Wie kann ich Schmuck und besondere Wertgegenstände versichern?

 

Als Schmuck gelten bei DKV Juwelen, Edelsteine, Uhren, Goldmünzen etc. DKV bietet Ihnen einen Vorteil, versichern Sie den Hausrat, werden 10 % dieses Kapitals berücksichtigt für normalen und sich gewöhnlich in einem durchschnittlichen Haushalt befindlichen Schmuck.
 

Wenn der Wert dieser Schmuckstücke insgesamt 10% der Versicherungssumme des Wohngebäudeinhalts und maximal 6.000 € überschreitet, kann der überschüssige Wert nach ausdrücklicher Erklärung und Zahlung der entsprechenden Prämie gedeckt werden.

Schmuckstücke mit einem Stückwert von mehr als 2.000 € sind ebenfalls einzeln anzugeben.

Was Gegenstände von besonderem Wert anbelangt, wie Bilder, Silberbesteck, Skulpturen, Münz- und Briefmarkensammlungen, Pelze usw. so sind diese einzeln anzugeben, wenn ihr Einzelwert oder der Gesamtwert einer Sammlung 3.000 € übersteigt.

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