Das Lebensversicherungs-Zertifikat
Der Tod eines geliebten Menschen ist ein trauriger Moment, dem wir uns alle zu einem bestimmten Zeitpunkt in unserem Leben gegenübersehen. Wissen Sie, wie Sie in Erfahrung bringen, ob eine Person eine Lebensversicherung abgeschlossen hat?
Angesichts eines solchen Ereignisses ist es wichtig zu wissen, welche Behördengänge und Formalitäten wir nach dem Abschied von unserem Angehörigen erledigen müssen. Eine davon besteht darin, sich zu vergewissern, ob die verstorbene Person eine Versicherung abgeschlossen hat, eine Lebensversicherungwenn ja, dann muss die Versicherungsgesellschaft an den oder die im Versicherungsvertrag genannten Begünstigten die vertraglich vereinbarte Zahlung leisten.
Um herauszufinden, ob der Verstorbene Inhaber einer Versicherung bei einer Versicherungsgesellschaft war, ist der Erhalt einer Bescheinigung über die Lebensversicherung erforderlich. Hierfür müssen wir lediglich die im Register für Versicherungsverträge mit Deckung im Todesfall hinterlegten Informationen abrufen; dieses Register untersteht dem spanischen Justizministerium.
Wie man das Lebensversicherungs-Zertifikat einholt
Dieses Dokument kann auf verschiedene Art und Weise eingeholt werden.
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Anfrage auf telematischem Weg: Über das elektronische Portal des Justizministeriums können wir unter dem Abschnitt „Verfahren“ das Lebensversicherungs-Zertifikat anfordern. Die einzig notwendige Voraussetzung hierfür ist, im Besitz eines digitalen Zertifikats zu sein. Die Übersendung der beantragten Bescheinigung erfolgt innerhalb von 7 Tagen, gerechnet ab dem Eingang der Anfrage.
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Anfrage persönlich vornehmen: Das Formular Modell 790 von der Webseite des Justizministeriums herunterladen oder sich diesbezüglich direkt an eine Gebietsverwaltung des Justizministeriums wenden, das Formular ausfüllen und die entsprechende Gebühr bezahlen. Nach Ausfüllen des Formulars und Entrichten der entsprechenden Gebühr, müssen Sie im Testamentsregister oder bei einer der o. g. Gebietskörperschaften des Justizministeriums vorsprechen und die originalgetreue Sterbeurkunde des/der Verstorbenen vorweisen, deren Bescheinigung ausgestellt werden soll.
Innerhalb von ca. sieben Tagen stellt das Register eine Bescheinigung aus, die über die aktuellen Verträge informiert. Diese Bescheinigungen werden auf dem gleichen Weg abgeholt, auf dem sie persönlich oder per Post angefordert wurden.
Der letzte Schritt ist dann, sich an die Versicherungsgesellschaft zu wenden, bei der der Verstorbene einen Vertrag abgeschlossen hatte, und sich dort bezüglich der in der Folge noch vorzunehmenden Kapitalzahlung nach dem Begünstigten zu erkundigen.
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