Der Aufbau eines vereinten Europas ist ein alter Traum, den alle Generationen nach dem Zweiten Weltkrieg teilen. A lo largo de los años hemos conseguido que ese sueño vaya tomando forma con la creación de la Unión Europea y con todas las políticas de c

Der Aufbau eines vereinten Europas ist ein alter Traum, den alle Generationen nach dem Zweiten Weltkrieg teilen. Im Laufe der Jahre haben wir erreicht, dass dieser Traum mit der Gründung der Europäischen Union, langsam Gestalt annimmt, gemeinsam mit all der Politik der Kohäsion, die es geschafft hat, die Mitgliedstaaten mit einer einheitlichen Währung und mit der Freizügigkeit von Menschen, Kapital und Waren näher zusammenzubringen.
 

Zu den vielen Vorteilen, die wir, da unser Land der Europäischen Union angehört, als Bürger Europas genießen, gehört auch die Möglichkeit des Erhalts der europäischen Gesundheitskarte, die uns auf Reisen zwischen allen Ländern der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Versicherungsschutz bietet (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern), weiter für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und für die Schweiz. 
 

Bei vorübergehenden Aufenthalten in einem der vorstehend genannten Länder und im Falle des Auftretens eines gesundheitlichen Problems, das einer medizinischen Versorgung bedarf, haben alle Inhaber der Europäischen Krankenversicherungskarte und auch die durch sie Anspruchsberechtigten in Bezug auf die Gesundheitsversorgung den gleichen Status wie jeder Einwohner des Landes, das bereist wird. Dies bedeutet nicht, dass die Behandlung kostenlos ist, da es große Unterschiede zwischen den Gesundheitssystemen der Mitgliedstaaten gibt und die Erbringung der medizinischen Leistungen nicht in allen Fällen kostenlos ist.
 

Der Wahrheit halber sei gesagt, dass man, ist man im Besitz der Europäischen Krankenversicherungskarte, als ein aus einem der Mitgliedstaaten stammender Nichtresident in einem Land dieselben Beträge wie die Einheimischen bezahlen muss, wenn in diesem Land die medizinischen Leistungen bezahlt werden müssen.
 

Reisen, die ausdrücklich mit dem Zweck des Erhalts einer bestimmten Behandlung in ein anderes Land durchgeführt werden oder zum Zweck eines dauerhaften Aufenthalts, der mit einem Wohnsitzwechsel verbunden ist, sind von der Deckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte ausgeschlossen.

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