muface Dies ist die Institution, die das Sondersystem der Sozialversicherung der Zivilbeamten des Staates verwaltet; jedoch sind die Beamten, die diesen Status ab dem 1. Januar 2011 erhalten haben, hinsichtlich der passiven Rechte obligatorisch in das allgemeine Sozialversicherungssystem eingegliedert (Artikel 2 des spanischen Gesetzes Real Decreto Legislativo 4/2000 vom 23. Juni, durch welches die überarbeitete Fassung des Gesetzes zur Sozialversicherung der Zivilbeamten des Staates verabschiedet wurde).

  • Unterschied zwischen Sozialversicherung und MUFACE

  • Zugehörigkeit zu mehr als einem Sozialversicherungssystem

  • Beibehaltung des ursprünglichen Sozialversicherungssystems

  • Beamte der Sozialversicherungsanstalt und Zivilbeamte

  • Form der durch MUFACE bereitgestellten Leistungen

  • Dauer und Abschluss der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit

  • Inkompatibilität wirtschaftlicher Leistungen

  • Beihilfe bei Mehrlingsgeburten

  • Soziale Leistungen im Rahmen des Sondersystems von MUFACE

 

Unterschied zwischen Sozialversicherung und MUFACE

Die spanische Sozialversicherung ist eine staatliche Behörde, die ihren Versicherten Gesundheitsversorgung und weitere Leistungen bietet; zu den Versicherten gehören Arbeitnehmer aus fast allen Sektoren der Wirtschaft.

Muface ist eine der spanischen öffentlichen Verwaltung (Administración General del Estado) zugehörige öffentliche Behörde, die einzig den Staatsbeamten Sozialleistungen und Leistungen zur Gesundheitsversorgung gewährt. Zu den Begünstigten von Muface können sowohl der Ehepartner als auch die Nachkommen des dem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit angehörenden Versicherungsnehmers gehören.

Bei Muface können der Beamte und seine Familie wählen, ob sie durch das öffentliche Gesundheitssystem oder durch eine der privaten Versicherungsgesellschaften wie Adeslas, Sanitas, Asisa und DKV betreut werden möchten.

 

Zugehörigkeit zu mehr als einem Sozialversicherungssystem

In Artikel 9 des Gesetzes findet sich die Regelung: Die Allgemeine Verordnung zur Gegenseitigkeitsversicherung in der Verwaltung bestimmt die auf diese Beamten anzuwendende Regelung, die innerhalb der Zivilverwaltung des Staates von einem Amt zu einem anderen wechseln, sowie für diejenigen, die mehrere Stellen gleichzeitig besetzen, weil deren Vereinbarkeit gesetzlich festgelegt ist.

 

Beibehaltung des ursprünglichen Sozialversicherungssystems

Zweite Zusatzbestimmung des Gesetzes:
  1. Beamte, die aufgrund der Bestimmungen der zusätzlichen Bestimmungen des Gesetzes zu Maßnahmen zur Reform des öffentlichen Dienstes in Behörden und Staffeln integriert wurden, die unter den Anwendungsbereich der Gegenseitigkeitsversicherung der Verwaltung fallen, behalten das Sozialversicherungssystem bei, dem sie beim Inkrafttreten des genannten Gesetzes angehörten, außer in den Fällen des Abschnitts a) des 3. Absatzes der ersten zusätzlichen Bestimmung des vorstehenden Gesetzes.

  2. Die Mitglieder des aufgelösten bewaffneten Polizeikorps sowie des ebenso aufgelösten nationalen Polizeikorps, die vor dem 1. Februar 1986 in den Ruhestand getreten sind, behalten das Sonderregime der Sozialversicherung der Streitkräfte bei und sind nicht von den Regelungen dieses Gesetzes betroffen.

 

Beamte der Sozialversicherungsanstalt und Zivilbeamte

Beamte der Sozialversicherungsanstalt sind von der Sonderregelung von MUFACE, die für Zivilbeamte des Staates gilt, ausgenommen.

 

Form der durch MUFACE bereitgestellten Leistungen

In Artikel 17 Abs. 1 des Gesetzes heißt es: ##1##Die Gesundheitsfürsorge wird durch die Allgemeine Gegenseitigkeitsversicherung der Zivilbeamten des Staates entweder direkt oder in Absprache gemeinsam mit anderen öffentlichen und privaten Unternehmen und Einrichtungen bereitgestellt.##1## Diese Absprachen werden vorzugsweise mit Institutionen der Sozialversicherung getroffen.##1####1##

 

Dauer und Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit von Zivilbeamten

In Übereinstimmung mit Artikel 20 des Gesetzes, sind die Dauer und die Beendigung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit diejenigen, die im allgemeinen Sozialversicherungssystem vorgesehen sind, mit den in den folgenden Abschnitten festgelegten Besonderheiten:

 

Inkompatibilität wirtschaftlicher Leistungen

Die im Gesetz über MUFACE festgelegten Familienschutzleistungen sind mit allen anderen analogen Leistungen, die in den anderen Regelungen des Sozialversicherungssystems festgelegt sind, nicht vereinbar. (Artikel 29 Abs. 2)

 

Beihilfe bei Mehrlingsgeburten

Das besondere Mutterschaftsgeld bei Mehrlingsgeburten hat den gleichen Inhalt wie das vom allgemeinen Sozialversicherungssystem gewährte. (Artikel 29 Abs. 5)

 

Soziale Leistungen im Rahmen des Sondersystems von MUFACE

Die Schutzmaßnahmen dieses Sonderprogramms können die sozialen Dienstleistungen der Sozialversicherung umfassen, vorausgesetzt, dass dadurch bediente Fälle nicht durch andere Leistungen abgedeckt sind.

Telefonische Erledigung von Formalitäten
DKV-Arzt rund um die Uhr

Telefonische Rechtsberatung

Video-Beratungen und Chat mit Fachärzten
Video-Beratungen und Chat mit Fachärzten

Über unsere App Quiero cuidarme Más, ganz gleich, wo Sie sich befinden

Zahnversicherung
Zahnversicherung

Alle unsere Krankenversicherungen beinhalten eine zahnärztliche Versicherung ohne zusätzliche Kosten.

Verzeichnis der Gesundheitsleistungsanbieter mit Vertragsbindung (Ärzteverzeichnis)
Umfangreiches Netzwerk von Vertragsärzten, Kliniken und Fachkräften der DKV

Mehr als 40.000 medizinische Fachkräfte und 1.000 Gesundheitseinrichtungen ohne Wartelisten

Sind Sie DKV Kunde

Rufen Sie uns an unter

900 810 072

Exklusive für Mutualisten (Versicherte bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit)

Rufen Sie uns an unter

900 810 073

Sie sind kein Kunde bei DKV