Auf Reisen zu gehen gehört zu den bevorzugten Beschäftigungen, denen wir in unserer Freizeit nachgehen. Genauso wie Spanien ein bevorzugtes Reiseziel für Reisende aus anderen Ländern ist, verreisen auch wir, aus Spanien kommend, immer öfter und unsere hauptsächlichen Reiseziele sind andere europäische Länder.

Wenn wir auf Reisen gehen schätzen wir vor allem die mit der Zugehörigkeit zur Europäischen Union verbundenen Vereinfachungen, die uns unter anderem den Umtausch von Geld in andere Währungen und den Grenzübertritt mit allen damit verbundenen bürokratischen Schwierigkeiten ersparen. Die Beantragung eines Visums, eines Reisepasses ...
 

Einer der weiteren Vorteile der Zugehörigkeit Spaniens zum erlesenen Club der der Europäischen Union angehörenden Länder ist die Möglichkeit, die Europäische Krankenversicherungskarte beantragen zu können.

Ein unsere Gesundheit beeinträchtigendes Ereignis könnte unseren Urlaub ruinieren. Aus diesem Grund ist es unverzichtbar, jedes Mal, wenn wir auf Reisen gehen und unabhängig von unserem Reiseziel, im Besitz einer entsprechenden Krankenversicherung zu sein. Wenn unser Reiseziel innerhalb der Europäischen Union liegt (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern) oder es sich um eines der Länder des Europäischen Wirtschaftsraums handelt (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder wir in die Schweiz reisen, haben wir die Möglichkeit, die Europäische Krankenversicherungskarte zu beantragen.
 

Durch die Europäische Krankenversicherungskarte werden wir bei unseren zeitlich begrenzten Reisen jedem Versicherten in unserem Zielland gleichgestellt. Wir können daher, wenn ein gesundheitliches Problem auftritt, in derselben Weise zum Arzt gehen, wie die Bürger unseres Urlaubslandes dies tun und wir haben die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder, der in diesem Land seinen Wohnsitz hat.

Es gibt verschiedene Wege, um die Europäische Krankenversicherungskarte zu erhalten. Wir können sie per Internet über das elektronische Büro der Sozialversicherung beantragen oder dies persönlich tun, indem wir eines der Informations- und Servicezentren der Sozialversicherung aufsuchen.
 

Die Europäische Krankenversicherungskarte wird innerhalb von höchstens zehn Tagen an die im Antragsverfahren angegebene Adresse oder ansonsten an die in der Datenbank der Sozialversicherung abgespeicherte Adresse geschickt.
 

Die Gültigkeit des Dokuments wird auf der Karte angegeben; die Karte kann nicht zur Durchführung einer besonderen Behandlung in einem anderen Staat als dem des Wohnsitzes verwendet werden und auch nicht als Krankenversicherung im Falle einer Verlegung des Wohnsitzes von einem Land in ein anderes innerhalb der Europäischen Union.

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