Begünstigte

Mitglieder des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit und die durch sie Begünstigten haben Anspruch auf medizinische Versorgung für Beamte.

 

Begünstigte von Mitgliedern des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, wer ist das?

Folgende Personen gelten als Begünstigte von Mitgliedern des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit:

  • Ehepartner: Unter diesem Punkt mit eingeschlossen sind Personen, die mit dem Gegenseitigkeitsversicherten in einer Beziehung leben, die einer solchen gleichzusetzen ist. Weiter gelten die durch das allgemeine Sozialversicherungssystem festgelegten Anforderungen.

  • Abkömmlinge, Adoptivkinder und Geschwister: Bei den biologischen Kindern, den Adoptivkindern und den Abkömmlingen kann es sich um diejenigen von nur einem der beiden Partner handeln. Im Ausnahmefall gleichgestellt werden können minderjährige Pflegekinder durch eine Vereinbarung mit MUFACE.

  • Familienangehörige in aufsteigender Linie: Dies können entweder Familienangehörige des beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Versicherten sein oder solche seines Partners. Die Ehegatten einer nachfolgenden Ehe von Familienangehörigen in aufsteigender Linie werden ebenfalls als Begünstigte durch den beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Versicherten eingestuft.

  • Jede weitere Person, die in Beziehung mit dem beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Versicherten steht und die Anforderungen des allgemeinen Sozialversicherungssystems erfüllt.

 

Wenn der beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Versicherte stirbt, können folgende Personen als seine Begünstigten eingestuft werden:

  • Witwen und Waisen: Diese können sowohl aktiv als auch im Ruhestand sein. Witwen bzw. Witwern gleichgestellt werden diejenigen, die eine Witwen- oder Witwerrente aus passiven Klassen erhalten, da sie Ehepartner eines Beamten bzw. einer Beamtin waren, der bzw. die Teil des administrativen Gegenseitigkeitsversicherungssystems war. Ein minderjähriges Kind oder ein volljähriges, behindertes Kind, das von einem beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Versicherten verlassen wurde, wird der Waise gleichgestellt.

 

Begünstigte von einem bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Versicherten: Anforderungen

Um Begünstigter eines bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Versicherten zu sein, muss die Person die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Mit dem beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Versicherten zusammenleben und finanziell von diesem abhängig sein.

  • Über keine Einkünfte aus Arbeitseinkommen verfügen, die mehr als doppelt so hoch sind wie der öffentliche Mehrzweckeinkommensindikator (IPREM).

  • Über keine Gesundheitsversorgung durch irgendein anderes öffentliches Gesundheitssystem verfügen.

 

Inkompatibilität von durch Versicherte bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Begünstigten

Es ist nicht vereinbar, dass eine versicherte Person gleichzeitig Begünstigter eines bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Versicherten ist. Es gibt zwei Arten von Inkompatibilität:

  • Absolute: Wenn die Person dem administrativen Gegenseitigkeitsversicherungssystem oder einem anderen Sozialversicherungssystem angehört.

  • Relative: Wenn der Begünstigte diese Kondition als Begünstigter von zwei bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Versicherten innehat oder von einer Person, die einem anderen Sozialversicherungssystem angehört. Der Begünstigte muss sich dann für eine Person entscheiden, mit der er verbleibt.

 

Jede Person kann mithilfe des offiziell dafür vorgesehenen Vordrucks ihre Registrierung, Änderungen oder die Abmeldung als Begünstigter des bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Versicherten beantragen.

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