Wie kann ich Schmuck und besondere Wertgegenstände versichern?

 

Als Schmuck gelten bei DKV Juwelen, Edelsteine, Uhren, Goldmünzen etc. DKV bietet Ihnen einen Vorteil, versichern Sie den Hausrat, werden 10 % dieses Kapitals berücksichtigt für normalen und sich gewöhnlich in einem durchschnittlichen Haushalt befindlichen Schmuck.
 

 

Übersteigt der Wert des gesamten Schmucks zusammen 10 % des zur Absicherung des Hausrats vorgesehenen Kapitals oder einen Höchstwert von 6.000 Euro, kann dieser höhere Wert versichert werden, wenn zuvor eine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben und der entsprechende Versicherungsbeitrag bezahlt wird.

Ebenfalls einzeln anzugeben sind Schmuckstücke mit einem Stückwert von mehr als 2.000 Euro. Was Objekte von besonderem Wert anbelangt, wie Bilder, Silberbesteck, Skulpturen, Münz- oder Briefmarkensammlungen, Pelze usw. so sind diese einzeln anzugeben, wenn ihr Einzelwert oder der Gesamtwert einer Sammlung 3.000 Euro übersteigt.

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