Berechnung der „pensiones de clases pasivas“ genannten Altersversorgungsbezüge von Bediensteten im öffentlichen Dienst (Beamtenpensionen)

MUFACE-Mitglieder sind zur Altersversorgung in das spanische „Régimen de Clases Pasivas“ integriert

 

Ein Beamter, der zwecks Altersversorgung in das spanische „Régimen de Clases Pasivas“ eingegliedert ist, hat bei Erreichen des Pensionsalters, bei Versetzung in den Ruhestand oder nachdem sein Tod bescheinigt wurde, zu seinen Gunsten oder gegebenenfalls zugunsten seiner Familienangehörigen einen Anspruch auf Leistungen, ausschließlich finanzieller Art und in Form einer regelmäßig wiederkehrenden Zahlung. Bei diesen Leistungen handelt es sich um Alterspensionen oder Ruhestandspensionen, Witwen- und Waisenpensionen und Pensionen zugunsten der Eltern.

 

Arten von Pensionen

Es gibt ordentliche und außerordentliche Pensionen, je nachdem, ob das ursächliche Ereignis unter normalen Umständen eintritt oder bei Ausübung oder infolge des Dienstes aufgrund von Verletzung, Tod oder im Dienst verschollen.

Als außerordentliche Pensionen infolge von terroristischen Handlungen gelten diejenigen, die den in das „Régimen de Clases Pasivas“ eingegliederten Beamten oder Pensionären zuerkannt werden, die Opfer solcher Handlungen geworden sind.

Bei diesen Sonderpensionen handelt es sich um gesetzlich anerkannte Leistungen einer dem „Régimen de Clases Pasivas“ angehörenden Pensionskasse zugunsten einer bestimmten Person oder bestimmter Personen.

 

Allgemeine Regelungen

Die auslösende Ursache liegt im Eintritt in den Ruhestand (ziviles Personal) des Beamten. Der Eintritt in den Ruhestand kann erfolgen aus folgenden Gründen: Zwangsweise erfolgende Pensionierung aufgrund des Alters, freiwilliger Eintritt in den Ruhestand oder aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit.

Für die Schaffung eines Anspruchs auf eine ordentliche Alterspension gilt eine Frist von 15 Jahren, das heißt, es müssen mindestens 15 Jahre Beschäftigung im Staatsdienst erreicht worden sein.

 

Berechnung der Pension

Die Höhe der ordentlichen Pension wird ermittelt, indem auf einen Grundbetrag, je nach Laufbahn des Beamten sowie Verwendung, der entsprechende und auf der Grundlage der Anzahl der tatsächlichen vollen Dienstjahre beim Staat festgelegte Prozentsatz angerechnet wird.

Grundbeträge (Grundlagen für die Berechnung von dem „Régimen de Clases Pasivas“ angehörenden Beamtenpensionen): Diese werden jährlich durch das Staatshaushaltsgesetz für jede Gruppe, Untergruppe (EBEP, spanisches Gesetz Real Decreto Legislativo 5/2015) der Kategorien festgelegt, in die die verschiedenen Körper eingeteilt und die den Dienstranglisten, Dienstplätzen und Einsatzgebieten von Beamten zugeteilt wurden.

Den aktualisierten Pensionsrechner finden Sie hier

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