Krankenversicherung Rückholung

Wenn Sie auf einer Reise einen Unfall mit schwerwiegenden Folgen erleiden, wird eine Rückholung notwendig, damit Sie in der Nähe Ihres Zuhauses weiterbehandelt werden können. Deckt Ihre Versicherung diese Rückholung?


Es kommt immer öfter vor, dass wir einen Teil unseres Urlaubs im Ausland verbringen. Die auf dem Markt agierenden Billigfluggesellschaften ermöglichen es uns, einfach und kostengünstig in andere Länder zu reisen.  

Auf Reisen ist es immer möglich, einen wie auch immer gearteten Unfall zu erleiden, der eine mehrere Tage dauernde medizinische Versorgung erforderlich macht und uns daran hindert, in unser Land zurückzukehren. Es ist sehr empfehlenswert, für solche Fälle eine Krankenversicherung zu haben, in deren Deckungsumfang auch die Rückholung eingeschlossen ist

Bevor Sie in den Urlaub fahren und erst recht dann, wenn Ihr Reiseziel im Ausland liegt, ist es ratsam, die in Ihrer Krankenversicherung enthaltenen Deckungen durchzugehen, um festzustellen, wohin Sie sich zur medizinischen Versorgung wenden können und ob, wie im vorherigen Absatz bereits gesagt, Deckung für eine Rückholung im Versicherungsumfang enthalten ist. 
 

Welche Unterstützung kann ich durch die Deckung zur Rückholung erhalten?

Erleidet jemand einen Unfall im Ausland, ist einer der Wünsche des betroffenen Patienten, so bald wie möglich nach Hause zurückkehren zu können. Zwingt der erlittene Unfall zu einem mehrtägigen Krankenhausaufenthalt und zieht sich die Dauer der Behandlung in die Länge, kann es durchaus passieren, dass die damit verbundenen Kosten sehr hoch sind. Die Möglichkeit, für die weitere Behandlung in das eigene Land zurückkehren und in eine in der Nähe Ihres Zuhause liegende Einrichtung Ihres Vertrauens gehen zu können, kann daher durchaus angebracht sein. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn Ihre Krankenversicherung eine Rückholung deckt.
 

Die Deckung der Rückholung umfasst in Abhängigkeit von der Krankenversicherung, die Sie abgeschlossen haben, unterschiedliche Leistungen. Fast immer umfasst diese Art der Deckung den Transfer vom Unfallort zum Flughafen, die Rückreise zum Herkunftsort und auch den Transfer vom Zielflughafen in ein Krankenhaus, wenn eine Erkrankung vorliegt oder, wenn ein Todesfall vorliegt, in das Bestattungsinstitut.
 

In einigen Fällen werden über die in der Krankenversicherung enthaltende Deckung für eine Rückholung auch die Reisekosten für einen Begleiter des Versicherungsnehmers gedeckt.
 

Verschiedene Ursachen, die in der Krankenversicherung für eine Rückholung Berücksichtigung finden

Für eine Rückholung gibt es zwei Hauptgründe und es kann Unterschiede bei der Deckung geben: 

Bei Tod: Handelt es sich bei dem Verstorbenen um den Versicherten, besteht Deckung für sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Transport und der Überführung des Leichnams in sein Wohnsitzland entstehen. Einige Versicherungsgesellschaften übernehmen außerdem die Reisekosten für einen Begleiter. Muss das Verfahren zur Identitätsfeststellung des Leichnams durchgeführt werden, übernimmt die Versicherungsgesellschaft die Reisekosten für einen Familienangehörigen bis an den Ort, an dem sich der Sterbefall ereignet hat sowie die Kosten für die im Anschluss daran erfolgende Rückholung des Leichnams und auch des Begleiters.
 

Bei Erkrankung: Obwohl eine Rückholung in den meisten Fällen aufgrund eines Todesfalls beantragt wird, kann es doch auch vorkommen, dass ein Versicherter krank wird und seine Rückholung aus gesundheitlichen Gründen dringend notwendig ist. In diesem Fall trägt die Versicherungsgesellschaft sämtliche mit der Rückholung des Erkrankten verbundenen Kosten und auch die Kosten für einen der Begleiter. Die Rückholung erfolgt entweder in das Wohnsitzland oder in das Land, das der Versicherte festlegt und in dem er die medizinische Versorgung erhalten möchte. In einigen Fällen wird für die Rückholung eines Patienten der Einsatz eines Ambulanzflugzeugs erforderlich sein. 

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