Kann eine Lebensversicherung vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden?

In den folgenden Fällen kann eine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt werden:

  • Vor dem Ablaufdatum des Versicherungsvertrags, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Dies muss der Versicherungsgesellschaft jedoch mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt werden (kann auch schon früher geschehen). Dabei ist es wichtig daran zu denken, dass sich Verträge von Lebensversicherungen automatisch um jeweils ein weiteres Jahr verlängern, wenn Sie Ihre Absicht, Ihren Vertrag nicht verlängern zu wollen, nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist mitteilen.

  • Innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Unterzeichnung des Lebensversicherungsvertrags als Rücktritt vom Vertrag.

Das Versicherungsvertragsgesetz sieht diese beiden Fälle vor, es handelt sich also um Rechte, die der Versicherte hat.

Es gibt jedoch auch noch andere Möglichkeiten, eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen, und zwar dann, wenn die Versicherungsgesellschaft den Vertrag nicht einhält oder wenn sie die Bedingungen des Produkts ohne vorherige Ankündigung ändert. Sollte sie dies tun und Sie davon in Kenntnis setzen, haben Sie als der Versicherungsnehmer 15 Tage Zeit, die neuen Bedingungen zu akzeptieren oder abzulehnen.
 

Kann eine in einem Darlehen enthaltene Lebensversicherung gekündigt werden?

Ja, genau wie im vorigen Fall kann der Vertrag, wie in Gesetz 50/1980 zu Versicherungsverträgen vorgesehen, vor Ablauf gekündigt werden, sofern die dafür festgelegten Fristen eingehalten werden.

Bevor Sie jedoch eine mit einer Hypothek verbundene Lebensversicherung kündigen, sollten Sie prüfen, ob Sie für das Bestehen dieser Versicherung irgend eine Art von Vergünstigung erhalten, da Banken in der Regel die Darlehenskonditionen verbessern, wenn bei ihnen eine Versicherung abgeschlossen wird.
 

Wie eine Lebensversicherung vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden kann

Wenn Sie die gesetzlich festgelegten Fristen einhalten, müssen Sie nur einige einfache Schritte befolgen, um eine Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen. Diese sind:

  • Informieren Sie die Versicherungsgesellschaft über Ihren Willen, die Lebensversicherung zu kündigen. Dies geschieht am besten schriftlich per Einschreiben, entweder innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung oder aber spätestens vor dem Ablauf von 30 Tagen vor dem Zeitpunkt der Vertragsverlängerung (Vertragsablauf).

  • Übersenden Sie die für die Beendigung des Vertrags erforderlichen Unterlagen. Es ist notwendig, dass Sie sich ausweisen, fügen Sie daher eine Fotokopie Ihres Ausweisdokumentes bei. Bewahren Sie eine Kopie des Antrags auf für den Fall, dass Sie einen Nachweis über die Einhaltung der festgelegten Fristen erbringen müssen.

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