Vorerkrankungen bei der Krankenversicherung: Was ist abgedeckt, was nicht?
Wir erläutern Ihnen, was als Vorerkrankung gilt, ob sie von der Versicherung abgedeckt ist und welche Krankheiten oder Behandlungen möglicherweise ausgeschlossen sind.
Las Vorerkrankungen in der Krankenversicherung gehören zu den wichtigsten Aspekten, die vor dem Abschluss einer Krankenversicherung berücksichtigt werden müssen.
Was gilt als Vorerkrankungen in einer Krankenversicherung?
Unter Vorerkrankungen werden solche Krankheiten, Gesundheitszustände oder Verletzungen, von denen der Versicherten betroffen ist und die bereits vor Vertragsabschluss vorlagen, verstanden. Dazu gehören:
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Zuvor diagnostizierte chronische Erkrankungen (Diabetes, Bluthochdruck, Asthma usw.),
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Folgen von chirurgischen Eingriffen oder früheren Unfällen,
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dem Versicherten bekannte Erbkrankheiten,
Versicherungsgesellschaften verlangen vom Kunden häufig eine vorherige Gesundheitserklärung. Je nach bereitgestellten Informationen können bestimmte Deckungen akzeptiert, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
Werden Vorerkrankungen von den Krankenversicherungen gedeckt?
Normalerweise werden Vorerkrankungen nicht von Krankenversicherungen gedeckt. Vor allem, wenn sie im ersten Fragebogen nicht angegeben wurden. Einige Versicherungsgesellschaften bieten jedoch eine teilweise Deckung an, verhängen Wartezeiten oder akzeptieren bestimmte Krankheiten gegen einen Aufpreis auf den Versicherungsbeitrag.
Deshalb ist es wichtig, beim Ausfüllen des Gesundheitsformulars alles anzugeben. Das Unterlassen der Angeben früherer Auskünfte über Krankheiten kann zu einem Ausschluss von Behandlungen oder gar zur Vertragskündigung im Schadensfall führen.
Welche Ausschlüsse werden von Versicherungen normalerweise angewandt?
Neben Vorerkrankungen können Versicherungen allgemeine Ausschlüsse festlegen. Diese können unterschiedlich sein, normalerweise handelt es sich um folgende:
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Behandlungen im Zusammenhang mit Alkoholismus oder Drogenabhängigkeit
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Geschlechtskrankheiten wie HIV/AIDS
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Die Folgen von Straftaten oder Selbstverletzungen
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Verletzungen durch Risikosportarten oder gefährliche Tätigkeiten
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Arbeitsunfälle (in einigen Verträgen)
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Freiwillige Schwangerschaftsabbrüche
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Schönheitsoperationen oder aus gesundheitlichen Gründen nicht gerechtfertigte Operationen
Jedes Versicherungsunternehmen besitzt eine eigene Aufstellung mit Ausschlüssen. Sie müssen im Vertrag klar aufgeführt werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist, diese Ausschlussgründe dem Kunden vor der Vertragsunterzeichnung klar und verständlich mitgeteilt zu haben.
Was ist, wenn ich eine Vorerkrankung habe?
Wenn bei Ihnen vor Abschluss der Versicherung eine Krankheit diagnostiziert wurde, darf das Versicherungsunternehmen:
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Sie in den Vertrag (sehr selten) aufnehmen
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Eine Wartezeit vor Eintritt des Versicherungsschutzes verhängen
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Diese Krankheit vollständig vom Vertrag ausschließen
In manchen Fällen ist ein zusätzliches ärztliches Gutachten erforderlich, um den Krankheitszustand einzuordnen und zu entscheiden, ob sie versicherbar ist.
Empfehlungen vor Vertragsabschluss der Krankenversicherung
Um künftige Probleme mit Vorerkrankungen in der Krankenversicherung, zu vermeiden, sollten Sie folgende Tipps berücksichtigen:
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Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ausschlüsse sorgfältig durch.
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Füllen Sie den Gesundheitsfragebogen ehrlich aus.
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Fragen Sie schriftlich nach, welcher Versicherungsschutz auf Ihre spezielle Situation zutrifft.
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Wägen Sie den Abschluss eines Vertrags mit Deckungen für ggf. vorhandene Vorerkrankungen ab.
Der Abschluss eines Krankenversicherungsvertrags mit genauem Wissen, ist der beste Schutz und verhindert unangenehme Überraschungen, wenn Sie ihn am meisten brauchen.

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