Wie läuft das mit Behandlungssitzungen bei einem Psychologen?


Versicherungsgesellschaften legen in der Regel eine maximale Anzahl von Sitzungen pro Versichertem und Jahr fest. Wir bei der DKV bieten eine der am weitesten gefassten Begrenzungen des Versicherungsmarktes an.


Bei unseren Krankenversicherungen mit Komplettversorgung sowie bei den modularen Versicherungen, wenn der Vertragsabschluss für Modul B erfolgt ist (Facharztversorgung und Diagnosemittel) besteht Deckung für Psychotherapie mit ambulant erfolgenden Einzelsitzungen. Die Behandlung muss im Voraus durch einen Facharzt für Psychiatrie oder Kinderarzt verschrieben werden, der dem der Versicherungsmodalität entsprechend gültigen DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen angehört, und sie muss durchgeführt werden von einem vertragsgebundenen Psychologen, nachdem die dafür erforderliche Autorisierung von DKV Seguros erteilt wurde. 


Handelt es sich bei Ihrer Versicherung um eine gemischte Erstattungsversicherung, haben Sie die Wahl und können jeden der im Ärzteverzeichnis aufgeführten Gesundheitsleistungsanbieter mit der entsprechenden Genehmigung aufsuchen oder sich an eine beliebige Fachkraft Ihrer Wahl wenden und danach der Versicherung die Rechnung einreichen, deren Kosten Ihnen im Rahmen der für die Modalität Ihrer Versicherung festgelegten Grenzen erstattet werden.


Für die Versicherten besteht Zugang zu dieser Leistung bis zu einer maximalen Anzahl von 20 Sitzungen pro versicherter Person und Kalenderjahr, ausgenommen bei Essstörungen (Magersucht, Bulimie), Mobbing in der Schule und geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt, Cybermobbing und arbeitsplatzbedingtem Stress, hier gilt eine maximale Obergrenze von 40 Sitzungen pro Jahr. 


Bei gemischten Erstattungsversicherungen werden alle Behandlungssitzungen zusammengerechnet, unabhängig davon, ob dafür eine mit der DKV kooperierende und im Ärzteverzeichnis aufgeführte Fachkraft oder eine frei gewählte Fachkraft in Anspruch genommen wird.


Bei folgenden Erkrankungen, für die eine psychologische Intervention erforderlich werden kann, ist diese Deckung enthalten:

  • Psychiatrische Erkrankungen: Depression, Schizophrenie und psychotische Störungen. 

  • Verhaltensstörungen: Neurosen, Angstzustände, Persönlichkeitsstörungen und Zwangsstörungen. 

  • Essstörungen: Magersucht und Bulimie. 

  • Bei Mobbing in der Schule, Cybermobbing, geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. 

  • Schlafstörungen: Einnässen, Schlaflosigkeit, Schlafwandeln und Nachtangst. 

  • Anpassungsstörungen: Arbeits- und posttraumatischer Stress, Trauer, Scheidung, Pubertät, Posturlaubssyndrom usw.

  • Lernstörungen: Hyperaktivität und Schulversagen. 

Benötigen Sie darüber hinaus weitere Sitzungen, können Sie diese zu einem Sonderpreis in Anspruch nehmen über den DKV Club Salud y Bienestar.

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