Länder, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte verwendet werden kann
Mit der Gründung der Europäischen Union und der damit verbundenen Kohäsionspolitik konnte eine gewisse Angleichung innerhalb der Mitgliedstaaten erreicht werden, mit einer gemeinsamen Währung und der Freizügigkeit von Personen, Kapital und Waren.
In welchen Ländern können wir die Europäische Krankenversicherungskarte verwenden?
Zu den vielen Vorteilen, die wir als Unionsbürger genießen, weil unser Land, Spanien, der Europäischen Union angehört, gehört die Möglichkeit, die Europäische Krankenversicherungskarte zu erwerben. Diese Karte bietet Ihnen Versicherungsschutz bei Reisen in alle 28 EU-Länder (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern) sowie in die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen die Schweiz).
Bei vorübergehenden Aufenthalten in einem der vorstehend genannten Länder und im Falle des Auftretens eines gesundheitlichen Problems, das einer medizinischen Versorgung bedarf, haben alle Inhaber der Europäischen Krankenversicherungskarte und auch die durch sie Anspruchsberechtigten in Bezug auf die Gesundheitsversorgung den gleichen Status wie jeder Einwohner des Landes, das bereist wird. Dies bedeutet nicht, dass die Behandlung kostenlos ist, da es große Unterschiede zwischen den Gesundheitssystemen der Mitgliedstaaten gibt und die Erbringung der medizinischen Leistungen nicht in allen Fällen kostenlos ist.
Kostenlose medizinische Versorgung in anderen Ländern
Der Wahrheit halber sei gesagt, dass man, auch wenn das Vorstehende zutreffend ist, mit der Europäischen Krankenversicherungskarte doch nur erreicht, dass man, falls in dem jeweiligen Land für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen bezahlt werden muss, als nicht in diesem Land lebender EU-Bürger die gleichen Beträge zu bezahlen hat, wie die Einwohner des Landes selbst.
Reisen, die ausdrücklich mit dem Zweck des Erhalts einer bestimmten Behandlung in ein anderes Land durchgeführt werden oder zum Zweck eines dauerhaften Aufenthalts, der mit einem Wohnsitzwechsel verbunden ist, sind von der Deckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte ausgeschlossen.

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