Häufig gestellte Fragen zur Rückerstattungsversicherung

Wir klären die am häufigsten gestellten Fragen zu Rückerstattungsversicherungen

Um die garantierten Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Versicherte seinen Wohnsitz in Spanien haben und dort auch leben. Reisen oder der Aufenthalte außerhalb des ständigen Wohnsitzes dürfen 180 aufeinanderfolgende Tage nicht überschreiten.

Klären Sie alle Ihre Fragen zur Rückerstattungsversicherung

Wir stellen Ihnen in einer klaren und transparenten Sprache alle notwendigen Informationen zum Abschluss Ihrer Rückerstattungsversicherung bereit.

Bin ich auch außerhalb Spaniens mit meiner kombinierten Krankenversicherung mit Kostenrückerstattung versichert?

Bei der DKV bieten wir verschiedene Arten von Rückerstattungsversicherungen an, die sich unter anderem durch den Rückerstattungsumfang unterscheiden, so dass Sie die Versicherung wählen können, die am besten zu Ihnen passt.

Laufzeit und Verlängerung der Rückerstattungsversicherung


Die in der Police festgelegte Vertragsdauer beträgt ein Jahr, verlängerbar um jeweils ein Kalenderjahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch Jahr für Jahr, ohne dass die Verlängerung bestätigt werden muss.

Was ist eine kombinierte Rückerstattungsversicherung mit Selbstbeteiligung?


Die Rückerstattungsversicherung ermöglicht es Ihnen, ohne Zuzahlung auf das gesamte Ärzteverzeichnis des Unternehmens zuzugreifen oder einen Arzt, einen Spezialisten oder eine Klinik Ihrer Wahl im In- oder Ausland zu wählen, auch wenn diese nicht im Ärzteverzeichnis aufgeführt sind.

Berechnen Sie jetzt Ihre ärztliche Rückerstattungsversicherung und nehmen Sie den Vertragsabschluss vor

Rufen Sie uns unverbindlich an, wählen Sie die Nummer 959 894 456 , eine Fachkraft wird Ihnen die gewünschten Auskünfte erteilen und Ihnen bei dem für den Abschluss notwendigen Verfahren behilflich sein.