Begriffe und Konzepte, die in den meisten Versicherungsverträgen zu finden sind und mit denen der Inhalt und die Deckungen festgelegt und beschrieben werden.

Im Verlauf des gesamten Prozesses, der zum Abschluss einer Krankenversicherung führt, treten zahlreiche Konzepte und Begriffe auf, die für eine Person mit geringen Kenntnissen der Versicherungsbranche möglicherweise schwer zu verstehen sind.

Nachfolgend finden Sie eine Liste mit den grundlegenden Begriffen und Konzepten im Zusammenhang mit Versicherungen, damit Sie im Zweifelsfall nachschlagen können. 


Unfall

Ein Umstand, der gegen den Willen oder die Absicht des Versicherten eintritt und bei dem dieser aufgrund eines plötzlichen und zufälligen Ereignisses irgendeine Art von Verletzung erleidet. Es wird vorausgesetzt, dass sich dieser Unfall ereignet, während der Versicherungsvertrag Gültigkeit hat.


Aktuar

Experte, der in Unternehmen arbeitet und diese anhand von mathematischen Berechnungen sowie statistischen, rechtlichen und Finanzen betreffenden Kenntnissen über die Risiken berät, krank zu werden und über die damit verbundenen Kosten.


Versicherungsvertreter

Natürliche oder juristische Person, die in einem Versicherungsgeschäft vermittelt. Wir sprechen von einem gebundenen Versicherungsvertreter, wenn er für eine bestimmte Gesellschaft arbeitet. 


Anhang

Ergänzung, die einem Versicherungsvertrag hinzugefügt wird, um eine der Bedingungen zu ändern oder zu vervollkommnen.


Versicherungsjahr, Annuität

Zeitraum von zwölf Kalendermonaten, in denen ein Versicherungsvertrag gültig ist, mit der Möglichkeit, diesen automatisch zu verlängern.


Aufhebung

Die Auflösung eines Versicherungsvertrags aufgrund einer im Vertrag festgelegten Bedingung, einer beiderseitig zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung oder einer einseitigen Entscheidung, immer dann, wenn dies vorher angekündigt wurde.


Versicherter

Natürliche Person oder Personen (in diesem Fall Sie oder Ihre gesamte Familie), die durch eine Versicherung abgesichert sind. In Ermangelung eines Versicherungsnehmers trägt er die vertraglichen Rechte und Pflichten. Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag unterzeichnet. Der Begriff Versicherungsnehmer wird weiter unten in diesem Glossar erläutert.


Versicherer

Juristische Person (ein Unternehmen), die die Deckung eines fremden Risikos durch einen Versicherungsvertrag übernimmt, der für einen Schadensfall bestimmte Zahlungen, Entschädigungen und Leistungen vorsieht.


Technische Grundlagen

Hierbei handelt es sich um die vom Versicherungsmathematiker auf der Grundlage von Statistiken durchgeführten Studien, mit denen die Höhe des Beitrags bestimmt wird, die der Versicherte zu bezahlen hat.


Begünstigter

Person, die durch den Vertragsnehmer der Versicherung als Inhaber des Rechts benannt wird, um die im Versicherungsvertrag für Risiken oder im Schadensfall festgelegten Leistungen zu erhalten und Vorteile in Anspruch zu nehmen. Versicherter, Versicherungsnehmer und Begünstigter können ein und dieselbe Person sein oder verschiedene Personen.


Vergünstigung

Rabatt auf den für eine Versicherung zu zahlenden Beitrag, der normalerweise eingeräumt wird, wenn das durch einen bestimmten Vertrag gedeckte Risiko sich verringert.


Versicherungssumme

Wert, den der Versicherungsnehmer den von ihm versicherten Werten zuweist. Dadurch wird der Höchstbetrag festgelegt, den die Versicherungsgesellschaft beim Eintritt des Versicherungsfalles bezahlen wird.


Karenzzeit

Ein ab dem Datum des Inkrafttretens der Versicherung festgelegter Zeitraum, während dessen der Versicherte für einige der im Vertrag enthaltenen Garantien ganz oder teilweise noch keinen Versicherungsschutz hat. Diese wird in der Regel bei Lebensversicherungen festgelegt, für eine Krankheit oder für einen Gesundheitszustand, der vom Versicherten verschwiegen wurde. Hierbei handelt es sich um eines der wichtigsten Grundkonzepte von Versicherungen.


Klausel

Vereinbarung, die in der Liste der Bedingungen eines Versicherungsvertrags erscheint und eine Regel oder Bedingung in der Beziehung zwischen dem Versicherer und dem Versicherten festlegt. Hierdurch werden die im Versicherungsvertrag getroffenen Regelungen modifiziert und es werden Informationen hinzugefügt.


Deckungen

Alle Gesundheitsdienste und Leistungen, auf die der Begünstigte oder der Versicherungsnehmer Anspruch hat. Dies ist ein Grundkonzept in der Versicherungssprache.


Versicherungsvertrag

Vertrag, der formalisiert wird durch ein Dokument, den Vertrag, der die Bedingungen für das Verhältnis zwischen dem Versicherer und dem Versicherten festlegt. Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich, im Gegenzug zum Erhalt des Beitrags, bestimmte Schäden zu decken und Entschädigungen zu zahlen, die der Versicherte innerhalb eines gewissen finanziellen und zeitlichen Rahmens erleiden kann. 

Damit er Gültigkeit hat, sieht das Zivilrecht vor, dass ein Versicherungsvertrag frei zwischen geschäftsfähigen Vertragsparteien geschlossen werden muss, ein bestimmtes Objekt versichert sein muss und der Grund für die eingegangene Verpflichtung rechtmäßig sein muss. 


Schaden

Ein Nachteil, den die Person selbst oder ihr Gut durch den eingetretenen Schadensfall erleidet.


Vorsatz

Hierbei handelt es sich um einen zivilrechtlichen Begriff, der angewendet wird, wenn jemand betrügerisch oder irreführend handelt, um den Abschluss eines Vertrags oder die Deckung für eine versicherte Leistung zu erreichen, auf die er keinen Anspruch hätte. Im Strafrecht wird der Begriff verwendet, wenn der Wille besteht, eine Straftat zu begehen. 


Selbstbeteiligung

Ein Teil des Schadens, den der Versicherte selbst tragen muss. Es handelt sich um einen Betrag oder ein Prozentsatz des Gesamtbetrags, dieser wird im Vertrag festgelegt und führt im Gegenzug zu einem geringeren Versicherungsbeitrag. Liegen die Kosten eines Schadensfalls unter dem als Selbstbeteiligung vereinbarten Betrag, trägt der Versicherte die gesamten Kosten selbst. 


Garantie

Verpflichtung des Versicherers, die Kosten eines Versicherungsfalls bis zu der im Vertrag festgelegten Höchstgrenze zu übernehmen. Die Begriffe Garantie und Deckung haben dieselbe Bedeutung.


Schadenersatz

Ersatz oder finanzielle Leistung, durch den eine Versicherungsgesellschaft versucht, den Schaden, den der Versicherte erlitten hat, innerhalb der im Versicherungsvertrag festgelegten Grenzen auszugleichen. Hierbei handelt es sich um die Gegenleistung, die für die vom Versicherten bezahlten Beiträge erbracht wird. Diese kann auf zwei Arten erfolgen: In der Zahlung von Geld oder im Ersatz der durch andere beschädigten Güter mit einem Wert, der nicht höher sein darf als der, den diese Güter ursprünglich hatten. 


Versicherungsvertrag (manchmal auch Police genannt)

Dokument, das zwischen zwei Parteien formalisiert wurde und mit dem die Bedingungen für einen Vertrag über eine Versicherung festgelegt werden. 


Beitrag (manchmal auch Prämie genannt)

Betrag, den der Versicherte für die Deckung bestimmter Risiken bezahlen muss. Dieser Betrag hängt von Faktoren wie der Wahrscheinlichkeit des Eintritts des versicherten Risikos oder der Dauer der Versicherung ab. Im Beitrag ist neben dem Anteil, der zur Deckung von Ansprüchen aus Schadensfällen bestimmt ist, ein Betrag für die Verwaltungskosten der Versicherungsgesellschaft enthalten (Verwaltungsbeitrag) und ein für die Steuern zu erhebender Anteil. 


Auflösung

Eine Auflösung des Vertrages erfolgt in den Fällen, in denen eine der Vertragsparteien der Ansicht ist, dass ihre Rechte nicht gewahrt wurden. Ein Grundkonzept, das Sie immer im Auge behalten sollten.


Risiko

Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens, der durch eine Versicherung durch die Zahlung einer Entschädigung gedeckt wird, falls der Schadensfall tatsächlich eintritt. 


Schadensfall

Hierbei handelt es sich um das in Betracht gezogene Risiko, das gemäß der in einem Versicherungsvertrag vereinbarten Bedingungen gedeckt wird und das eingetreten ist. Dies hat für den Versicherer eine Reihe von Verpflichtungen zur Folge, entweder durch die Zahlung einer Entschädigung oder durch den Ersatz der beschädigten Güter.


Versicherungsnehmer

Die Person, die den Versicherungsvertrag mit der Versicherungsgesellschaft unterzeichnet. Diese Person unterzeichnet den Vertrag und erwirbt die daraus abgeleiteten Rechte und Pflichten, wenn keine andere Person als der Versicherte oder Begünstigte angegeben wird. 


Ablauf der Versicherung 

Das Ende Gültigkeit des Versicherungsvertrages aufgrund der Anwendung einiger der darin festgelegten Bedingungen, normalerweise weil die festgelegte Laufzeit erfüllt ist. 


Laufzeit der Versicherung

Der Zeitraum, in dem der Versicherungsvertrag und die vereinbarten Bedingungen Gültigkeit haben. Nur unter bestimmten Umständen, wie z. B. bei Nichtzahlung, kann ein Vertrag vorübergehend ausgesetzt werden. 

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