Deckt meine Hausratversicherung den Diebstahl meines Mobiltelefons ab?
Um herauszufinden, Ihrer Hausratversicherung informieren ob der Diebstahl Ihres Mobiltelefons abgedeckt ist, müssen Sie unbedingt in den besonderen Bedingungen Ihrer Versicherung überprüfen. Im Allgemeinen können die Hausratversicherungen einen begrenzten Versicherungsschutz für bestimmte persönliche Gegenstände bieten. Dieser variiert jedoch je nach Versicherer und Versicherungsvertrag. Im Anschluss wird auf einige wichtige Aspekte hingewiesen, die berücksichtigt werden sollten:
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Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände: Das Mobiltelefon ist Teil des versicherten Hausrats und hat den gleichen Versicherungsschutz wie der übrige Hausrat des Versicherten.
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Deckung bei Diebstahl/Raub außerhalb der Wohnstätte: Wenn der Diebstahl/Raub außerhalb Ihrer Wohnstätte stattfindet (z. B. wenn Ihnen auf der Straße die Handtasche entrissen wird und Ihre Sachen mit dem Mobiltelefon gestohlen werden), würde die Hausratversicherung den Ersatz des Mobiltelefons bis zu der in der Police festgelegten Höhe übernehmen.
Wir empfehlen Ihnen, die Bedingungen Ihrer Versicherung zu lesen oder sich direkt an Ihren Versicherer zu wenden, um eine konkrete Antwort für Ihre Lage zu erhalten. Wenn Sie noch keine Hausratversicherung haben, empfehlen wir Ihnen unsere Hausratversicherung DKV.

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