Beabsichtigen Sie, Ihren mit DKV geschlossenen Vertrag zu kündigen, sollten Sie wissen, dass es sich bei der Kündigung eines Versicherungsvertrags um einen Vorgang handelt, der sowohl frist- als auch formgerecht durchgeführt werden muss und dass es zu den Pflichten des Nutzers gehört, die Versicherungsgesellschaft in eindeutiger Art und Weise über die Beendigung des Vertrags in Kenntnis zu setzen, damit ein Nachweis geführt werden kann. Auf dieser Seite erklären wir Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, um Ihre DKV-Versicherung zu kündigen.
 

Kündigung eines Versicherungsvertrags

Haben Sie eine DKV-Versicherung und den Entschluss gefasst, diese nicht fortzusetzen, müssen Sie die Versicherungsgesellschaft über Ihren Entschluss, den Vertrag zu kündigen, in Kenntnis setzen. Zum einen müssen Sie dafür die im Versicherungsrecht festgelegten Fristen einhalten und zum anderen müssen Sie die Kündigungsmitteilung über eines der Kommunikationsmittel einreichen, die Ihnen von der Versicherungsgesellschaft für diesen konkreten Vorgang bereitgestellt werden.

Die Kündigung einer Versicherung muss auf dem Weg über einen der offiziellen Kommunikationskanäle erfolgen, der es uns ermöglicht, den Eingang Ihres Antrags zu registrieren und Ihnen vonseiten der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen, dass der Antrag korrekt eingegangen ist, bearbeitet wird und zum entsprechenden Datum in Kraft treten wird.
 

Wenn Sie die Kündigung Ihres Vertrags vornehmen möchten, gilt es zu beachten, dass diese fristgerecht erfolgen muss, das heißt, die Kündigungsmitteilung muss mindestens einen Monat vor dem Ende der Laufzeit des Vertrags erfolgen. Die Laufzeit von Krankenversicherungen endet am Ende eines jeden Kalenderjahres, also immer am 31. Dezember. Die Kündigungsmitteilung muss somit spätestens am 30. November erfolgen. Um sicherzustellen, dass der Antrag korrekt ist und alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden, empfehlen wir jedoch, mehr Zeit einzuplanen. Bei allen anderen Versicherungen (Hausrat-, Lebens-, Unfall-, Todesfallversicherung usw.) ist es erforderlich, dass Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nachsehen, wann die Laufzeit Ihres Vertrags endet und die Kündigung dann mindestens einen Monat vorher vornehmen. Sie können Ihre Vertragsunterlagen im privaten Kundenbereich oder in der App DKV Activa einsehen. Sie können diese Informationen auch über unseren Kanal zur Kundenbetreuung einholen.
 

Wichtig! Werden die gesetzlichen Fristen nicht eingehalten, wird die Kündigung nicht wirksam und es erfolgt automatisch eine Vertragsverlängerung. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, einen Nachweis darüber aufzubewahren, dass Sie einen Kündigungsantrag für Ihren Versicherungsvertrag eingereicht haben.
 

Welche Kommunikationswege stehen für die Kündigung Ihrer Versicherung zur Verfügung?

  • Ihre DKV-Geschäftsstelle. Dort können Sie Ihre schriftliche Kündigung einreichen. Fassen Sie Ihren Antrag auf Kündigung schriftlich ab und reichen Sie diesen in zweifacher Ausfertigung bei einer unserer Filialen oder Geschäftsstellen ein, versehen mit dem Stempel und dem Datum der Einreichung des Dokuments. Behalten Sie eine Kopie davon für sich für den Fall, dass Sie diese benötigen sollten. Hier finden Sie die nächstgelegene Geschäftsstelle: https://delegacion.dkv.es/

  • Versand per E-Mail. Versenden Sie Ihren Antrag auf Kündigung per E-Mail bajas@dkvseguros.es mit Empfangs- oder Lesebestätigung.

  • Versand per Post: Torre DKV, Avda. María Zambrano 31, 50018 Zaragoza. Senden Sie uns einen Brief, der das vom Versicherungsnehmer unterschriebene Kündigungsschreiben enthält und mit Datum versehen ist. Fügen Sie diesem eine Kopie Ihres Personalausweises, Ihrer Vertragsnummer oder Ihrer DKV-Karte bei.

Unabhängig davon, welchen der Kommunikationswege Sie zur Übermittlung des Kündigungsschreibens für Ihren Versicherungsvertrag wählen, ist es wichtig, über ein entsprechendes Dokument zu verfügen, das Ihnen die Gewissheit gibt, dass der Antrag frist- und formgerecht eingereicht wurde.
 

Welche Unterlagen müssen Sie einreichen?

  • Eine Fotokopie des Personalausweises, Reisepasses oder der spanischen Ausländeridentifikationsnummer des Versicherungsnehmers.

  • Das Datum des Kündigungsantrags.
     

Was muss das Schreiben zur Kündigung Ihrer DKV-Versicherung beinhalten?

Das Schreiben, das Sie zur Kündigung Ihrer Versicherung an die Versicherungsgesellschaft richten, muss Ihre Absicht, den Vertrag zu kündigen, klar zum Ausdruck bringen. Es muss darin Ihre Absicht mitgeteilt werden, den von Ihnen genannten Vertrag nicht zu verlängern.

Wie bereits erwähnt, müssen Sie auch Ihre Versicherungsnummer, Ihren vollständigen Namen und die Nummer Ihres Ausweisdokumentes angeben, weiter und gemeinsam mit Ihrer Unterschrift das Datum und den Ort, an dem der Kündigungsantrag gestellt wird.
 

Wann soll man seine Krankenversicherung kündigen?

Sie können die Kündigung Ihrer Versicherung jederzeit beantragen, sofern die Mitteilung mindestens einen Monat vor dem Ablauf der Laufzeit erfolgt, sodass die Versicherung noch vor der ansonsten automatisch erfolgenden Verlängerung wirksam eingestellt werden kann. Auch wenn Sie die Kündigung früher beantragen, wird diese, da der Vertrag eine Laufzeit von einem Jahr hat, nicht vor dem Ende des Jahres wirksam, was wiederum bedeutet, dass die Versicherung bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit behält.

Krankenversicherungsverträge enden zum Ende des Kalenderjahres, also am 31. Dezember. Alle sonstigen Versicherungen enden jeweils zu dem Datum, an dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Sie können diese Angaben prüfen, indem Sie in den Besonderen Vertragsbedingungen nachschlagen, die Sie sowohl im privaten Kundenbereich als auch über die App Activa DKV aufrufen können.
 

Wird die Versicherung automatisch gekündigt, wenn ich die Beiträge nicht mehr bezahle?

Nein. Werden die Beiträge für die Versicherung nicht bezahlt, gilt dies als Vertragsbruch und ein solcher kann gemäß dem spanischen Versicherungsvertragsgesetz negative Folgen für den Kunden haben.
 

Warum Sie Ihre Versicherung bei der DKV nicht kündigen sollten?

Bei der Kündigung einer Versicherung handelt es sich um eine wichtige Entscheidung und wir empfehlen Ihnen, zuvor sämtliche Umstände abzuwägen. Berücksichtigen sollten Sie die Dauer Ihrer Versicherungszugehörigkeit, die gebotenen Deckungen und auch, dass Sie gewisse Angebote beim Abschluss weiterer Versicherungen in Anspruch nehmen können.

Was Krankenversicherungen anbelangt, sollten Sie bedenken, dass im Falle einer Kündigung und einem späteren erneuten Versicherungsabschluss sämtliche Krankheiten und/oder Operationen als Vorerkrankungen gewertet werden und man Ihnen deshalb den Abschluss einer neuen Versicherung verweigern könnte. Weiter sollten Sie die Karenzzeiten in Betracht ziehen, also die Zeiträume, die zwischen dem Abschluss Ihrer Krankenversicherung und der Inanspruchnahme einiger medizinischer Behandlungen vergehen müssen (Operation, Schwangerschaft und Geburt, Transplantationen usw.).

Was ist, wenn ich meine Versicherung nach dem Vertragsabschluss gleich wieder kündigen möchte?

Falls Sie den Abschluss Ihrer Versicherung aus irgendeinem Grund bereuen sollten, haben Sie das Recht, innerhalb einer Frist von MAXIMAL 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, diesen also wieder zu kündigen, ohne dass dafür irgendeine Art von Strafzahlung fällig wird.

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