Kann ich meine Hausratversicherung in der Steuererklärung geltend machen?

 

Der Ihrer Hausratversicherung informieren ist eine Form der finanziellen Absicherung, die wir abschließen können, um unser Zuhause und unser persönliches Eigentum zu schützen. Neben der Absicherung gegen unvorhergesehene Ereignisse wissen viele nicht, dass die Kosten für eine solche Versicherung in bestimmten Fällen in ihrer Einkommensteuererklärung steuerlich geltend gemacht werden können.

 

Im Allgemeinen sind Ausgaben für die Hausratversicherung in den meisten Fällen nicht direkt steuerlich absetzbar. Es gibt jedoch Fälle, in denen dies möglich ist, insbesondere wenn die Versicherung mit der beruflichen oder finanziellen Tätigkeit des Versicherungsnehmers zusammenhängt.

 

Fälle, in denen Sie die Ausgaben für die Hausratversicherung in der Steuererklärung geltend machen können

 

  • Hausratversicherung und Erwerbstätigkeit

Wenn Sie von zu Hause aus arbeiten oder in Ihrer Wohnung eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, z. B. ein Büro, können Sie einen entsprechenden Teil der Hausratversicherung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dies gilt vor allem für Selbstständige und Personen, die zu Hause eine Tätigkeit ausüben. In diesem Fall kann der Teil der Versicherung, der auf den für die berufliche Tätigkeit genutzten Teil der Wohnung entfällt, als Ausgabe für die Tätigkeit abzugsfähig sein.

 

Wenn Sie zum Beispiel 20 % Ihrer Wohnung für berufliche Aktivitäten nutzen, können Sie 20 % der Gesamtkosten für die Hausratversicherung als Betriebsausgaben absetzen.

 

  • Absetzbar bei der Vermietung einer Wohnung

Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind, die Sie vermieten, und eine Versicherung abgeschlossen haben, um diese zu schützen, können Sie die mit der Immobilie verbundenen Ausgaben in Ihrer Steuererklärung absetzen, einschließlich der Versicherung. In diesem Fall wäre die Hausratversicherung an Ihre Mieteinnahmen gekoppelt. Es ist wichtig zu beachten, dass der Abzug nur möglich ist, wenn Sie die Immobilie vermieten, denn wenn Sie Eigentümer der Immobilie sind und sie als Hauptwohnsitz nutzen, ist die Versicherung nicht steuerlich absetzbar.

 

Obwohl die Hausratversicherung in den meisten Fällen keine abzugsfähige Ausgabe in Ihrer Steuererklärung ist, gibt es Ausnahmen, insbesondere wenn Sie zu Hause eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder eine Immobilie vermieten. In solchen Fällen können Sie einen entsprechenden Anteil der Versicherung als abzugsfähige Ausgabe in Ihrer Steuererklärung angeben. Sie sollten sich unbedingt über die Steuergesetze Ihres Landes informieren und im Zweifelsfall einen Steuerberater konsultieren, um die möglichen Steuerabzüge optimal zu nutzen und Fehler in Ihrer Steuererklärung zu vermeiden.

 

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