Wird die obligatorische Haftpflichtversicherung für meinen Hund durch die Hausratsversicherung abgedeckt?
Seit Verabschiedung des Tierschutz- und Tierrechtsgesetzes vom 28.3.2024 besteht die Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung für die Lebensdauer Ihres Hundes abzuschließen.
Das Gesetz schreibt vor, dass Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen, in der auch die Dritten entstandenen Schäden, einschließlich der Hundehalter, abgedeckt werden. Die Hausratsversicherung muss einen Versicherungsschutz mit einer ausreichenden finanziellen Deckung für das Begleichen evtl. Schadensersatzleistungen für vom Hund verursachte Schäden gemäß den Vorschriften bieten.
Wird von der DKV die gesetzlich vorgesehene Haftpflicht für meinen Hund abgedeckt?
Bei der DKV ist die gesetzlich vorgesehene Haftpflichtversicherung für Ihren Hund in jeder, bei der DKV abgeschlossenen Modalität der Hausratsversicherung inbegriffen. Damit sind Sie vor durch Ihr Haustier entstandenen Schadensersatzansprüchen Dritter abgesichert.
Damit der Versicherungsschutz greifen kann, müssen einige wichtige Angaben bei der DKV eingereicht werden, u. a. der Name des Hundes, seine Rasse und die Chipnummer. Bitte beachten Sie, dass dieser Versicherungsschutz nicht für Hunde gilt, die als potenziell gefährlich eingestuft werden. Für sie gelten besondere Vorschriften und Versicherungen.
Warum es wichtig ist, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund abzuschließen
Eine Haftpflichtversicherung für Ihren Hund ist äußerst wichtig, um sich juristisch und finanziell vor möglichen Unfällen Ihres Hundes oder von ihm verursachte Schäden zu schützen. Der Versicherungsschutz hilft Ihnen, Ansprüche und Gerichtskosten zu begleichen und verleiht Ihnen Ruhe und Sicherheit beim Zusammenleben mit Ihrem Haustier.
Sollten Sie weitere Auskünfte oder den Abschluss einer diesbezüglichen Versicherung wünschen, wenden Sie sich bitte an Hausratversicherung DKVDort bieten wir Ihnen, Ihrem Zuhause und Haustieren einen umfassenden Versicherungsschutz.

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