Besteht Deckung bei Ausübung von Sport?


Nicht abgedeckt sind Unterwasseraktivitäten unter Verwendung von umluftunabhängigen Atemgeräten, Training und Wettkämpfe oder Geschwindigkeits- oder Ausdauertests mit Fahrzeugen aller Art, die Ausübung von Luft- und Abenteuersportarten, Bergsteigen, Canyoning, Klettern, Boxen, Kampfsportarten, Bobfahren, Skifahren abseits der Pisten und Snowboarden, Pelota Vasca, Basketball, Tauchen, Rugby.

Auch nicht abgedeckt sind Unfälle, die aus der professionellen Ausübung einer Sportart (oder gegen Entgelt jeglicher Art), sowie solche, die durch die Teilnahme an Wettkämpfen oder Turnieren entstehen, die von Sportverbänden oder -vereinen organisiert werden, entstehen.

Durch Zahlung eines Aufpreises kann für Folgendes Deckung erworben werden:

Unfälle, die aufgrund der Nutzung von Mopeds, Motorrädern, Quads, Jetskis, Segel- oder Motorbooten sowie beim Wandern, Trekking, Höhlenforschung, Unterwasserschwimmen und Großwildjagd, Skifahren und allen Sportarten im Zusammenhang mit Reiten oder Umgang mit Pferden, entstehen.

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