Häufig gestellte Fragen zu Versicherungen mit vertragsgebundenen Leistungsanbietern

Wir klären die am häufigsten gestellten Fragen zu Krankenversicherungen

Wie kann ich von einem anderen Versicherer zur DKV wechseln?

Wenn Sie eine Krankenversicherung bei einer anderen Versicherungsgesellschaft haben und zur DKV wechseln möchten, dann sollten Sie wissen, dass wir für die Versicherung, die Sie bei uns abschließen werden, die Karenzzeiten entfallen lassen, sofern Ihre derzeitige Krankenversicherung den gleichen (oder einen höheren) Versicherungsschutz bietet, als es diejenige tut, die Sie bei uns abschließen werden. Ist der bisherige Versicherungsschutz geringer, dann streichen wir die Karenzzeiten für die vergleichbaren Deckungen. Wir behalten diese jedoch für die im neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag neu enthaltenen Deckungen bei.

Die für Entbindungen geltenden Karenzzeiten werden indes weiterhin beibehalten.

Darüber hinaus muss Kontinuität zwischen der Beendigung Ihres derzeitigen Versicherungsvertrags und dem Beginn des neuen Vertrags gegeben sein. Seit dem Austritt bei der vorherigen Gesellschaft dürfen noch keine 60 Tage vergangen sein.

Wie kann die Zahlung meiner Versicherung fraktioniert werden?

Die Zahlung des Versicherungsbeitrags kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich vorgenommen werden. Darüber hinaus profitieren Sie von Rabatten bei Ratenzahlung. Die Rabatte für die Modalität Einzelversicherung sind:

  • 2,8 % bei vierteljährlicher Zahlung

  • 4,6 % bei halbjährlicher Zahlung

  • 7 % bei jährlicher Zahlung

Diese Rabatte gelten für die Modalität Individual (Einzelversicherungen).

Bietet mir meine Krankenversicherung auch außerhalb Spaniens Deckung?

Im Rahmen Ihrer Krankenversicherung DKV Integral, DKV Professional, DKV Modular oder der kombinierten Rückerstattungsversicherung DKV Residentes ist ein weltweiter Reiseschutz enthalten, der im Notfall die medizinische Versorgung im Ausland garantiert. Weitere Informationen

Was ist in der Reiseversicherung enthalten?

Mit Ihrer DKV-Krankenversicherung erhalten Sie weltweiten Reiseschutz, der im Notfall die medizinische Versorgung im Ausland garantiert. Weitere Informationen

Ist mein Kind bei der Geburt versichert?

Ja, wir decken das Kinderbett und/oder den Inkubator für das Neugeborene während der stationären Behandlung bis zu 28 Tagen.

Sind Impfungen für Kinder enthalten?

In Ihrer Voll-Krankenversicherung enthalten ist die Verabreichung der Impfungen des für Spanien obligatorischen Impfprogramms für Kinder in den akkreditierten Impfzentren, die vertragliche Bindungen mit DKV eingegangen sind; der Impfstoff, der verabreicht wird, geht zulasten des Versicherten, es sei denn, dieser wird von den Provinzdirektionen der staatlichen Gesundheitsfürsorge oder einer gleichwertigen Einrichtung der Autonomen Gemeinschaft kostenlos zur Verfügung gestellt.

Wie kann ich eine Autorisierung beantragen?

Autorisierungen für diagnostische Untersuchungen. Die Einholung kann über folgende Kanäle erfolgen:

  1. E-Mail an autorizaciones@dkvseguros.es

  2. WhatsApp

  3. Kundenbereich

  4. Telefon 976 506 000

  5. In unseren Büros (Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, diesen Kanal hinzuzufügen)

Autorisierungen für Krankenhauseinweisungen. Die Einholung kann lediglich über folgende Kanäle erfolgen:

  1. E-Mail an autorizaciones@dkvseguros.es

  2. WhatsApp

  3. areadecliente.dkvseguros.com


Für die Beantragung einer Bewilligung für eine Krankenhauseinweisung sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Verordnung eines dem DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen angehörenden Arztes.

  2. Vom verantwortlichen Arzt unterzeichnetes Gutachten mit Angabe der Klinik, des Datums und des Grundes für die Einweisung oder Operation.

Wo kann ich die dem DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen angehörenden Kliniken und Krankenhäuser konsultieren?

Wenn Sie eine Krankenversicherung abschließen, ist das Ärzteverzeichnis vermutlich das, worauf Sie am meisten Wert legen: Kliniken in Ihrer Nähe und Fachärzte in Reichweite, wann immer Sie sie brauchen.

Für DKV stehen spanienweit mehr als 51.000 medizinische Fachkräfte und mehr als 1.000 Gesundheitszentren mit Vertragsbindung bereit. Vermeiden Sie Wartelisten und lange Bearbeitungsverfahren mit den öffentlichen Krankenkassen. Wir bieten Ihnen eine professionelle, bequeme und schnelle Gesundheitsversorgung, bei der Sie jederzeit das auswählen können, was Sie brauchen.

Sie können alle angeschlossenen Ärzte und Zentren konsultieren unter medicos.dkv.es

Wenn Sie dann einmal versichert sind, können Sie dies auch über die App Quiero cuidarme Más tun, die Ihnen nicht nur die Möglichkeit bietet, sich von überall aus um Ihre Gesundheit zu kümmern, sondern Ihnen auch einen einfachen Zugang zum Ärzteverzeichnis ermöglicht.

Kann ich einen Arzt aufsuchen, der dem DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen nicht angehört?

Wenn Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, bekommen Sie Zugang auf das umfangreiche Ärzteverzeichnis der DKV, das mehr als 51.000 medizinische Fachkräfte und 1.000 medizinische Zentren umfasst.

Wenn Sie jedoch DKV Integral in der Modalität Einzelversicherung abschließen, haben Sie auch einen Rückerstattungsanspruch, der für Sie von Interesse sein könnte:
 

  • Erstattung von im Ausland entstandenen Kosten für medizinische Versorgung bei schweren Erkrankungen.

  • Optionales Modul für Gynäkologie, Geburtshilfe und Pädiatrie. Ermöglicht dem Versicherten innerhalb Spaniens und weltweit Gynäkologen, Geburtshelfer und/oder Kinderärzte aufzusuchen, sofern der entsprechende Leistungserbringer dem DKV-Netzwerk für Gesundheitsleistungen nicht angehört, sowie die Erstattung eines gewissen prozentualen Anteils der für die erbrachten Leistungen angefallenen Kosten. Zu berücksichtigen sind hierbei die Karenzzeit und die Erstattungshöchstgrenzen, einmal die Teilgrenzen (je medizinischer Behandlung, Betreuung des Neugeborenen) sowie der Höchstgrenzen insgesamt (für jeden Versicherten und jedes Kalenderjahr oder den proportionalen Anteil), diese werden in der Tabelle der Deckungen und Höchstgrenzen genannt, die als Anhang den Besonderen Vertragsbedingungen beigefügt ist.

Was bedeutet Krankenhausaufenthalt oder stationäre medizinische Versorgung?

Unter stationär im Krankenhaus erfolgender medizinischer Versorgung oder Krankenhausaufenthalt verstanden wird die medizinische Versorgung, die in einem Krankenhaus erbracht wird, in das der Versicherte zur medizinischen oder chirurgischen Behandlung für die Dauer von mindestens 24 Stunden stationär aufgenommen wird.

so, wie Sie es sich wünschen

Sie suchen eine Krankenversicherung mit den höchsten und umfassendsten Deckungen und den besten Serviceleistungen?

Rufen Sie uns unverbindlich an, wählen Sie die Nummer 876 14 70 77 , eine Fachkraft wird Ihnen die gewünschten Auskünfte erteilen und Ihnen bei dem für den Abschluss notwendigen Verfahren behilflich sein.

Sind Sie DKV Kunde

Rufen Sie uns an unter

900 810 072

Exklusive für Mutualisten (Versicherte bei einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit)

Rufen Sie uns an unter

900 810 073

Sie sind kein Kunde bei DKV