Das Lebensversicherungs-Zertifikat
Der Tod eines geliebten Menschen ist ein trauriges Ereignis, dem wir uns früher oder später alle stellen müssen. In dieser Lage ist es wichtig, zu wissen, welche Behördengänge und Formalitäten nach dem Abschied von unserem Angehörigen erledigt werden müssen. Ein Aspekt besteht darin, herauszufinden, ob der Verstorbene eine Versicherung abgeschlossen hat. Lebensversicherungwenn ja, dann muss die Versicherungsgesellschaft an den oder die im Versicherungsvertrag genannten Begünstigten die vertraglich vereinbarte Zahlung leisten.
Um herauszufinden, ob der Verstorbene Inhaber irgendeiner Art von Versicherung bei irgendeiner Versicherungsgesellschaft war, ist es notwendig, ein Lebensversicherungs-Zertifikat einzuholen. Hierfür müssen wir lediglich die im Register für Versicherungsverträge mit Deckung im Todesfall hinterlegten Informationen abrufen; dieses Register untersteht dem spanischen Justizministerium.
Wie man das Lebensversicherungs-Zertifikat einholt
Dieses Dokument kann auf verschiedene Art und Weise eingeholt werden.
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Anfrage auf telematischem Weg: Über das elektronische Portal des Justizministeriums können wir unter dem Abschnitt „Verfahren“ das Lebensversicherungs-Zertifikat anfordern. Die einzig notwendige Voraussetzung hierfür ist, im Besitz eines digitalen Zertifikats zu sein. Die Übersendung der beantragten Bescheinigung erfolgt innerhalb von 7 Tagen, gerechnet ab dem Eingang der Anfrage.
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Anfrage persönlich vornehmen: Das Formular Modell 790 von der Webseite des Justizministeriums herunterladen oder sich diesbezüglich direkt an eine Gebietsverwaltung des Justizministeriums wenden, das Formular ausfüllen und die entsprechende Gebühr bezahlen. Wurde das Formular ausgefüllt und die Gebühr bezahlt, müssen wir uns zum Allgemeinen Testamentsregister oder zu einer der vorher bereits genannten Gebietsverwaltungen des Justizministeriums begeben und dort die Sterbeurkunde der Person vorlegen, für die wir das Zertifikat einholen möchten.
Innerhalb eines Zeitraums von ungefähr 7 Tagen stellt das Register das gewünschte Zertifikat aus, dem die aktuell gültigen Versicherungsverträge zu entnehmen sind. Diese Zertifikate können auf die gleiche Art und Weise abgeholt werden, in der sie beantragt wurden, also persönlich oder per Mail.
Der letzte Schritt ist dann, sich an die Versicherungsgesellschaft zu wenden, bei der der Verstorbene einen Vertrag abgeschlossen hatte, und sich dort bezüglich der in der Folge noch vorzunehmenden Kapitalzahlung nach dem Begünstigten zu erkundigen.

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