Sozialfürsorge für ältere und abhängige Personen

Die Betreuung von älteren und abhängigen Menschen ist eine Verpflichtung und ein Ziel der heutigen Industriegesellschaften.

 

Die Betreuung älterer und abhängiger Menschen ist in den Industrieländern aufgrund des zunehmenden Alters der Bevölkerung ein vorrangiges soziales Ziel. Durch diese Hilfestellung wird angestrebt, dieser Gruppe ein aktiveres und gesünderes Leben und eine größere persönliche Autonomie zu ermöglichen und die volle Ausübung ihrer Bürgerrechte zu gewährleisten.

Unter MUFACE (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit)Auch werden soziale Leistungen für ältere und betreuungsbedürftige Personen bereitgestellt.

 

Nachfolgend betrachten wir:

  • Die Notwendigkeit der Fürsorge für ältere und abhängige Menschen

  • Beihilfen für ältere und abhängige Personen, bereitgestellt durch MUFACE

  • Soziale und gesundheitliche Schutzprogramme von MUFACE 2018

 

Die Notwendigkeit der Fürsorge für ältere und abhängige Menschen

Ältere Menschen stehen im Mittelpunkt der täglichen Aktivitäten von Imserso, dem Institut für ältere Menschen und soziale Dienste. Diese Aktionen zielen darauf ab, eine stärkere soziale Teilhabe älterer Menschen zu erreichen und diese dabei zu unterstützen, ein aktives, gesundes und unabhängiges Leben zu führen.

 

Einige der sozialen Leistungen für ältere Menschen umfassen:

  1. Zentren für Senioren: Einrichtungen, in denen deren Teilnahme, Freizeit und Integration gefördert wird

  2. Wohnungen, die Dienstleistungen für Senioren bieten: Wohnungen, die an die Bedürfnisse von Senioren angepasst sind

  3. Häusliche Betreuungsdienstleistungen für Senioren: Damit soll eine Vereinsamung vermieden und es sollen soziale Beziehungen gepflegt werden.

  4. Tageszentren: Orte, an denen alte Menschen sich tagsüber aufhalten können, um dann nachts nach Hause zurückzukehren.

  5. Residenzen und Seniorenheime: Räumlichkeiten, in denen die Anforderungen und Bedürfnisse der Versorgung alter Menschen erfüllt werden können.

  6. Kurzzeitaufnahme von Senioren in Seniorenheimen: Eine Dienstleistung zur Unterstützung der Familien, die die Betreuung von Senioren bei sich Zuhause wahrnehmen.

  7. Dienstleistungen zu häuslicher Hilfestellung: Verfolgt werden dabei zwei Ziele:

    1. Hilfestellung bei Hygiene, Kontrolle der Medikamente, Mobilisierung und Begleitung

    2. Hilfestellung bei der Reinigung des Zuhauses

  8. Teleassistenzservice: Dadurch wird erreicht, dass die Senioren rund um die Uhr eine Verbindung zu einer Gruppe von Fachkräften haben, die sie im Notfall kontaktieren können.

 

Laut der Begründung zum spanischen Gesetz Ley 39/2006 vom 14. Dezember zu Förderung der persönlichen Autonomie und Fürsorge für Menschen in Abhängigkeitslagen ist die Betreuung von abhängigen Personen eine der Herausforderungen, die sich den Industrieländern stellt. Die Bedürfnisse der Menschen, die besonders schutzbedürftig sind und Unterstützung benötigen, um die wesentlichen Aktivitäten des täglichen Lebens bewältigen zu können, müssen erfüllt werden, damit sie eine größtmögliche persönliche Autonomie erreichen und ihre Bürgerrechte uneingeschränkt ausüben können.

Im Jahr 2002 hat die Europäische Union unter dem spanischen Ratsvorsitz drei Kriterien für die Politik der Mitgliedstaaten bezogen auf Pflegebedürftigkeit festgelegt: Allgemeingültigkeit, hohe Qualität und Nachhaltigkeit, was die Dauer der implementierten Systeme betrifft.

 

In Spanien wächst die Bevölkerung der über 65-Jährigen; von 3,3 Millionen Menschen im Jahr 1970 ist sie auf über 6,6 Millionen im Jahr 2000 angewachsen. Dem müssen wir das demographische Phänomen hinzufügen, das ##1##Überalterung des Alterns##1## genannt wird, das heißt, die Zunahme der Bevölkerungsgruppe mit einem Alter von über 80 Jahren, die sich in nur 20 Jahren verdoppelt hat.

Laut einer Erhebung aus dem Jahr 1999 zu Behinderungen, Beeinträchtigungen und dem Gesundheitsstatus haben 9 % der spanischen Bevölkerung eine Behinderung oder Einschränkung, die eine Abhängigkeit bei Bewältigung der Aktivitäten des täglichen Lebens oder die Notwendigkeit einer Unterstützung zur Beibehaltung der persönlichen Autonomie und Chancengleichheit bereits verursacht hat oder in der Zukunft noch verursachen könnte.

 

Beihilfen für ältere und abhängige Personen, bereitgestellt durch MUFACE

Die von MUFACE eingeräumten Hilfen für Senioren im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit sind:

  • Hilfen im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit im Jahr 2008: Im Jahr 2008 bietet Muface, ausgehend von dem durch das spanische Pflegegesetz Ley de Dependencia (Ley 39/2006) festgeschriebenen Schutz für alle Bürger, für die Gruppe seiner Mitglieder, die älter oder pflegebedürftig sind, ergänzend und zusätzlich zu diesem Gesetz die folgenden Hilfen an:

  • Hilfen bei Pflegebedürftigkeit: Diese Hilfen werden den beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Versicherten und den durch sie Begünstigten gewährt, wenn diese andere Menschen oder Hilfen brauchen, um grundlegenden Aktivitäten des Lebens durchzuführen. Es gibt 3 Programme:

    • Zusätzliche Beihilfen zu den Diensten und Leistungen des SAAD (System für Autonomie und die Betreuung Abhängiger)

    • Erneuerung der Hilfen (für Senioren und andere Begünstigte, die 2007 gewährt wurden)

    • Unterstützung zur persönlichen Autonomie (Beihilfe zu den Kosten für Dienstleistungen, Aktivitäten oder technische Mittel, die von Menschen mit Behinderungen benötigt werden)

  • Soziale Fürsorge für ältere Menschen

  • Einfache podologische Hilfen: Zur Bezahlung der Fußpflege von Senioren. Derzeit werden maximal drei Sitzungen pro Jahr berücksichtigt und es besteht eine Vereinbarung mit den Offiziellen Podologen-Vereinigungen. Diese Leistung ist gedacht für die beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Versicherten und andere Begünstigte ab einem Alter von 70 Jahren.

  • Hilfen zur sozialen Badekur: Diese Hilfen sind vorgesehen für im Ruhestand lebende beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit MUFACE Versicherte und andere Begünstigte, die über 65 Jahre alt sind und Antrag auf Teilnahme an dem von IMSERSO einberufenen sozialen Badekur-Programm gestellt haben, dort auf der Warteliste stehen und die Leistungen auf eigene Kosten in Anspruch nehmen.

  • Hilfen im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit im Jahr 2011: Diese wurden reguliert durch Beschluss vom 25. Februar 2011 der Allgemeinen Gegenseitigkeitsversicherung der Zivilbeamten des Staates, mit dem die Bewilligung der Hilfen bei Pflegebedürftigkeit für das Jahr 2011 festgelegt werden (BOE 15. März 2011).

  • Hilfen zur Betreuung Pflegebedürftiger 2012: Diese waren festgelegt in der Beschluss vom 27. Februar 2012der Allgemeinen Gegenseitigkeitsversicherung der Zivilbeamten des Staates, mit dem die Bewilligung der Hilfen bei Pflegebedürftigkeit für das Jahr 2012 festgelegt werden (BOE 16. März 2012).

 

Die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit waren unterteilt worden in:

  • Zusätzliche Beihilfen zu den Diensten und finanziellen Leistungen des SAAD (System für Autonomie und die Betreuung Pflegebedürftiger).

  • Verlängerung der Auswirkungen der Erneuerung der Hilfen für Senioren und andere Begünstigte

  • Hilfe zur Schaffung persönlicher Autonomie

 

Soziale und gesundheitliche Schutzprogramme von MUFACE 2018

Im spanischen Amtsblatt BOE vom 17. Juli erfolgte die Veröffentlichung der Programme für die sozialen Hilfen des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit Muface für das Jahr 2018, im Einklang mit der Resolution vom 10. Juli der Generaldirektion des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Die jährliche Festlegung richtet sich nach dem Grundsatz der Haushaltskontinuität, der im kürzlich verabschiedeten Haushaltsgesetz verankert ist, sodass die Programme früherer Jahre beibehalten werden und diejenigen Vorrang haben, die Bedürfnisse befriedigen sollen, die durch andere öffentliche Stellen nicht befriedigt werden.

Einer der Abschnitte der Hilfen ist:

1.7: Programm zur Verlängerung der alten Beihilfen zum sozialen und gesundheitlichen Schutz; dieses Programm richtet sich an diejenigen, welche die Anforderungen von Behinderung und/ oder Pflegebedürftigkeit sowie die entsprechenden finanziellen Anforderungen erfüllen, deren Rechte auf Leistungen durch das System für Autonomie und die Betreuung Abhängiger (SAAD) jedoch nicht anerkannt wurden.

Unter Punkt 9 des Beschlusses vom 10. Juli 2018 der Allgemeinen Gegenseitigkeitsversicherung der Zivilbeamten des Staates,mit der im Jahr 2018 Hilfen zum sozialen und gesundheitlichen Schutz bewilligt werden, regelt das Programm zur Verlängerung von Zuschüssen in bestimmten Fällen; hierbei handelt es sich um Zuschüsse, die gewährt wurden gemäß Absatz 9 des Beschlusses vom 10. Mai 2017 von MUFACE, mit dem die Hilfen zu sozialem und gesundheitlichem Schutz für das Jahr 2017 geregelt werden.

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