Welche Karenzzeiten beinhalten die Krankenversicherungen?
Die Krankenversicherungsverträge beinhalten einen Zeitraum, der „Karenzzeit“ bezeichnet wird. Dabei handelt es sich um einen Zeitraum, der ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Versicherung vergehen muss, bis Sie bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen können.
Es ist nicht möglich, den Abschluss einer Versicherung vorzunehmen und am nächsten Tag bereits stationär ins Krankenhaus zu gehen, eine aufwändigere Behandlung zu beginnen oder eine größere Operation vornehmen zu lassen, es sei denn, es liegt ein lebensbedrohlicher Notfall vor.
Im Normalfall bezieht sich diese Karenzzeit auf mit Hochtechnologie durchzuführende diagnostische Tests, chirurgische Eingriffe sowie andere, vielleicht als anspruchsvoller zu bezeichnende gesundheitliche Fragestellungen. Es gibt jedoch viele Leistungen, wie einen Besuch bei einem Facharzt oder eine Zahnreinigung, die Sie vom ersten Tag an in Anspruch nehmen können.
Es ist wichtig zu wissen, dass eine Karenzzeit nicht bedeutet, dass Sie eine bestimmte medizinische Leistung nicht in Anspruch nehmen können, sondern dass Sie lediglich eine bestimmte Zeit warten müssen, bevor Sie diese in Anspruch nehmen können. Die DKV hat die folgenden, und für sämtliche Produkte gleichen, Karenzzeiten festgelegt:
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Chirurgische Eingriffe und Krankenhausaufenthalte, einschließlich chirurgischer Prothesen, unabhängig vom Grund und der Art; hier gilt eine Karenzzeit von sechs Monaten, außer bei lebensbedrohlichen Notfällen sowie bei Unfällen.
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Assistenz und Versorgung bei jeder Art von Geburt (ausgenommen Frühgeburt) oder Kaiserschnitt, hier gilt eine Karenzzeit von acht Monaten.
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Für Transplantationen gilt eine Karenzzeit von zwölf Monaten.
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Für die medizinische Versorgung bei HIV-Infektion / AIDS gilt eine Ausschlussfrist von zwölf Monaten (siehe Definition von „Ausschlussfrist“ unter Absatz 2 Grundkonzepte und Definitionen).
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Für die biomechanische Lauf- und Ganganalyse, diese wird als exklusive komplementäre Deckung bei DKV Integral in der Modalität Individual bereitgestellt, gilt eine Karenzzeit von 6 Monaten.
DKV bietet Ihnen weitere Versicherungen mit zusätzlichen Deckungen an, für diese können eventuell zusätzliche Karenzzeiten gelten.