Reisen in Länder der Europäischen Union. Europäische Krankenversicherungskarte

 

 

Mit der europäischen Krankenversicherungskarte haben Sie Anspruch auf Gesundheitsleistungen, die aus medizinischer Sicht notwendig sind, in einem anderen europäischen Staat, wenn Sie aus beruflichen Gründen, zum Studium oder in Ihrer Freizeit reisen, nicht jedoch, wenn Sie reisen, um eine medizinische Behandlung zu erhalten.

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Bestimmungen der Gegenseitigkeitsversicherung kann der Inhaber des Mitgliedsausweises die europäische Krankenversicherungskarte für sich und für die durch ihn Begünstigten beantragen. Unabhängig davon, ob Sie die Karte online oder persönlich beantragen, Sie erhalten diese umgehend über die:

  • Die elektronische Zentrale von MUFACE. Wird dieses Verfahren benutzt, kann man die Karte auf zwei Wegen erhalten:

  1. Indem ein digitales Zertifikat oder eine elektronische ID verwendet wird.

  2. Indem ein Benutzername und ein Passwort verwendet werden, wofür eine vorherige Registrierung erforderlich ist.

  • Die Karte wird ausgehändigt, wenn sie in der Niederlassung der MUFACE persönlich beantragt wird. Für das Beantragen muss ein Mitgliedsausweis vorgelegt werden. Das Mitglied kann einen der durch ihn Begünstigten, der volljährig ist oder einen volljährigen Dritten bevollmächtigen, den Antrag oder die Anträge in seinem Namen zu stellen. Die Vollmacht muss schriftlich erfolgen und es muss ihr eine Fotokopie des Ausweisdokuments der die Vollmacht erteilenden Person beigefügt werden.

  • Auf einem der in Artikel 16 Abs. 4 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober 2015 zu einheitlichen Verwaltungsverfahren der Öffentlichen Verwaltung angegebenen Wege. In diesem Fall wird das CPS, das vorläufige Ersatzzertifikat, an die vom auf Gegenseitigkeit Versicherten angegebene Adresse gesandt.

 

Die europäische Krankenversicherungskarte gilt als Nachweis des Rechts auf den Erhalt von Gesundheitsleistungen, die aus medizinischer Sicht notwendig sind, in einem anderen europäischen Mitgliedsstaat und in vier weiteren europäischen Ländern, die nachfolgend angegeben werden.

Wie der Internetseite europa.eu, die grundlegende Informationen zur Europäischen Union enthält, zu entnehmen ist, gehören der Europäischen Union derzeit 28 Mitgliedsstaaten an. Diese 28 Länder sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

 

Es sind, wie bereits gesagt, 4 weitere Länder hinzuzufügen: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Außerhalb Europas benötigen Gegenseitigkeitsversicherte das Krankenversicherungszertifikat für das Ausland.

Von der europäischen Krankenversicherungskarte werden vorübergehende Aufenthalte aufgrund von Arbeit, Studium oder Freizeit, nicht aber für Reisen zum Erhalt medizinische Behandlungen abgedeckt.

 

Mit der TSE beziehungsweise dem vorläufigen Ersatzzertifikat (CPS) können Sie die öffentliche Gesundheitsversorgung unter denselben Voraussetzungen und im selben Umfang in Anspruch nehmen, wie sie die Bürger des Landes, das Sie bereisen, erhalten.

Der Arzt oder die Gesundheitseinrichtung des Urlaubslandes kann zusätzlich zu TSE oder CPS den Personalausweis oder Reisepass verlangen, durch welche die Identität des Inhabers nachgewiesen wird.

Die Karte ist persönlich und nicht übertragbar. Wenn der Karteninhaber und die durch ihn Begünstigten gemeinsam verreisen, muss jeder von ihnen separat seine eigene Karte mitführen.

 

Da jedes Land sein eigenes Gesundheitssystem hat, deckt die Europäische Krankenversicherungskarte möglicherweise nicht alle Leistungen, die vom staatlichen Gesundheitssystems Spaniens gedeckt werden, Einige dieser Leistungen können evtl. Kosten für den Nutzer mit sich bringen, die er direkt begleichen muss.

Es gibt zwei Systeme: Der Karteninhaber kann den für die Behandlung zu entrichtenden Betrag im Voraus bezahlen (Erstattungssystem) oder diesen Betrag teilweise entrichten (Zuzahlungssystem). Daher ist es notwendig, dass sich der Karteninhaber vor Reiseantritt über die Bedingungen informiert, unter denen die Leistungen im Zielland der Reise erbracht werden.

 

Der Betroffene kann verlangen, dass MUFACE ihm die gezahlten Beträge gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen der Gegenseitigkeitsversicherung erstattet.

Die Gültigkeit der europäischen Krankenversicherungskarte beträgt zwei Jahre. In diesem Zeitraum hat der Versicherte auf Gegenseitigkeit Anspruch auf medizinische Versorgung in den Ländern Europas.

 

Befristete Reisen außerhalb der EU aufgrund von Studium oder Arbeit: Krankenversicherungszertifikat für das Ausland

Der Gegenseitigkeitsversicherte oder die durch ihn Begünstigten benötigen das Krankenversicherungszertifikat für das Ausland zu dem Zweck, jeder öffentlichen oder privaten Einrichtung gegenüber nachweisen zu können, dass der Inhaber oder die durch ihn Begünstigten über eine Kostendeckung für die Gesundheitsversorgung bei zeitlich begrenzten Aufenthalten im Ausland, mit einer maximalen Dauer von zwei Monaten ab dem Beginn der Reise, verfügen. Die Erstattung der angefallenen Kosten ist vom Inhaber in seinem MUFACE-Büro in der Weise zu beantragen, wie dies in den geltenden Vorschriften festgelegt ist.

 

Wie kann ich ein Krankenversicherungszertifikat für das Ausland erhalten?

  • Elektronische Zentrale von MUFACE. Wird dieses Verfahren benutzt, kann man die Karte auf zwei Wegen erhalten:

  1. Indem ein digitales Zertifikat oder eine elektronische ID verwendet wird.

  2. Indem ein Benutzername und ein Passwort verwendet werden, wofür eine vorherige Registrierung erforderlich ist.

  • Auf alle Fälle in jedem MUFACE-Büro

 

Die maximale Zeit der Deckung durch die Versicherung auf Reisen aus privaten Gründen beträgt zwei Monate ab Reiseantritt. Bei Reisen aus beruflichen Gründen entspricht der Zeitraum der Deckung dem Zeitraum des beruflichen Auslandsaufenthalts. 

Nicht zuletzt sollten Sie sich, wenn Sie vorübergehend oder für längere Zeit ins Ausland gehen, unbedingt über die erforderlichen Impfungen in den einzelnen Zielländern informieren. Sie finden alle diese Informationen auf der Website des Gesundheitsministeriums. 

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