Ruhestand von MUFACE-Beamten

Gültig für Personen, die seit dem 1. Januar 2011 Beamte im Rahmen der allgemeinen Sozialversicherung sind

 

Wir betrachten, welche Gesetzgebung zur Anwendung kommt, die verschiedenen Arten von Ruhestand, die es, je nach dem dazu führenden Ereignis gibt, die allgemeinen Vorschriften für den Eintritt in den Ruhestand von öffentlichen Bediensteten und wir gehen auf einige der häufig gestellten Fragen ein. Hierbei handelt es sich um eine der sozialen Leistungen, die zusammen mit den Leistungen zur Gesundheitsversorgung und der Krankenversicherung für Beamte den Schutz und die Fürsorge umfassen, den MUFACE-Mitglieder erhalten.

  • Anwendbare Vorschriften

  • Wer hat Anspruch?

  • Karenzzeit

  • Berechnung

  • Häufig gestellte Fragen

 

Anwendbare Vorschriften

Bezogen auf die Ruhestandspensionen wurde die Sonderregelung der Sozialversicherung „Régimen especial de la Seguridad Social de Funcionarios (Clases Pasivas)“ de facto abgeschafft, da Beamte, die ab dem 1. Januar 2011 in den öffentlichen Dienst (Administración Civil del Estado) eintreten, in das allgemeine Sozialversicherungssystem integriert werden. Grundlage hierfür bilden die Bestimmungen des Artikels 2 Abs. 2 des spanischen Gesetzes Real Decreto Legislativo 4/2000 vom 23. Juni, durch das die konsolidierte Fassung des Gesetzes zur Sozialversicherung für Zivilbeamte in der Staatsverwaltung verabschiedet wurde.

Gemäß des zitierten Art. 2 verfügt die Sonderregelung der Sozialversicherung für Zivilbeamte in der Staatsverwaltung über zwei sich ergänzende Deckungsmechanismen:

 

  1. Das „Régimen del Mutualismo Administrativo“, das von der „Mutualidad General de Funcionarios Civiles del Estado“ abgekürzt MUFACE verwaltet wird

  2. Das „Régimen de Clases pasivas“, das von der Generaldirektion für Personalkosten und Beamtenpensionen verwaltet wird und die Kompetenzen zur Anerkennung von Ansprüchen der öffentlichen Bediensteten und die Gewährung von Leistungen innehat (Ruhestand, Witwen- und Waisenpension und Pensionen zugunsten von Familienangehörigen). Ab dem 1. Januar 2011 werden diejenigen, die den Status eines Beamten im öffentlichen Dienst erhalten, obligatorisch in die allgemeine Sozialversicherung einbezogen, und zwar ausschließlich zum Zwecke der Altersbezüge.

 

Wir werden uns hier mit den die Altersbezüge der öffentlichen Bediensteten betreffenden Regelungen befassen (da die allgemeine Sozialversicherung nur für Beamte gilt, die ab dem 1. Januar 2011 ernannt werden) in Anlehnung an das Dokument „Normas generales jubilación clases pasivas“, erstellt vom Sektor der „Administración del Estado de Comisiones Obreras“ im März 2018.

 

Wer hat das Recht auf Pensionierung?

Das Ereignis, das den Anspruch auf Ruhebezüge begründet, ist die Pensionierung des Beamten. Diese kann aus verschiedenen Gründen erfolgen:

 

  • Die zwangsweise Versetzung in den Ruhestand wegen Erreichens der festgelegten Altersgrenze:

    • Sie wird von Amts wegen bei Erreichen des 65. Lebensjahres erklärt, mit folgender Ausnahme: Zivilbeamte der „Administración General del Estado“ können sich für eine Verlängerung der Dauer des aktiven Dienstes entscheiden, was bis zum Alter von höchstens 70 Jahren möglich ist.

  • Freiwilliger Ruhestand:

    • Beamte, die dem "Régimen de Clases Pasivas" angehören, können ab dem Erreichen des 60. Lebensjahres freiwillig in den Ruhestand treten, sofern sie 30 Dienstjahre abgeleistet haben.

  • Ruhestand aufgrund dauerhafter Dienstunfähigkeit:

    • Dieser wird von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei erklärt, wenn der Betroffene von einer Verletzung oder einem pathologischen, somatischen oder psychischen Prozess betroffen ist, der beständig und irreversibel ist oder eine in weiter Ferne oder unsichere Genesung zu erwarten ist, die es ihm völlig unmöglich macht, die an ihn gestellten Anforderungen innerhalb seiner Einheit, Dienststelle, Dienstgrades, Planstelle oder Laufbahn zu erfüllen, Grundlage hierfür bildet Artikel 28 Abs. 2 c der Neufassung des Gesetzes „Ley de Clases Pasivas“.

 

Zeit der Anwartschaft zum Erhalt von Ruhestandsbezügen öffentlich Bediensteter (Clases Pasivas)

Voraussetzung, um Anspruch auf Ruhestandsbezüge (Regelbezug) zu haben, ist eine mindestens 15-jährige Tätigkeit im öffentlichen Dienst.

Berechnung der Ruhestandsbezüge

Die Höhe der Ruhestandsbezüge (Regelbezug) wird festgesetzt, indem auf den je nach Behörde, Truppe und Besoldungsgruppe des Beamten zu berücksichtigenden Grundbetrag der entsprechende Prozentsatz angerechnet wird, der auf der Grundlage der Anzahl der vollen Dienstjahre zu berücksichtigen ist.

 

Die "haberes reguladores" genannten Grundbeträge (Grundlagen für die Berechnung der Altersbezüge der öffentlichen Bediensteten) werden jährlich im Staatshaushaltsgesetz (Ley de Presupuestos Generales del Estado) festgelegt für alle Gruppen und Untergruppen der verschiedenen Behörden und Kräfte, Dienstgrade, Planstellen und Verwendung der Beamten.

Für das Jahr 2018 sind das:

  • Gruppe A1 - 40.561,32

  • Gruppe A2 - 31.922,78

  • Gruppe B - 27.953,57

  • Gruppe C1 - 24.517,24

  • Grupo C2 - 19.397,20

  • Gruppe E - 16.537,66

 

Häufig gestellte Fragen zum Ruhestand der MUFACE-Beamten

  1. Ich bin freiwillig in den Ruhestand getreten. Kann ich die von MUFACE geleistete Ruhestands-Beihilfe beantragen?

Nein. Um Anspruch auf diese Leistung zu haben, muss der Muface-Versicherte aufgrund des Alters oder einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit zwangsweise in den Ruhestand versetzt werden.

  1. Ich werde in den Ruhestand gehen und würde gerne wissen, wie hoch meine Pension sein wird

Dieses Thema fällt nicht in die Zuständigkeit von MUFACE, wenden Sie sich dafür an die Generaldirektion für Personalkosten und Beamtenpensionen des Ministeriums für Finanzen und öffentliche Verwaltung (Dirección General de Costes de Personal y Pensiones Públicas del Ministerio de Hacienda y Administraciones Públicas).

  1. Ich werde das für die zwangsweise Versetzung in den Ruhestand vorgesehene Alter erreichen, habe jedoch eine Verlängerung der Dienstzeit beantragt. Wenn ich meinen Ruhestand später antrete, kann ich die von MUFACE geleistete Ruhestands-Beihilfe dann immer noch beantragen?

Wenn das für Sie geltende Gesetz vorsieht, dass Sie, nachdem Sie das Regelalter für den Eintritt in den Ruhestand erreicht haben noch weiter arbeiten und Ihren Ruhestand später antreten können, können Sie die Beihilfe dann beantragen; diese wird zum Zeitpunkt Ihres tatsächlichen Eintritts in den Ruhestand festgesetzt werden und deren Höhe wird im entsprechenden Bescheid der die Pension bewilligenden Stelle festgelegt werden.

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