Reiseassistenz durch Ihre Krankenversicherung

Achten Sie bei Ihren Auslandsreisen nur darauf, diese zu genießen

Assistenz auf Reisen

Deckungen Ihrer Krankenversicherung im Ausland

Eine der häufigsten Sorgen bei der Planung einer Reise betrifft den Abschluss einer Versicherung, die uns im Ausland Krankenversicherungsschutz bietet.

Um bezogen auf mögliche Gesundheitsprobleme so beruhigt wie möglich zu verreisen, insbesondere dann, wenn unser Ziel außerhalb Europas liegt, ist es ratsam, eine Krankenversicherung abzuschließen, die auch Gesundheitsversorgung im Ausland bietet oder, falls Sie eine solche haben, sich über die Deckungen bei Reisen ins Ausland zu informieren.


Versicherte, die bei der DKV eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, verfügen auch bei Auslandsreisen über eine Gesundheitsversorgung im Notfall, bei Krankheit oder Unfall auf der Reise, wenn der Aufenthalt weniger als 180 Tage beträgt.

Im Falle von ärztlicher Unterstützung im Ausland muss der Versicherte einen Anruf tätigen an die Telefonnummer +34 91 379 04 34 (24 Stunden). Diese Nummer ist auch auf der Rückseite seiner DKV-Versicherungskarte angegeben. Er wird informiert, welche Gesundheitszentren oder Krankenhäusern er, je nachdem wo er sich gerade befindet, aufsuchen kann.

 

Unsere Krankenversicherungen umfassen:

  • Transport und Rückführung von Verletzten und Kranken

  • Reisekosten (Hin- und Rückfahrt) für einen Familienangehörigen und Hotelkosten,

    wenn ein Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage dauert (bis zu 30 Euro / Tag und mit einer Begrenzung auf höchstens 300 Euro).

  • Vorzeitige Rückkehr

    Vorzeitige Rückkehr des Versicherten von seiner Reise aufgrund des Versterbens eines Familienangehörigen oder eines Brandes oder Schadensfalls in seinem Zuhause.

  • Ausgaben für medizinische Versorgung

    Medizinische, chirurgische, pharmazeutische Kosten und Aufwendungen für Krankenhausaufenthalte und ambulante Behandlungen im Ausland (bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 EURO).

  • Zahnarztkosten

    Zahnarztkosten in Notfällen (bis zu 150 EUR).

  • Kosten für Verlängerung eines Hotelaufenthalts

    bis zu 30 Euro / Tag und mit einer Begrenzung auf höchstens 300 Euro.

Und obendrein ...

  • Versand von Medikamenten

  • Telefonische ärztliche Beratung

  • Rückführung der Verstorbenen und Rückreise der versicherten Angehörigen

  • Hilfe beim Auffinden und dem Versand von verlorengegangenem Reisegepäck

  • Zustellung von Dokumenten

  • Anfallende Kosten für Rechtsbeistand im Ausland

    Bis zu 1.500 Euro pro Versicherungsfall.

  • Vorschuss für eine vom Gericht verlangte Kaution

    Bis zu 6.000 Euro pro Versicherungsfall.

Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten die am häufigsten gestellten Fragen zur weltweiten Reiseversicherung.

Welchen Versicherungsschutz bietet die DKV bei Auslandsreisen?

Versicherte, die bei DKV eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, verfügen auch bei Auslandsreisen über eine Gesundheitsversorgung, wenn die Dauer des Auslandsaufenthaltes weniger als 180 Tage beträgt.

Was muss ich tun, wenn ich auf einer Auslandsreise medizinische Hilfe benötige?

Rufen Sie die Telefonnummer an. +34 91 379 04 34Sie ist rund um die Uhr verfügbar und steht auf der Rückseite Ihrer DKV-Krankenversicherungskarte.

Was passiert, wenn ich die angegebene Nummer anrufe?

Je nach Ihrem Standort erfahren Sie, an welche Gesundheitszentren oder Krankenhäuser Sie sich wenden können.

Welche Deckungen sind in der Reiseversicherung enthalten?

  • Transfer und ärztliche Rückführung von Verletzten und Kranken.

  • Ein Hin- und Rückfahrticket für einen Familienangehörigen und Hotelkosten, wenn der Krankenhausaufenthalt mehr als 5 Tage beträgt (bis zu 30 EURO/Tag bis zu einer Höchstgrenze von 300 EUR).

  • Vorzeitige Rückkehr des Versicherten von seiner Reise aufgrund des Versterbens eines Familienangehörigen oder eines Schadensfalls in seiner Wohnung.

  • Medizinische, chirurgische, pharmazeutische Kosten und Aufwendungen für Krankenhausaufenthalte und ambulante Behandlungen im Ausland (bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 EURO). Die maximale Obergrenze dieser Deckungsleistungen gilt für jeden einzelnen Versicherten und für jeden einzelnen Versicherungsfall, der eingetreten ist.

  • Zahnarztkosten in Notfällen (bis zu 150 EUR).

  • Kosten für die Verlängerung eines Hotelaufenthaltes (bis zu 30 EUR/Tag bis zu einer Höchstgrenze von 300 EUR).

  • Versand von Medikamenten.

  • Telefonische ärztliche Beratung.

  • Rückführung der Verstorbenen und Rückreise der versicherten Angehörigen.

  • Unterstützung bei Suche und Zustellung des Gepäcks.

  • Kosten der Rechtsverteidigung im Ausland (bis zu 1.500 EUR pro Fall).

  • Vorschuss der gerichtlichen Kaution (bis zu 6.000 EUR pro Fall).

Welche Deckungen sind in der Reiseversicherung nicht enthalten?

Die Garantien und Leistungen, die bei DKV Seguros nicht beantragt wurden und die von der Versicherung nicht von ihr mit oder wegen des Einverständnisses erbracht wurden, ausgenommen in Fällen von höherer Gewalt oder tatsächlich und nachgewiesener Unmöglichkeit.

  • Las enfermedades o lesiones que se produzcan como consecuencia de padecimientos crónicos o previos al inicio del viaje, así como sus complicaciones y recaídas.

  • Los eventos producidos por la práctica de deportes en competición y el rescate de personas en mar, montaña o desierto.

  • Los daños causados intencionadamente por el asegurado, o negligencia grave de éste.

Meinungen unserer Kunden

Die Erfahrung, sich bei Auslandsreisen auf medizinische Hilfe verlassen zu können

Silvia Pagès

Glücklicherweise musste ich die medizinische Hilfe im Ausland für nichts Ernstes in Anspruch nehmen, aber auf meiner Reise nach Costa Rica musste ich DKV wegen eines schweren Magenproblems kontaktieren und sie haben mich zum nächstgelegenen Gesundheitszentrum geschickt, damit mir dort ein Magenschutz verschrieben werden konnte. Ich wurde erstklassig behandelt.