Bietet die Unfallversicherung im Ausland Versicherungsschutz?
Eine der häufigstgestellten Fragen von Versicherungsnehmern ist, ob und zu welchen Bedingungen ihr Versicherungsschutz bei Unfall im Ausland gewährleistet ist.
Die Antwort hängt in erster Linie von den entsprechenden Vertragsbedingungen in den Besonderen Bedingungen des Vertrags ab. Diese Einzelheiten sollte unbedingt überprüft werden, um zu wissen, welche Art Schutz bei Reisen außerhalb Spaniens bestehen.
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Gewährleistungen mit internationaler Deckung: Die Gewährleistungen bei „Todesfall“, „dauerhafter Berufsunfähigkeit“, „schwerer Berufsunfähigkeit“, „vorübergehender Berufsunfähigkeit“ und „Gesundheitsversorgung“ bieten einen weltweiten Versicherungsschutz bei Unfällen, vorausgesetzt der ständige Wohnsitz des Versicherten befindet sich tatsächlich in Spanien. Dies bedeutet, dass im Falle eines Unfalls während einer Reise diese Deckungen auch dann gelten, wenn sich der Vorfall außerhalb des Staatsgebiets ereignet.
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Besondere Einschränkungen im Ausland: Obwohl viele Unfallversicherungen auch im Ausland gelten, unterliegen einige dieser Verträge territorialen Beschränkungen. Die Deckung für „vorübergehende Berufsunfähigkeit“ und „Gesundheitsversorgung“ gelten nur dann, wenn sich der Versicherte auf spanischem Staatsgebiet befindet. Ebenso ist der Versicherungsschutz für „Krankenhausaufenthalt aufgrund eines Unfalls“ geografisch auf die Europäische Union, die Vereinigten Staaten und Kanada beschränkt und schließt andere Länder aus.
Wenn Sie eine Unfallversicherung mit Auslandsdeckung suchen, sollten Sie unbedingt auf die besonderen Bedingungen achten, die den räumlichen Geltungsbereich der einzelnen Deckungen festlegen. Einige Policen bieten weltweiten Schutz für bestimmte Risiken, während andere ihre Leistungen auf bestimmte Länder oder Regionen beschränken. Deshalb empfiehlt es sich, sich mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen und zusätzliche Möglichkeiten in Betracht zu ziehen, wenn Sie häufig oder in Länder reisen, die nicht vom Standardschutz abgedeckt sind.
Darüber hinaus bieten die Krankenversicherungen der DKV Versicherungsschutz für medizinische Hilfe bei Auslandsreisen im Notfall, sofern die Reise weniger als 180 Tage dauert und die Arztkosten nicht mehr als 30.000 Euro betragen.