Künstliche Befruchtung
Zu einem der Wünsche vieler Paare gehört es zu einem bestimmten Zeitpunkt, Eltern zu werden. Es kann vorkommen, dass sich dieser Wunsch aufgrund von Fruchtbarkeitsproblemen bei einem oder bei beiden Partnern des Paares auf natürliche Weise nicht erfüllen lässt.
In Spanien durchgeführte Studien zur Geburtenrate haben ergeben, dass zwischen 10 % und 20 % aller Paare Probleme haben, Nachwuchs zu bekommen. Positiv zu vermerken ist, dass dank der auf diesem medizinischen Fachgebiet erzielten Fortschritte immer neuere, immer wirksamere und dabei immer weniger invasive Behandlungsmethoden zur Fruchtbarkeit entwickelt wurden. Eine dieser Behandlungsmethoden ist die künstliche Befruchtung.
Faktoren wie Alter, Lebensstil und Funktionsstörungen der Fortpflanzungsorgane bilden dabei die hauptsächlichen Probleme, die sich Paaren bei bestehendem Empfängniswunsch stellen. Die derzeitigen Techniken der assistierten Reproduktion haben dazu geführt, dass die meisten dieser Probleme überwunden werden können und der Wunsch der Paare, Eltern zu werden, sich erfüllt.
Hat ein Paar eine Krankenversicherung abgeschlossen und erwägt, einen Spezialisten für assistierte Reproduktion aufzusuchen, sollte es sich immer darüber informieren, ob hierfür Versicherungsschutz besteht und ein Teil oder die gesamten Kosten der Fruchtbarkeitsbehandlung gedeckt werden, oder ob der Abschluss einer speziellen Zusatzvereinbarung für die Deckung notwendig wird oder eine zusätzliche Versicherungsprämie zu bezahlen ist, wenn diese Art der Behandlung in Anspruch genommen werden soll.
Deckung von Fertilitätsbehandlungen
Immer mehr Versicherungsgesellschaften haben festgestellt, dass sich die Gesellschaft verändert hat und Paare erst mit zunehmendem Alter Eltern werden, verbunden mit allem, was damit zusammenhängt, wie Probleme aufgrund von Unfruchtbarkeit sowie Probleme während der gesamten Schwangerschaft. Ebenfalls werden immer häufiger Behandlungen zur assistierten Reproduktion, wie es z. B. eine künstliche Befruchtung ist, vorgenommen. Aus diesem Grund haben mittlerweile viele Versicherungsgesellschaften damit begonnen, diese Deckung in ihre Versicherungsverträge aufzunehmen und abhängig vom jeweiligen Versicherer werden bestimmte Tests und eine Reihe von Versuchen in die Deckung einbezogen.
Damit die Versicherung diese Art der Behandlung kostenfrei in den Vertrag einschließt, verlangt sie von einem Paar, das eine solche Behandlung in Betracht zieht, in der Regel die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Obwohl diese Anforderungen von einer Versicherung zur anderen variieren können, ist es in den meisten Fällen unverzichtbar, dass beide Partner des Paares einen Vertrag bei dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen und eine Karenzzeit erfüllt haben, beides Anforderungen, deren Erfüllung uns selbstverständlich scheint. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es weitere Anforderungen, diesmal medizinischer Natur, die erfüllt werden müssen, wie z. B. dass beide Partner nicht älter als 40 Jahre alt sein dürfen, dass kein Eingriff wie eine Tubenligatur oder eine Vasektomie vorgenommen wurde und dass sie nicht bereits Kinder haben.
Da eine Fruchtbarkeitsbehandlung nachgewiesenermaßen die Wahrscheinlichkeit erhöht, schwanger zu werden, wird es bei der Auswahl des Versicherungsanbieters zum Abschluss einer Krankenversicherung zu einem wichtigen Entscheidungselement, ob diese Behandlungen im Versicherungsumfang enthalten sind.
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