Die DKV wird ab dem 31. Januar 2025 die Gesundheitsversorgung für MUGEJU-Versicherte auf Gegenseitigkeit einstellen.
Wir werden Sie in dieser Veränderungsphase begleiten.
Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie zur Beantwortung Ihrer Fragen zum Unternehmenswechsel im Januar 2025 benötigen.
Für ein erleichtertes Vorgehen, empfehlen wir, die Seite von MUGEJU aufzusuchen.
Bis zum 31. Januar 2025 erhalten Sie noch ärztliche Versorgung.
Wir haben eine Vorgehensweise für den Fall erstellt, in dem während des Versicherungswechsels noch ärztliche Leistung ausstehen sollten.
Weitere Informationen
Sie können die ärztliche Versorgung durch eine private Krankenversicherung für sich und/oder Ihre Familie ergänzen.
Hier die Antworten auf die meistgestellten Fragen:
Was muss ich tun, um im Januar vor dem Verlassen der DKV das Unternehmen zu wechseln?
Die DKV wird ab Januar 2025 nicht mehr an den Vereinbarungen beteiligt sein. Das bedeutet, dass Sie zwischen dem 1. und 31. Januar 2025 den Wechsel beantragen müssen:
Für ein erleichtertes Vorgehen, empfehlen wir Ihnen, den folgenden Link von MUGEJU aufzurufen..
Dort befinden sich alle verfügbaren Möglichkeiten zur Durchführung des Unternehmenswechsels und zur Klärung aller Ihrer Fragen. Am virtuellen Sitz von Mugejumuss ein Formular zum Unternehmenswechsel ausgefüllt werden.
Wenn Sie dies lieber persönlich tun möchten, können Sie sich nach einer Terminvereinbarung an die für Sie zuständige Niederlassung wenden.
Im Anschluss an diesen Vorgang übernimmt es die Versicherung auf Gegenseitigkeit, den vereinbarten Versicherungswechsel zu einer halbstaatlichen Einrichtung oder in das öffentliche Gesundheitssystem dieser offiziell mitzuteilen. Sie können sich von Ihrer neuen Mitgliedschaft am elektronischen Sitz des Unternehmens durch die Anfrage des Bearbeitungsstandes Ihres Antrags vergewissern.
Denken Sie daran, dass ein Wechsel für Ihre Leistungsempfänger nicht beantragt werden muss. Sie werden gleichzeitig mit Ihnen in das neuen, von Ihnen gewählte Unternehmen aufgenommen. Von Ihnen muss keine weitere Formalität mehr durchgeführt werden.
Für weitere Auskünfte bitten wir Sie, wie bereits oben erwähnt, die Internetseite Ihrer Versicherung auf Gegenseitigkeit aufzusuchen oder sich direkt an sie zu wenden.
Sollten Sie noch Fragen an uns haben, steht Ihnen die DKV jederzeit telefonisch zur Verfügung. 900 810 073.
Sollten unbedingt beachten:
Der Versicherungswechsel lässt sich nicht rückgängig machen. Deshalb empfehlen wir, das Verzeichnis der Ärzte und der Gesundheitszentren des neu gewählten Unternehmens sorgfältig zu lesen. Nur so kann gewährleistet werden, dass Ihre Bedürfnisse bei der ärztlichen Versorgung erfüllt werden, bevor Sie den Änderungsantrag stellen.
Die Ärzteverzeichnisse der Einrichtungen, die den Vereinbarungen angeschlossen sind, entnehmen Sie den Webseiten der entsprechenden Einrichtungen.
Wie lange läuft die Frist für den Wechsel der Einrichtung?
Denken Sie daran, dass die Frist für die Änderung des Unternehmens am 1. Januar beginnt und am 31. Januar endet.
Für weitere Informationen suchen Sie den folgenden Link von MUGEJU auf..
Wann tritt der Versicherungswechsel in Kraft?
Die Änderung tritt am 1. Februar 2025 Kraft.
Wenn Sie den Wechsel zu einem neuen Unternehmen vorgenommen haben, erhalten Sie die neue Karte innerhalb von maximal sieben Kalendertagen an Ihrer Anschrift. Falls erforderlich, können Sie bei Ihrer neuen Einrichtung eine vorläufige Krankenversicherungskarte beantragen.
Sollten Sie sich für das öffentliche Gesundheitssystem Ihrer Autonomen Region entschieden haben, wenden Sie sich an das nächstgelegene Gesundheitszentrum, um Ihre Krankenversicherungskarte zu beantragen.
Wie lange bleibt meine ärztliche Versorgung gewährleistet?
Sie können Ihre ärztliche Versorgung bei der DKV bis zum 31. Januar 2025 in Anspruch nehmen.
Sollten zu diesem Zeitpunkt noch Leistungen ausstehen, wenden Sie sich an uns. . Dort finden Sie die notwendigen Informationen.
Was geschieht, wenn vor dem Versicherungswechsel noch eine Behandlung aussteht?
Sollte noch eine Behandlung oder eine ärztliche Leitung ausstehen (onkologische Behandlung, Krankenhausaufenthalt, Dialyse o. ä.) werden Sie von uns begleitet und wir helfen Ihnen beim Wechsel der Versicherung.
Dafür füllen Sie bitte das Formular ausfüllen. Sie finde es hier.
Ein Betreuungsteam wird sich Ihres Falles annehmen, ihn prüfen und sich innerhalb von maximal 15 Werktagen mit Ihnen in Verbindung setzen. Geben Sie unbedingt Ihre Telefonnummer oder die eines Familienmitglieds an.
Sollten Sie keinen Internetzugang besitzen, suchen Sie eine unserer Zweigstellen auf. Sollten beim Ausfüllen des Formulars Fragen auftreten, erreichen Sie uns telefonisch 900 810 073 von Montag bis Freitag (an Werktagen) von 9.00 bis 20.00 Uhr..
Währenddessen empfehlen wir Ihnen, den Antrag auf Wechsel bei Ihrer Versicherungsgesellschaft einzuleiten. Sie erhalten alle Informationen im Abschnitt "Was muss ich tun, um im Januar vor dem Verlassen der DKV das Unternehmen zu wechseln?"
Was geschieht mit den Versicherungen meiner Familienangehörigen, wenn ich diese bei der DKV abgeschlossen habe? und Wenn ich eine Zusatzversicherung bei der DKV abgeschlossen habe?
Ich möchte weiterhin privat bei der DKV versichert bleiben
Laden Sie hier die wichtigsten Unterlagen herunter
Wir standen Ihnen bei und halfen Ihnen, sich um Ihre Gesundheit zu kümmern. Wir möchten Sie auch weiterhin begleiten!
Wir sind in Ihrer Nähe, um Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Familie mit Kranken-, Zahn-, Krankheits- oder Arbeitslosen-, Unfall-, Hausrats-, Lebens- und Sterbeversicherungen abzudecken.
Wenden Sie sich an uns - wir sind für Sie da!
Ausschließliche Ansprechstelle für Versicherte bei Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit
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Telefonkontakt für Versicherte bei Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit 900 810 073 von Montag bis Freitag (an Werktagen) von 9.00 bis 20.00 Uhr.
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Medizinische Notfälle: 900 300 799
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E-Mail für Genehmigungen mutualistas@dkvseguros.es
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