Medikamente bei Reisen ins Ausland
Wenn wir ins Ausland reisen, sei es im Rahmen einer Geschäftsreise oder im Urlaub und mit der Familie, sollten wir dies mit der Sicherheit tun, beim Auftreten unvorhergesehener gesundheitlicher Probleme durch eine Krankenversicherung abgesichert zu sein.
Obwohl Spanien durchaus mit seinem öffentlichen Gesundheitssystem glänzen kann, entscheiden sich immer mehr Menschen für den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Zu den Vorteilen einer privaten Versicherung gehören vor allem die kürzeren Wartezeiten, wenn es darum geht, diagnostische Tests oder Operationen vorzunehmen oder Termine für Besuche bei Fachärzten zu bekommen. Demgegenüber betrifft der Hauptnachteil der privaten Krankenversicherungen im Vergleich zum öffentlichen Gesundheitssystem die Deckung von Medikamenten.
Verschreibt ein Arzt aus dem privaten Bereich ein Medikament, müssen Sie den gesamten Preis dafür bezahlen, wenn sie es in der Apotheke abholen. Im Gegensatz dazu ist im öffentlichen spanischen Gesundheitssystem die Deckung von Medikamenten abhängig von der Art des ausgestellten Rezeptes.
Wenn wir ins Ausland reisen und eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben, sollten wir zunächst in Erfahrung bringen, welche Art von Deckungen wir außerhalb der spanischen Landesgrenzen haben. Es ist sehr wahrscheinlich, dass einige der Deckungen, die wir in Spanien jederzeit in Anspruch nehmen können, bei Reisen durch dritte Länder keine Gültigkeit haben.
In Krankenversicherungen enthaltene Deckung für apothekenpflichtige Produkte
Wenn wir bei privaten Krankenversicherungen über die Deckung apothekenpflichtiger Produkte sprechen, beziehen wir uns in den meisten Fällen auf eine Leistung, für die separat bezahlt werden muss, da sie normalerweise nicht in dem von uns abgeschlossenen Vertrag enthalten ist.
Diese Deckung ist von der jeweiligen Krankenversicherung abhängig. In einigen Fällen besteht Deckung, diese variiert dann zwischen 50 % und sogar bis zu 80 % der Kosten der apothekenpflichtigen Produkte. In jedem Fall wird zusätzlich zum Prozentsatz der Deckung die Obergrenze dieser Deckung und die Art der Produkte, für welche überhaupt eine Deckung vorhanden ist, zu überprüfen sein.
Eine weitere Eigenheit dieser Art von Deckung apothekenpflichtiger Produkte bei privaten Krankenversicherungen ist die Karenzzeit. Bei einigen privaten Krankenversicherungen besteht eine Karenzzeit, bevor Versicherungsschutz für apothekenpflichtige Produkte gewährt wird.
Eine Karenzzeit bezieht sich auf die Zeit, die ab dem Inkrafttreten des Krankenversicherungsvertrags bis zu dem Zeitpunkt vergehen muss, ab dem bestimmte Deckungsleistungen in Anspruch genommen werden können.
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