Deckt meine Hausratversicherung eventuelle Schäden am Fernseher ab?
Die Deckung eines Fernsehgeräts durch die Hausratsversicherung kann sich je nach abgeschlossener Versicherung und Art der Versicherung ändern.
Im Allgemeinen dienen die meisten Hausratversicherungen dem Schutz persönlicher Gegenstände im Haus, darunter Haushaltsgeräte und elektronische Geräte wie Fernseher. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen und Klauseln Ihrer Police sorgfältig zu prüfen, da es Ausschlüsse oder Einschränkungen für Ihren Versicherungsschutz geben kann.
Von der Hausratversicherung werden zusätzliche Schäden gedeckt, die durch zufällige Ereignisse wie Feuer, Diebstahl oder Naturkatastrophen entstehen können. Wenn Ihr Fernsehgerät in einem dieser Fälle beschädigt wird, übernimmt die Versicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz. Wird das Fernsehgerät dagegen durch einen Haushaltsunfall beschädigt, z. B. wenn es auf den Boden fällt, greift der Versicherungsschutz nur, wenn eine entsprechende Versicherungsart abgeschlossen wurde.
Übernimmt die Hausratversicherung der DKV Schäden an Ihrem Fernsehgerät?
Um sicherzustellen, dass der Fernseher abgedeckt ist, sollten Sie sich an den Versicherer wenden und nach dem Versicherungsschutz für derartige Geräte in Ihrer Hausratversicherung fragen. Bei der DKV HausratversicherungBei Brand, Explosion, Elektroschaden, Blitzschlag, Unwetter und Überschwemmung sind Sachschäden am Hausrat bis zu 100 % der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme gedeckt.

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