Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK): Was ist das und wie kann ich sie beantragen?
Wenn Sie eine Reise außerhalb Spaniens planen, ist es wichtig, dass Sie mit Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte Zugang zur Gesundheitsversorgung haben.
Das Problem ist, dass die medizinische Versorgung nicht in allen Ländern gleich ist und eine einfache Knöchelverstauchung Ihre Reise mehr als nötig erschweren kann. Daher ist es für Mutualisten wichtig, die medizinische Versorgung durch die Europäische Krankenversicherungskarte abgesichert zu haben. Hier ist alles, was Sie darüber wissen müssen:
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Was ist das?
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Geltungsbereich, in dem die medizinische Versorgung gewährleistet wird
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Wie kann ich sie beantragen?
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Gültigkeitsdauer
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Weitere Informationen
Was ist die EKVK oder Europäische Krankenversicherungskarte?
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ist das Dokument, das den Anspruch auf die erforderlichen medizinischen Leistungen im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nachweist.
Die Europäische Union setzt sich zusammen aus 28 Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Diese internationale Krankenversicherungskarte deckt vorübergehende Aufenthalte aufgrund von Arbeit, Studium oder Freizeit, nicht aber Aufenthalte zur medizinischen Behandlung.
Mit der EKVK beziehungsweise der vorläufigen Ersatzbescheinigung können Sie die öffentliche Gesundheitsversorgung unter denselben Voraussetzungen und in demselben Umfang in Anspruch nehmen, wie dies die Bürger des Landes tun, das Sie bereisen.
Die Karte ist personengebunden und nicht übertragbar, was zur Folge hat, dass, wenn der Inhaber und die Begünstigten verreisen, jeder seine eigene entsprechende Karte und seinen Personalausweis oder Reisepass mit sich führen muss.
Was umfasst die EKVK? Geltungsbereich und Umfang der gebotenen medizinischen Versorgung
Da jedes Land sein eigenes Gesundheitssystem hat, deckt die Europäische Krankenversicherungskarte möglicherweise nicht alle Leistungen, die vom spanischen nationalen Gesundheitssystems gedeckt werden, einige dieser Leistungen können sogar mit Kosten für den Patienten verbunden sein, die er direkt vor Ort zu bezahlen hat. Es gibt zwei Systeme:
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Deckungssystem Kostenerstattung. Der Versicherte hat die für die erbrachten Leistungen fälligen Kosten vorzustrecken.
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Deckungssystem mit Zuzahlung. Der Versicherte hat den für die erbrachten Leistungen fälligen Kosten zum Teil selbst zu bezahlen.
Der Inhaber der Karte sollte sich daher vor Antritt der Reise über die Bedingungen informieren, unter denen die öffentliche Gesundheitsversorgung im Zielland erfolgt.
Der Betroffene kann danach von MUFACE die Erstattung der gezahlten Beträge verlangen, die nach dafür bei Muface geltenden Regelungen erfolgt.
Wie wird die Europäische Krankenversicherungskarte beantragt? Persönlich oder über das Internet
Um die Europäische Krankenversicherungskarte zu beantragen, haben Muface-Mitglieder folgende Möglichkeiten:
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Es können die lokalen Dienstellen oder Vertretungsbüros von MUFACE aufgesucht werden
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Die Beantragung der Europäischen Krankenversicherungskarte kann online über die Website von Muface vorgenommen werden. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:
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Mithilfe eines digitalen Zertifikats oder des ELEKTRONISCHEN PERSONALAUSWEISES
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Mithilfe von Benutzername und Passwort, was eine vorherige Registrierung erforderlich macht
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Die in Artikel 16.4 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober zu Gemeinsamen Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen (Procedimiento Administrativo Común de las Administraciones Públicas) genannten Mittel verwenden.
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Per Post oder Fax an die lokale Dienststelle der Provinz oder das Muface-Vertretungsbüro (nur für die EKVK)
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Der Zeitraum bis zum Erhalt der EKVK beträgt 10 Tage und die provisorische Bescheinigung wird zum Zeitpunkt der Antragsstellung ausgehändigt.
Das Muface-Mitglied kann auch einen der volljährigen, durch ihn Begünstigten oder einen Dritten bevollmächtigen, den Antrag in seinem Namen zu stellen. In einem solchen Fall verlangt MUFACE die Vorlage der schriftlichen Vollmacht, die den Namen und die Mitgliedsnummer des Muface-Mitglieds sowie den Namen und die Personalausweisnummer der bevollmächtigten Person enthält.
Gültigkeitsdauer der EKVK und der provisorischen Ersatzbescheinigung
Die Europäische Krankenversicherungskarte hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Dagegen hat die vorläufige Ersatzbescheinigung eine beschränkte Gültigkeit von 30 Tagen. Das Ablaufdatum erscheint auf der Karte selbst.
Die Verwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte ist an die Bedingung geknüpft, dass der Inhaber für die Dauer der Gültigkeit auch weiter die Voraussetzungen dafür erfüllt, also Muface-Mitglied oder durch dieses begünstigte Person bleibt. Die missbräuchliche Verwendung bedeutet, dass der Inhaber die Kosten der medizinischen Betreuung zu tragen hat und MUFACE die zu Unrecht erhaltenen Leistungen gemäß der zehnten zusätzlichen Bestimmung des konsolidierten Textes des Gesetzes über das Sozialversicherungssystem für Beamte, der durch das Königliche Dekret 4/2000 vom 23. Juni genehmigt wurde, geltend machen kann.
Weitere Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte
Weitere Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte finden Sie nicht nur in Ihrem nächstgelegenen Büro, sondern auch auf der Website ec.europa.eu oder unter www.muface.es
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