Dauerhafte Dienstunfähigkeit: Antragsformular

Das Mitglied des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit, das unter ernsten anatomischen oder funktionellen Einschränkungen leidet, durch welche seine Dienstfähigkeit verringert oder aufgehoben wird, hat die dauerhafte Dienstunfähigkeit mit dem entsprechenden Antragsformular zu beantragen.

 

Konzept

Wenn der Bedienstete nach der vorgeschriebenen ärztlichen Behandlung und seiner medizinischen Entlassung weiterhin unter schwerwiegenden anatomischen oder funktionellen Einschränkungen zu leiden hat, die seine Arbeitsfähigkeit verringern oder aufheben, befindet er sich im Zustand dauerhafter Dienstunfähigkeit. Die Möglichkeit der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit steht dem nicht entgegen, wenn diese Möglichkeit medizinisch als unsicher oder langfristig eingeschätzt wird. Die dauerhafte Dienstunfähigkeit muss, unabhängig von ihrer Ursache, aus der Situation der vorübergehenden Dienstunfähigkeit abgeleitet werden.

 

Verschiedene Stufen der dauerhaften Dienstunfähigkeit

Dauerhafte Dienstunfähigkeit wird nach folgenden Stufen klassifiziert:

 

  • Dauerhafte beschränkte Dienstunfähigkeit bezogen auf die üblicherweise wahrgenommene Funktion: Hierbei handelt es sich um diejenige die, ohne die Stufe der Vollständigkeit zu erreichen, bei dem Beamten eine Einschränkung bei der Ausübung der Funktionen zur Folge hat, die sein Dienst oder sein Amt erfordern.

  • Dauerhafte vollständige Dienstunfähigkeit bezogen auf die üblicherweise wahrgenommene Funktion: Hierbei handelt es sich um diejenige, die dem Beamten die Ausübung aller oder der fundamentalen Funktionen unmöglich macht, die sein Dienst oder sein Amt erfordern.

  • Dauerhafte und absolute Unfähigkeit zur Verrichtung jeder Art von beruflicher Tätigkeit: Hierbei handelt es sich um diejenige, die dem Beamten jede Art von Arbeit oder Beschäftigung vollkommen unmöglich macht.

  • Große Invalidität: Diese liegt vor, wenn der Beamte, bei dem eine absolute dauerhafte Dienstunfähigkeit vorliegt, aufgrund anatomischer oder funktioneller Verluste die Hilfe einer anderen Person benötigt, um die elementarsten Handlungen des Lebens auszuführen, wie Ankleiden, Fortbewegung, Essen oder dergleichen.

  • Nicht zur Invalidität führende, bleibende Verletzungen: Verletzungen, Verstümmelungen und Deformierungen definitiver Art, die durch eine Berufskrankheit oder in Ausübung des Dienstes oder als Folge davon vorliegen, und unabhängig davon, ob diese durch Zufall oder durch ein spezifisches Berufsrisiko verursacht wurden und die, ohne eine dauerhafte vollständige Dienstunfähigkeit oder eine dauerhafte absolute Arbeitsunfähigkeit oder eine große Invalidität zur Folge zu haben, trotzdem eine Änderung oder Verminderung der körperlichen Unversehrtheit des Beamten bedeuten, begründen den Anspruch auf den Erhalt einer einmaligen Zahlung in Höhe der gesetzlich dafür festgesetzten Beträge.

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