Reiseassistenz durch Ihre Krankenversicherung

Achten Sie bei Ihren Auslandsreisen nur darauf, diese zu genießen

Deckungen Ihrer Krankenversicherung im Ausland

Eine der häufigsten Sorgen bei der Planung einer Reise betrifft den Abschluss einer Versicherung, die uns im Ausland Krankenversicherungsschutz bietet.

Um bezogen auf mögliche Gesundheitsprobleme so beruhigt wie möglich zu verreisen, insbesondere dann, wenn unser Ziel außerhalb Europas liegt, ist es ratsam, eine Krankenversicherung abzuschließen, die auch Gesundheitsversorgung im Ausland bietet oder, falls Sie eine solche haben, sich über die Deckungen bei Reisen ins Ausland zu informieren.


Versicherte, die bei der DKV eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, verfügen auch bei Auslandsreisen über eine Gesundheitsversorgung im Notfall, bei Krankheit oder Unfall auf der Reise, wenn der Aufenthalt weniger als 180 Tage beträgt.

Im Falle von ärztlicher Unterstützung im Ausland muss der Versicherte einen Anruf tätigen an die Telefonnummer +34 91 379 04 34 (24 Stunden). Diese Nummer ist auch auf der Rückseite seiner DKV-Versicherungskarte angegeben. Er wird informiert, welche Gesundheitszentren oder Krankenhäusern er, je nachdem wo er sich gerade befindet, aufsuchen kann.

 

Unsere Krankenversicherungen umfassen:

  • Transport und Rückführung von Verletzten und Kranken

  • Reisekosten (Hin- und Rückfahrt) für einen Familienangehörigen und Hotelkosten,

    wenn ein Krankenhausaufenthalt länger als fünf Tage dauert (bis zu 30 Euro / Tag und mit einer Begrenzung auf höchstens 300 Euro).

  • Vorzeitige Rückkehr

    Vorzeitige Rückkehr des Versicherten von seiner Reise aufgrund des Versterbens eines Familienangehörigen oder eines Brandes oder Schadensfalls in seinem Zuhause.

  • Ausgaben für medizinische Versorgung

    Medizinische, chirurgische, pharmazeutische Kosten und Aufwendungen für Krankenhausaufenthalte und ambulante Behandlungen im Ausland (bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 EURO).

  • Zahnarztkosten

    Zahnarztkosten in Notfällen (bis zu 150 EUR).

  • Kosten für Verlängerung eines Hotelaufenthalts

    bis zu 30 Euro / Tag und mit einer Begrenzung auf höchstens 300 Euro.

Und obendrein ...

  • Versand von Medikamenten

  • Telefonische ärztliche Beratung

  • Rückführung der Verstorbenen und Rückreise der versicherten Angehörigen

  • Hilfe beim Auffinden und dem Versand von verlorengegangenem Reisegepäck

  • Zustellung von Dokumenten

  • Anfallende Kosten für Rechtsbeistand im Ausland

    Bis zu 1.500 Euro pro Versicherungsfall.

  • Vorschuss für eine vom Gericht verlangte Kaution

    Bis zu 6.000 Euro pro Versicherungsfall.

Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten die am häufigsten gestellten Fragen zur weltweiten Reiseversicherung.

Versicherte, die bei DKV eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, verfügen auch bei Auslandsreisen über eine Gesundheitsversorgung, wenn die Dauer des Auslandsaufenthaltes weniger als 180 Tage beträgt.