Ist mein Swimmingpool durch die Hausratversicherung gedeckt?

 

Viele Versicherungsnehmer fragen sich, ob ihre Hausratversicherung den Swimmingpool abdeckt. Das hängt von der jeweiligen Versicherung ab, die Sie abgeschlossen haben. Wenn Ihr Swimmingpool durch ein Ereignis beschädigt wird, das durch die Versicherung abgedeckt ist (z. B. Feuer, Sturm oder Vandalismus), übernimmt normalerweise Ihre Hausratversicherung die Kosten für die Reparatur. Das hängt jedoch davon ab, ob der Swimmingpool in Ihrer Versicherung als Teil der Immobilie erachtet wird.

 

Wenn es sich um einen auf Ihrem Grundstück errichteten Swimmingpool handelt, ist er normalerweise abgedeckt. Handelt es sich hingegen um ein herausnehmbares oder aufblasbares Schwimmbecken, gilt es nicht als fester Bestandteil der Wohnstätte.

 

Wird hingegen jemand in Ihrem Swimmingpool verletzt, könnte der entsprechende Teil Ihrer Haftpflichtversicherung die medizinischen Kosten und alle Rechtsansprüche abdecken, die sich aus diesem Vorfall ergeben könnten. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie einen Swimmingpool haben, der auch für andere Personen zugänglich ist. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Versicherer. 

 

Wenn Sie zu Hause einen Swimmingpool haben, sollten Sie unbedingt die Bedingungen Ihrer Hausratversicherung prüfen, um herauszufinden, ob er in der Grunddeckung enthalten ist oder ob Sie ihn hinzufügen müssen. Vergewissern Sie sich außerdem, dass Sie wissen, welche Fälle abgedeckt sind und welche nicht, um Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden. Wenn Sie noch keine Hausratversicherung haben sollten, empfehlen wir Ihnen unsere Hausratversicherung DKVAb 10,70 €/Monat bietet Ihnen Versicherungsschutz für Ihren Pool und die dazugehörige feste Ausstattung für Wasserbehandlung, -beförderung und -pumpen sowie für Sport- und Freizeiteinrichtungen und/oder Teiche und Brunnen, die aus Mauerwerk bestehen und deren Verwendung privaten Zwecken dient.

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