Deckt meine Hausratversicherung den Diebstahl meines Mobiltelefons ab?
Um herauszufinden, Ihrer Hausratversicherung informieren ob der Diebstahl Ihres Mobiltelefons abgedeckt ist, müssen Sie unbedingt in den Versicherungsbedingungen überprüfen, da jede Versicherungsgesellschaft ihre eigenen Klauseln hat. Mit DKV Hogar Sie können beruhigt sein, unsere Versicherung deckt Raubüberfälle außerhalb der Wohnung ab, bei denen der Versicherte oder die mit ihm zusammenlebenden Personen betroffen sind. Wenn Sie Opfer eines Raubüberfalls werden und Ihr Mobiltelefon gestohlen wird, übernimmt die DKV die Kosten für den Ersatz bis zu dem in der jeweiligen Police festgelegten Höchstbetrag.
Im Anschluss möchten wir Sie auf einige wichtige Aspekte hinweisen, die berücksichtigt werden sollten:
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Deckung von persönlichen Gegenständen: Das Mobiltelefon ist Teil des versicherten Hausrats und genießt den gleichen Versicherungsschutz wie der übrige Hausrat des Versicherten. Ist Ihr Hausrat versichert, ist auch Ihr Mobiltelefon bei einem Raubüberfall außerhalb Ihrer Wohnung versichert.
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Hauptwohnsitz: Die versicherte Wohnung muss Ihr Hauptwohnsitz sein. Die Deckungsgarantie für Raubüberfälle außerhalb der Wohnung wird unwirksam, wenn die Wohnung als Zweitwohnsitz oder zur Vermietung bestimmt ist.
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Strafanzeige bei Raubüberfall: Die DKV erstattet die Kosten für Gegenstände, die bei einem Raubüberfall gestohlen wurden nur, wenn diese Straftat bei der Polizei angezeigt wurde.
Wenn Sie noch keine Hausratversicherung haben, empfehlen wir Ihnen unsere Hausratversicherung DKV.

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