Reiserücktrittsversicherung

Planen Sie Ihre Reise mit der Sicherheit, versichert zu sein, falls Sie diese aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses absagen müssen
 

Wenn wir mit der Urlaubsplanung beginnen, tun wir dies immer im Voraus und mit dem Gedanken, dass sowohl An-, Weiter- und Heimreise als auch der Aufenthalt selbst so kostengünstig wie möglich sein werden.
 

Fast immer gelingt es uns durch diese im Voraus vorgenommene Planung, den besten Preis zu sichern, aber damit verbunden ist auch die Möglichkeit, dass sich zwischenzeitlich irgendein Vorfall ereignet, der uns dazu zwingt, die Reise abzusagen, was in einigen Fällen den vollständigen oder teilweisen Verlust der bereits gezahlten Beträge zur Folge hat. 

Um diese Art von Konsequenzen zu vermeiden, die die Absage einer Reise in der Regel mit sich bringt, bieten Versicherungsgesellschaften uns die Möglichkeit, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.  
 

Die Deckungen, welche Reiserücktrittsversicherungen bieten, sind sehr unterschiedlich, auch die Erstattung der mit einer Stornierung verbundenen Kosten kann dazu gehören. Die Höhe dieser Kosten hängt von dem Zeitraum ab, den die Stornierung im Voraus erfolgt und in einigen Fällen werden 100 % des bereits bezahlten Betrages fällig. 
 

Gründe für eine Stornierung bei Reiseversicherungen 

Die Gründe für den Rücktritt können sehr unterschiedlich sein, angefangen bei gesundheitlichen Gründen sowie solcher, die aufgrund außergewöhnlicher Umstände eintreten; es kann sich handeln um Schäden am Wohnhaus des Versicherten, um berufliche Gründe oder behördliche Anordnungen. Es gibt noch viele weitere Gründe, die, abhängig vom Versicherungsvertrag und den darin vereinbarten Deckungen, gedeckt werden oder auch nicht. 
 

Jede Versicherungsgesellschaft bietet eine maximale Höchstgrenze bezogen auf den Geldbetrag, den die Versicherung im Falle eines Reiserücktritts deckt, sofern der Grund dafür von den Allgemeinen Bedingungen des geschlossenen Vertrages erfasst wird.  
 

Karenzzeit für eine Reiserücktrittsversicherung 

Manchmal legen Versicherungsgesellschaften bei Vertragsabschluss eine Karenzzeit fest, nach deren Ablauf die Deckung bei einem Reiserücktritt erst wirksam wird; hierbei handelt es sich um den Zeitraum, der zu vergehen hat ab dem Zeitpunkt, an dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde bis zu dem Zeitpunkt, ab dem ein bestimmter Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden kann.
 

Es ist ratsam, diese Karenzzeit zu kennen, um so in der Lage zu sein, den Urlaub zu planen und diesen vom ersten Moment an gegen alle Arten von Gründen abzusichern, die uns dazu zwingen könnten, unsere Reise abzusagen. 

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