Unterstützung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

Zur Deckung des aufgrund von Krankheit oder Unfall entstehenden Einkommensverlustes eines Arbeitnehmers.

 

Im Rahmen der allgemeinen Sozialversicherung wird bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit eine Unterstützung in der Form einer pro Tag erfolgenden Zahlung geleistet, mit der der Verlust des Einkommens infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls, einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls sowie der Verlust in Zeiträumen, in denen der Arbeitnehmer aufgrund einer Berufskrankheit unter ärztlicher Beobachtung steht, gedeckt wird. Diese Leistung gehört zu den sozialen Leistungen Krankenversicherung für Beamteund ist Teil des Fürsorgeprogrammes für Mitglieder von MUFACE.

Im Rahmen der für Muface geltenden Regelungen dient die Unterstützung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit dazu, die Verringerung der Dienstbezüge des Versicherten ab Tag 91 einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ausgleichen, wenn die Behörde, bei der er seinen Dienst leistet, die Zahlung von Zusatzleistungen einstellt. Der Zustand einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit (IT) wird von der Personalabteilung anerkannt auf der Grundlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die eine Gesundheitsversorgung durch MUFACE bescheinigen.

 

Betrachten wir die folgenden Punkte:

  1. Höhe der Unterstützung

  2. Voraussetzungen für den Anspruch auf die Unterstützung

  3. Wie wird sie berechnet?

  4. Vorschriften

 

Höhe der Unterstützung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

Während der ersten 90 Tage einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit hat der Beamte Anspruch auf die in den geltenden Vorschriften vorgesehene Vergütung (für weitere Informationen kann sich der Beamte an die Behörde wenden, die für die Zahlung seiner Vergütung zuständig ist).

Ab Tag 91 hat der Beamte Anspruch auf:

  • Die Grundvergütung und ggf. den Kinderzuschlag für unterhaltsberechtigte Kinder

  • Eine Unterstützung aufgrund vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, die bezahlt wird von MUFACE

 

Die Höhe der Unterstützung ist bis zur Zahlungseinstellung fest und unveränderlich; zur Auszahlung kommt der höhere der folgenden zwei Beträge:

  • 80 % der fälligen Grundvergütung (Gehalt, ggf. Zulagen Dienstaltersstufe und Besoldungsgruppe), erhöht um ein Sechstel einer Sonderzahlung, die im dritten Monat der Krankmeldung fällig wird.

  • 75 % der Zusatzvergütung, die im dritten Monat der Krankmeldung fällig wird.

 

Der volle Betrag der so berechneten Unterstützung darf die volle Zusatzvergütung für den dritten Monat der Krankmeldung nicht übersteigen.

Fällt die Unterstützung höher aus, wird die Summe um den Überschuss reduziert.

 

Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterstützung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

Die Bewilligung einer Unterstützung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit setzt voraus, dass der Leistungsempfänger für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten Beitragszahlungen an MUFACE geleistet hat; dies gilt nicht im Falle einer Berufskrankheit oder eines Unfalls, der sich während oder infolge der Ausübung des Dienstes ereignet hat.

Um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, dass der Beamte, der krankgeschrieben wurde, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aufgrund von Krankheit oder Unfall erhalten hat, die bescheinigen, dass die normale Ausübung seiner öffentlichen Funktionen nicht möglich ist und dass er Gesundheitsversorgung erhält, die von Muface bereitgestellt wird.

 

Unterstützung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit: Wie wird sie berechnet?

Muface verfügt über Simulations-Tool zur Berechnung der Unterstützungsleistungen bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder bei Risiken während der Schwangerschaft und der natürlichen Stillzeit. Dieser Rechner ist lediglich ein Hilfsmittel, das den Muface-Mitgliedern bereitgestellt wird und ist keinesfalls gleichbedeutend mit dem Beginn eines Antragsverfahrens oder Verfahrens zur Anerkennung irgend eines Rechts.

In Bezug auf Frist und Ort der Einreichung des Antrags auf Zahlung von Unterstützungsleistungen gilt, dass der Antrag nach Ablauf der ersten drei Monate einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit bei Muface eingereicht werden kann, entweder über die offizielle Website oder bei den lokalen Dienststellen der Provinzen oder den Vertretungsbüros, oder bei einer der Behörden, die in Artikel 16 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober zu einheitlichen Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen (Procedimiento Administrativo Común de las Administraciones Públicas) genannt werden, zusätzlich auch bei der Personalabteilung der Behörde, bei der der Versicherte seinen Dienst leistet.

Die Personalabteilung übermittelt MUFACE die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den vierten Monat direkt, gemeinsam mit einer Bescheinigung über die zu Beginn des dritten Monats der Arbeitsunfähigkeit fällige Grundvergütung und die Zusatzzahlungen sowie die Zusatzzahlungen, die ab dem 91. Tag nicht mehr bezahlt werden.

 

Vorschriften zur Regelung der Unterstützungsleistung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

Die Vorschriften, mit denen das Verfahren zu Anerkennung, Kontrolle und Überwachung der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, des Risikos während der Schwangerschaft und der natürlichen Stillzeit im Rahmen des Sondersystems der Sozialversicherung für Zivilbeamte (Régimen Especial de la Seguridad Social de los Funcionarios Civiles del Estado) geregelt werden, sind in der Anweisung PRE/1744/2010 vom 30. Juni 2010 enthalten.

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