Gesetz zur Sozialversicherung für Zivilbeamte des Staates

Reguliert durch das spanische Gesetz Real Decreto Legislativo 4/2000 vom 23. Juni, das später durch die Verordnung „Reglamento de Mutualismo Administrativo“, zur Gegenseitigkeitsversicherung in der öffentlichen Verwaltung, des spanischen Gesetzes Real Decreto 375/2003 vom 28. März ergänzt wurde.

 

Das Gesetz regelt zusammen mit der Verordnung „Reglamento de Mutualismo Administrativo“ zur Gegenseitigkeitsversicherung in der öffentlichen Verwaltung unter anderem die Gesundheitsversorgung der bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Versicherten. Es existieren noch weitere Vorschriften, die diese Gesetze ergänzen, wie das spanische Gesetz Real Decreto 577/1997 vom 18. April zur Struktur von Regierungsorganen, Verwaltung und Vertretung von MUFACE (spanisches Amtsblatt BOE Nr. 109 vom 7. Mai).

  • Geltungsbereich des Gesetzes

  • Struktur des Zivilbeamtengesetzes

  • Vorläufer des Gesetzes

  • Die wichtigsten, die Gesetze ergänzenden und MUFACE betreffenden Vorschriften

 

Geltungsbereich des Gesetzes

Das Gesetz gilt für Laufbahnbeamte der staatlichen Zivilverwaltung und Beamten im Praktikum und es formt eine Sonderregelung

Diese Sonderregelung hat zwei komplementäre Deckungsmechanismen:

 

  1. a) Das Régimen del Mutualismo Administrativo, verwaltet von MUFACE (Mutualidad General de Funcionarios Civiles del Estado), einer dem spanischen Ministerium für Finanzen und Öffentliche Verwaltung unterstellten Behörde.

  2. b) Das „Régimen de Clases Pasivas“ das von der spanischen Behörde "Dirección General de Costes de Personal y Pensiones Públicas“ verwaltet wird und die Befugnisse zur Anerkennung von Pensionsansprüchen und Bewilligung von Leistungen an Beamte (Ruhestand, Witwen- und Witwerschaft, Waisenrenten und zugunsten von Familienangehörigen) innehat. Ab dem 1. Januar 2011 gilt für diejenigen, die den Status von Beamten der staatlichen Zivilverwaltung erhalten, kein solcher Deckungsmechanismus mehr; diese werden, was die Pensionsansprüche betrifft, obligatorisch in das allgemeine Sozialversicherungssystem miteinbezogen.

 

Struktur des Zivilbeamtengesetzes

Das Gesetz besteht aus 37 Artikeln, 10 zusätzlichen Bestimmungen, 1 Ausnahmeregelung und 3 Schlussbestimmungen. In sieben Kapiteln werden die grundlegenden Fragen, die im Gesetz aufgeworfen werden, behandelt.

Dies sind die sieben Kapitel:

 

  1. Kapitel 1: Allgemeine Bestimmungen

  2. Kapitel 2: Allgemeines System der Gegenseitigkeitsversicherung für Zivilbeamte des Staates

  3. Kapitel 3: Aufnahme und Beitragszahlung

  4. Kapitel 4: Versicherungsfall und Leistungen im Allgemeinen

  5. Kapitel V: Konkrete Leistungen

  6. Kapitel VI: Finanzielle Regelungen

  7. Rechtsmittel und Gerichtsbarkeit

 

Vorläufer des Gesetzes

Die dem Gesetz aus dem Jahr 2000 vorausgehenden Gesetze und Grundlagen für seine Verabschiedung sind:

  • Gesetz 29/1975 über die Sozialversicherung der Beamten, inspiriert durch das Gesetz von 1963 über die Grundlagen der Sozialversicherung

  • Gesetz 50/1998 vom 30. Dezember über steuerliche, administrative Maßnahmen sowie zur sozialen Ordnung; hierbei handelt es sich um das Gesetz, das die Regierung ermächtigte, innerhalb eines Jahres die Ausarbeitung einer Neufassung vorzunehmen und damit eine Harmonisierung des Gesetzes 29/1975 mit den in anderen Vorschriften mit Gesetzesrang enthaltenen Regelungen zu schaffen, die Auswirkungen auf den von MUFACE verwalteten Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit der öffentlichen Verwaltung gehabt hätten.

  • Die Verabschiedung des Gesetzes Nr. 39/1999 vom 5. November zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf der erwerbstätigen Bevölkerung, das die Risikosituation während der Schwangerschaft als geschützten Versicherungsfall in das Sondersystem der Sozialversicherung für Zivilbeamte des Staates integriert, sowie weitere Änderungen dieses Systems, die das Gesetz 55/1999 vom 29. Dezember zu steuerlichen, administrativen und sozialen Maßnahmen vorsieht, den Cortes Generales wurde im Rahmen des zuletzt genannten Gesetzes zur Genehmigung einer Verlängerung der auf die Regierung übertragenen legislativen Zuständigkeit bis zum 30. Juni 2000 geraten, um die Integration dieser legislativen Neuerungen in die Neufassung zu ermöglichen.

  • Auf diese Weise wurde am 23. Juni 2000 die Neufassung des Gesetzes zur Sozialversicherung der Zivilbeamten des Staates „Ley sobre Seguridad Social de los Funcionarios Civiles del Estado“ angenommen, die derzeit Gültigkeit hat.

 

Die wichtigsten, die Gesetze ergänzenden und MUFACE betreffenden Vorschriften

Zusammenfassend werden nachstehend die ergänzenden gesetzlichen Vorschriften genannt: (neben dem Gesetz und den Vorschriften mit Gesetzesrang, die bereits genannt wurden)

Organisation von MUFACE: das spanische Gesetz Real Decreto 577/1997 vom 18. April

Anpassung des als Bemessungsgrundlage für den Beitrag der Muface-Mitglieder herangezogenen Prozentsatzes und des Beitrags, den der Staat an MUFACE, die Streitkräfte und an den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit der Justizbehörden zu leisten hat: das spanische Gesetz Real Decreto 657/1989

 

Anpassung der Verfahren in den Bereichen des Sondersystems des „Mutualismo administrativo“ und des Sonderfonds „Fondo especial de la Mutualidad General de Funcionarios Civiles del Estado“ für Zivilbeamte des Staates an das spanische Gesetz Ley 30/1992 vom 26. November zum "Régimen Jurídico de las Administraciones Públicas y el Procedimiento Administrativo Común“. Spanisches Gesetz REAL Decreto 1733/1994

Verfahren bei vorübergehender Dienstunfähigkeit, Risiko während der Schwangerschaft und Risiko während der Stillzeit: Anweisung PRE/1744/2010 vom 30. Juni

 

Berufskrankheit und Arbeitsunfall im Dienst im Sondersystem des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit der Verwaltung MUFACE: Anweisung APU 3554/2005 vom 7. November

Zusatzleistungen Verordnung APU 2245/2005, vom 30. Juni

Verfahren zum Einzuzg der an MUFACE gehenden Beitragszahlungen der Mitglieder Verordnung APU 284/2004 vom 2. Februar

 

Anwendungsrichtlinien für die Gewährung einer Beihilfe im Todesfall für Zivilbeamte: Verordnung APU 95/2004 vom 12. Januar

Hilfen zum Erwerb von Wohneigentum durch Beamte Verordnung vom 29. Juli 1987

 

Zuweisung von Zuständigkeiten: Beschluss vom 23. Mai 2012

Gesundheitsversorgung außerhalb des spanischen Hoheitsgebiets: Beschluss vom 26. Juni 2014

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