Länder, in denen die Europäische Krankenversicherungskarte verwendet werden kann

Mit der Gründung der Europäischen Union und der damit verbundenen Politik der Kohäsion konnte eine gewisse Angleichung der Mitgliedsstaaten erreicht werden, so durch eine einheitliche Währung und mit Freizügigkeit von Menschen, Kapital und Waren.
 

In welchen Ländern können wir die Europäische Krankenversicherungskarte verwenden?

Da Spanien der Europäischen Union angehört haben wir als Bürger Europas viele Vorteile, einer davon ist die Möglichkeit, die Europäische Krankenversicherungskarte zu erhalten, die uns Versicherungsschutz bietet bei Reisen in jedes der 28 Länder, die der Europäischen Union angehören (dies sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein und Norwegen) und in der Schweiz.  
 

Bei vorübergehenden Aufenthalten in einem der vorstehend genannten Länder und im Falle des Auftretens eines gesundheitlichen Problems, das einer medizinischen Versorgung bedarf, haben alle Inhaber der Europäischen Krankenversicherungskarte und auch die durch sie Anspruchsberechtigten in Bezug auf die Gesundheitsversorgung den gleichen Status wie jeder Einwohner des Landes, das bereist wird. Dies bedeutet nicht, dass die Behandlung kostenlos ist, da es große Unterschiede zwischen den Gesundheitssystemen der Mitgliedstaaten gibt und die Erbringung der medizinischen Leistungen nicht in allen Fällen kostenlos ist. 
 

Kostenlose medizinische Versorgung in anderen Ländern

Der Wahrheit halber sei gesagt, dass man, auch wenn das Vorstehende zutreffend ist, mit der Europäischen Krankenversicherungskarte doch nur erreicht, dass man, falls in dem jeweiligen Land für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen bezahlt werden muss, als nicht in diesem Land lebender EU-Bürger die gleichen Beträge zu bezahlen hat, wie die Einwohner des Landes selbst.
 

Reisen, die ausdrücklich mit dem Zweck des Erhalts einer bestimmten Behandlung in ein anderes Land durchgeführt werden oder zum Zweck eines dauerhaften Aufenthalts, der mit einem Wohnsitzwechsel verbunden ist, sind von der Deckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte ausgeschlossen. 

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